Die Bedeutung des Intensivkindes dreht sich scheinbar viel weniger um das Kind selbst, also dass es sich um ein Kind handelt, welches beatmet und/oder sauerstoffpflichtig, zumindest tracheotomiert ist, oft hinzu schwerstmehrfachbehindert und intensivpflegebedürftig ist. Sondern es bedeutet einen intensiven Kampf zu führen für die Versorgung des Kindes und dies an allen Fronten, welche sich aufstellen in der medizinischen Versorgung bis hin zur Integration.Bei diesem Kampf, da denkt man schnell, man ist ein Einzelfall, doch stimmt nicht, musste ich feststellen, als ich den Artikel “Kampf an allen Fronten” aus Mitglieder-Information vom Verein Intensivkinder Zuhause las. Mit diesen Text bekam ich endlich die Gewissheit, dass unser Kampf mit Widersprüchen bei der Krankenkasse u.a. bis zur Klage nichts übertriebenes ist, sondern scheinbar normal. Wer eine hohe Versorgung braucht, muss auch viel einklagen. Dass die Ämter bloss nicht den Eindruck erwecken, es könnten Leistungen ja erschlichen werden, wenn sie denn problemlos das ärztlich Verordnete genehmigen.
Erst heute wurde wieder die Front aktiv: Die Höherstufung der Pflegestufe wurde erneut abgelehnt. Wenn ich vor einem Jahr noch von: Da machen wir mal ein Widerspruch dagegen, dann heißt es jetzt: Klage.
Der erste Klage gegen die Krankenkasse wird jetzt eingereicht und diese wäre insgesamt in diesem Jahr die dritte Klage(!). Die erste Klage, weil ich nur ALG II als Darlehen in meiner Elternzeit bekam, welcher erfolgreich abgeholfen werden konnte. Die weitere, noch laufende Klage, ist die Aberkennung des Mehrbedarfs wegen der Behinderung im Sozialgeld bei der Lady. Dieser konnte aber im Sozialgericht Altenburg nicht abgeholfen werden, somit geht es eine Etage höher. Und die dritte Klage wegen einer Bettauflage über den Inkontinenzbezug wegen Schwitzen und der damit verbunden Hautschädigung.
Wenn man den Preis der Bettauflage Thevo Clima Balance sieht: ca. 135,- Euro, mag einer meinen, kann man sich ja selbst leisten. Doch erstens braucht man zwei und zweitens, hat man an sich ausreichend andere Ausgaben wegen der Erkrankung und Behinderung und drittens, es ist nicht das einzige Hilfsmittel (dabei lassen ich die Dicke der Geldbörse mit bisherigen ALG II außen vor). Ich frage mal umgedreht: Was kostete das ganze Widerspruchsverfahren? Ein Minus wegen wirtschaftlichen Fehlverhalten muss die Krankenkasse bekommen. In dem Widerspruchsverfahren wurden zwei medizinische Gutachten eingeleitet und die ganze Sache landete im Widerspruchsausschuss mit sechs Seiten Ergebnis in Form eines Briefes. Dieser Verwaltungsakt kostet seinen Preis, das erste Minus. Das zweite Minus deshalb:
Wenn die Kasse meint, sie lehnt es ab, wozu brauchen sie dann noch den MDK, also ein Gutachten darüber? Das dritte Minus: Es wird nicht abgewogen zwischen dem Preis des Hilfsmittel und wenn das Hilfsmittel aus Kulanz übernommen werden würde, wenn man bedenkt, was das Widerspruchsverfahren mit Klage kostet. Aber nicht umsonst steigen die Kosten für die Verwaltung (siehe 1) bei den Krankenkassen an. Man könnte ja fast denken, die Sachbearbeiter schaffen sich durch die Widerspruchsverfahren ihre eigene Unabkömmlichkeit im Verwaltungsapparat.