oder besser Kind armer Eltern. Dabei war mir schon klar, wenn einer von uns die Pflege oder Erziehung des Kindes am Tage zu Hause übernimmt, dass man da nicht von wohlhabend wird, insbesondere wenn beide sich noch dem Studium widmen wollen oder auch müssen, zwecks Ausbildungsabschluss. Aber man wird arm, zumindest wenn ich dem Geschehen glauben darf, was mir auf der Ombudsstelle für Hartz IV passiert ist:
Dort habe ich gestern nachgefragt, warum das Sozialgeld für das kleine Intensivkind von der Stadt Jena eingestellt wurde und warum die Neubearbeitung des ALG II solange dauert. Doch dazu braucht Ihr Leser eine Vorgeschichte: Um für die Madame die Pflege übernehmen zu können habe ich mein Studium unterbrochen, ohne mich zu exmatrikulieren zu lassen, dies nennt sich Beurlaubung. Da man mit der Beurlaubung nicht Förderungsfähig ist, um Leistungen wie Bafög zu erhalten hatte man früher Sozialhilfe und auch vor einen halben Jahr in Jena ALG II bekommen, wenn die Bedingungen stimmten (Besitz, Einnahmen etc). Doch nach Aussagen der “Teamkollegen” der Stadt Jena, der örtlichen ALG-II Stelle, gibt es das nicht mehr: Die Frau von der Ombudsstelle rief gestern nämlich dort an, um nach zu haken, was mit dem Sozialgeld ist, welches seit 2 Monaten nicht gezahlt wurde und was mit dem neuen Antrag für ALG II sei. Nun, mit dem Sozialgeld wusste dort auch keiner was, man kümmert sich und Studenten, ja Studenten die beurlaubt sind, bekommen kein ALG II, auch wenn sie Elternzeit nehmen oder ein schwerstbehindertes Kind pflegen. Sie können aber ein Darlehen bekommen. Das sei ein neues Gesetz, vermeldete die Vertretung der Stadt Jena.
Ich selbst habe noch nichts über dieses neue Gesetz gefunden und die Frau von Ombudsstelle kannte auch kein neues Gesetz, wo nach beurlaubte Studenten kein Anspruch mehr hätten auf ALG II. Gefunden, mit dem Gedanken, welcher Arbeitgeber mich mit samt beatmeten Kind nun einstellt, habe ich nur das SGB II (nach dem man ALG II bekommt oder nicht) und dort stet geschrieben, dass ich Anspruch habe, hätte nach §167;7 Absatz 1 und 6 und nach §167;10 Absatz 3 nicht zur Arbeit herangezogen werden kann, wegen der Erziehung meines Kindes, welches unter 3 Jahre ist. Das Amt oder besser deren Mitarbeiter haben scheinbar (ich weiss es nicht) nur den §167;7 Absatz 5 gelesen. Ich hoffe mal, dass die Person am anderen Ende der Telefonleitung es nur falsch verstanden hat mit Beurlaubung und Student sowie das sich hier in nächster Zeit ein positiver ALG II Bescheid im Postkasten verfängt. Wenn nicht, ja wenn nicht, vielleicht sollte ich mich dann vor der Stadtirche stellen mit Kind samt Beatmung und zischenden Flüssigsauerstoff und auf ein paar Spenden hoffen.