Widerspruchsverfahren vs. Wirtschaftlichkeit

W
So, nun ist es soweit: Die Bett­auf­la­ge, The­vo Cli­ma Balan­ce, wel­che wir vor einem Jahr, man beach­te vor einem Jahr, bean­tragt und rezep­tiert hat­ten, hat es end­lich zum Wider­spuchs­aus­schuss geschafft. So, nun beach­te man noch den Preis: Die­se Bett­auf­la­ge, wel­che wich­tig ist um einen Feuch­tig­keits­stau zu unter­bin­den (der gera­de auf Inkon­ti­nenz­be­zü­gen ent­steht), kos­tet direkt beim Her­stel­ler ca. 134 Euro.

Jetzt wür­de mich mal inter­es­sie­ren, wel­che Kos­ten das bis­he­ri­ge Wider­spruchs­ver­fah­ren erzeugt hat: Brief­ver­kehr, zwei Gut­ach­ten beim medi­zi­ni­schen Dienst der Kran­ken­kas­sen, Arbeits­zeit der Sach­be­ar­bei­te­rin für die Bear­bei­tung der gan­zen Vor­gän­ge und jetzt noch der Wider­spruchs­aus­schuss. Ist das Wider­spruchs­ver­fah­ren bis­her nicht allein schon teu­rer als die Bett­auf­la­ge selbst? Wenn wir dann noch kla­gen, kom­men wei­te­re Kos­ten (Arbeits­zeit der Juris­ten von der Kas­se) dazu. Also dann bin ich mir sicher, dies ist aus wirt­schaft­li­chen Gesichts­punk­ten sei­tens der Kran­ken­kas­se nicht wirt­schaft­lich gegen­über den Bei­trags­zah­ler wie auch dem Steu­er­zah­ler (Gerichts­ver­fah­ren).

Kate­go­rie: 



var switchTo5x=true;stLight.options({publisher:”});

Über den Autor

Kommentar

by dirkstr

Kategorien

Neueste Beiträge

pflegezirkus