Wie können wir in Zukunft unsere Miete und Essen zahlen? (VI)

und die ganze Geschichte find­et kein Ende. Das Min­is­teri­um in Thürin­gen (die Stelle, die über jenar­beit ste­ht), hat sich jenar­beit angeschlossen, ins­beson­dere durch der rechts­fehler­haften Ablehnung der einst­weili­gen Anord­nung (ich berichtete). Für uns zum Leid, für die Stadt Jena die Bestätigung. 

Doch was dabei beson­ders heftig ist, dass sie meines Eracht­ens, keine Kri­tik an dem Ver­hal­ten von jenar­beit üben. Ger­ade das Gewähren eines Dar­lehens ohne Aufk­lärung (obwohl die ALG-II Stelle zur Aufk­lärung verpflichtet ist und es dadurch ein Ver­fahrens­fehler ist) wird nicht erwäh­nt, wie auch, dass ich dem Dar­lehen nie zu ges­timmt habe. Mit dieser Kri­tik­losigkeit ges­tat­tet es jenar­beit, so meine ich, dass es in Willkür han­deln darf. Und dann informiert mich das Min­is­teri­um noch darüber, Zitat:

“.. wird über die Rück­zahlungsmodal­itäten erst nach Ende des Leis­tungs­bezugs nach Prü­fung der aktuellen Einkom­menssi­t­u­a­tion entschieden.”

also, je nach dem, wie viel ich ver­di­ene, muss ich zahlen und je nach dem fällt dann wohl auch der Zinssatz aus. Wie? Jenar­beit entschei­det, wenn ich richtig ver­ste­he, über die Modal­itäten ganz nach belieben, wie sie sich ger­ade fühlen, oder was? Also manch­mal frage ich mich, ob die Sach­bear­beit­er noch wis­sen, was sie schreiben. Jed­er Kred­it­ge­ber wäre über solche Möglichkeit­en höchst erfreut. Und, wie gesagt, über solche schlecht­en Kon­di­tio­nen aufgek­lärt hat mich von jenar­beit noch kein­er! Aber ich will ja das Dar­lehen gar nicht haben, ins­beson­dere da ich laut dem Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales ALG-II erhal­ten könne.

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