und die ganze Geschichte findet kein Ende. Das Ministerium in Thüringen (die Stelle, die über jenarbeit steht), hat sich jenarbeit angeschlossen, insbesondere durch der rechtsfehlerhaften Ablehnung der einstweiligen Anordnung (ich berichtete). Für uns zum Leid, für die Stadt Jena die Bestätigung.
Doch was dabei besonders heftig ist, dass sie meines Erachtens, keine Kritik an dem Verhalten von jenarbeit üben. Gerade das Gewähren eines Darlehens ohne Aufklärung (obwohl die ALG-II Stelle zur Aufklärung verpflichtet ist und es dadurch ein Verfahrensfehler ist) wird nicht erwähnt, wie auch, dass ich dem Darlehen nie zu gestimmt habe. Mit dieser Kritiklosigkeit gestattet es jenarbeit, so meine ich, dass es in Willkür handeln darf. Und dann informiert mich das Ministerium noch darüber, Zitat:
“.. wird über die Rückzahlungsmodalitäten erst nach Ende des Leistungsbezugs nach Prüfung der aktuellen Einkommenssituation entschieden.”
also, je nach dem, wie viel ich verdiene, muss ich zahlen und je nach dem fällt dann wohl auch der Zinssatz aus. Wie? Jenarbeit entscheidet, wenn ich richtig verstehe, über die Modalitäten ganz nach belieben, wie sie sich gerade fühlen, oder was? Also manchmal frage ich mich, ob die Sachbearbeiter noch wissen, was sie schreiben. Jeder Kreditgeber wäre über solche Möglichkeiten höchst erfreut. Und, wie gesagt, über solche schlechten Konditionen aufgeklärt hat mich von jenarbeit noch keiner! Aber ich will ja das Darlehen gar nicht haben, insbesondere da ich laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ALG-II erhalten könne.