Was bedeutet Intensivkind? — ein neuer Versuch der Definition

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Die Bedeu­tung des Inten­siv­kin­des dreht sich schein­bar viel weni­ger um das Kind selbst, also dass es sich um ein Kind han­delt, wel­ches beatmet und/​oder sau­er­stoff­pflich­tig, zumin­dest tra­cheo­to­miert ist, oft hin­zu schwerst­mehr­fach­be­hin­dert und inten­siv­pfle­ge­be­dürf­tig ist. Son­dern es bedeu­tet einen inten­si­ven Kampf zu füh­ren für die Ver­sor­gung des Kin­des und dies an allen Fron­ten, wel­che sich auf­stel­len in der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung bis hin zur Inte­gra­ti­on.Bei die­sem Kampf, da denkt man schnell, man ist ein Ein­zel­fall, doch stimmt nicht, muss­te ich fest­stel­len, als ich den Arti­kel “Kampf an allen Fron­ten” aus Mit­glie­der-Infor­ma­ti­on vom Ver­ein Inten­siv­kin­der Zuhau­se las. Mit die­sen Text bekam ich end­lich die Gewiss­heit, dass unser Kampf mit Wider­sprü­chen bei der Kran­ken­kas­se u.a. bis zur Kla­ge nichts über­trie­be­nes ist, son­dern schein­bar nor­mal. Wer eine hohe Ver­sor­gung braucht, muss auch viel ein­kla­gen. Dass die Ämter bloss nicht den Ein­druck erwe­cken, es könn­ten Leis­tun­gen ja erschli­chen wer­den, wenn sie denn pro­blem­los das ärzt­lich Ver­ord­ne­te genehmigen.

Erst heu­te wur­de wie­der die Front aktiv: Die Höher­stu­fung der Pfle­ge­stu­fe wur­de erneut abge­lehnt. Wenn ich vor einem Jahr noch von: Da machen wir mal ein Wider­spruch dage­gen, dann heißt es jetzt: Klage.

Der ers­te Kla­ge gegen die Kran­ken­kas­se wird jetzt ein­ge­reicht und die­se wäre ins­ge­samt in die­sem Jahr die drit­te Kla­ge(!). Die ers­te Kla­ge, weil ich nur ALG II als Dar­le­hen in mei­ner Eltern­zeit bekam, wel­cher erfolg­reich abge­hol­fen wer­den konn­te. Die wei­te­re, noch lau­fen­de Kla­ge, ist die Aberken­nung des Mehr­be­darfs wegen der Behin­de­rung im Sozi­al­geld bei der Lady. Die­ser konn­te aber im Sozi­al­ge­richt Alten­burg nicht abge­hol­fen wer­den, somit geht es eine Eta­ge höher. Und die drit­te Kla­ge wegen einer Bett­auf­la­ge über den Inkon­ti­nenz­be­zug wegen Schwit­zen und der damit ver­bun­den Hautschädigung.

Wenn man den Preis der Bett­auf­la­ge The­vo Cli­ma Balan­ce sieht: ca. 135,- Euro, mag einer mei­nen, kann man sich ja selbst leis­ten. Doch ers­tens braucht man zwei und zwei­tens, hat man an sich aus­rei­chend ande­re Aus­ga­ben wegen der Erkran­kung und Behin­de­rung und drit­tens, es ist nicht das ein­zi­ge Hilfs­mit­tel (dabei las­sen ich die Dicke der Geld­bör­se mit bis­he­ri­gen ALG II außen vor). Ich fra­ge mal umge­dreht: Was kos­te­te das gan­ze Wider­spruchs­ver­fah­ren? Ein Minus wegen wirt­schaft­li­chen Fehl­ver­hal­ten muss die Kran­ken­kas­se bekom­men. In dem Wider­spruchs­ver­fah­ren wur­den zwei medi­zi­ni­sche Gut­ach­ten ein­ge­lei­tet und die gan­ze Sache lan­de­te im Wider­spruchs­aus­schuss mit sechs Sei­ten Ergeb­nis in Form eines Brie­fes. Die­ser Ver­wal­tungs­akt kos­tet sei­nen Preis, das ers­te Minus. Das zwei­te Minus deshalb:

Wenn die Kas­se meint, sie lehnt es ab, wozu brau­chen sie dann noch den MDK, also ein Gut­ach­ten dar­über? Das drit­te Minus: Es wird nicht abge­wo­gen zwi­schen dem Preis des Hilfs­mit­tel und wenn das Hilfs­mit­tel aus Kulanz über­nom­men wer­den wür­de, wenn man bedenkt, was das Wider­spruchs­ver­fah­ren mit Kla­ge kos­tet. Aber nicht umsonst stei­gen die Kos­ten für die Ver­wal­tung (sie­he 1) bei den Kran­ken­kas­sen an. Man könn­te ja fast den­ken, die Sach­be­ar­bei­ter schaf­fen sich durch die Wider­spruchs­ver­fah­ren ihre eige­ne Unab­kömm­lich­keit im Verwaltungsapparat.

1: http://www.medizinausku.…7_verwaltungskosten.php

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by dirkstr

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