Armes Kind in Deutschland

oder bess­er Kind armer Eltern. Dabei war mir schon klar, wenn ein­er von uns die Pflege oder Erziehung des Kindes am Tage zu Hause übern­immt, dass man da nicht von wohlhabend wird, ins­beson­dere wenn bei­de sich noch dem Studi­um wid­men wollen oder auch müssen, zwecks Aus­bil­dungsab­schluss. Aber man wird arm, zumin­d­est wenn ich dem Geschehen glauben darf, was mir auf der Ombudsstelle für Hartz IV passiert ist: 

Dort habe ich gestern nachge­fragt, warum das Sozial­geld für das kleine Inten­sivkind von der Stadt Jena eingestellt wurde und warum die Neubear­beitung des ALG II solange dauert. Doch dazu braucht Ihr Leser eine Vorgeschichte: Um für die Madame die Pflege übernehmen zu kön­nen habe ich mein Studi­um unter­brochen, ohne mich zu exma­trikulieren zu lassen, dies nen­nt sich Beurlaubung. Da man mit der Beurlaubung nicht Förderungs­fähig ist, um Leis­tun­gen wie Bafög zu erhal­ten hat­te man früher Sozial­hil­fe und auch vor einen hal­ben Jahr in Jena ALG II bekom­men, wenn die Bedin­gun­gen stimmten (Besitz, Ein­nah­men etc). Doch nach Aus­sagen der “Teamkol­le­gen” der Stadt Jena, der örtlichen ALG-II Stelle, gibt es das nicht mehr: Die Frau von der Ombudsstelle rief gestern näm­lich dort an, um nach zu hak­en, was mit dem Sozial­geld ist, welch­es seit 2 Monat­en nicht gezahlt wurde und was mit dem neuen Antrag für ALG II sei. Nun, mit dem Sozial­geld wusste dort auch kein­er was, man küm­mert sich und Stu­den­ten, ja Stu­den­ten die beurlaubt sind, bekom­men kein ALG II, auch wenn sie Elternzeit nehmen oder ein schw­er­st­be­hin­dertes Kind pfle­gen. Sie kön­nen aber ein Dar­lehen bekom­men. Das sei ein neues Gesetz, ver­meldete die Vertre­tung der Stadt Jena.

Ich selb­st habe noch nichts über dieses neue Gesetz gefun­den und die Frau von Ombudsstelle kan­nte auch kein neues Gesetz, wo nach beurlaubte Stu­den­ten kein Anspruch mehr hät­ten auf ALG II. Gefun­den, mit dem Gedanken, welch­er Arbeit­ge­ber mich mit samt beat­meten Kind nun ein­stellt, habe ich nur das SGB II (nach dem man ALG II bekommt oder nicht) und dort stet geschrieben, dass ich Anspruch habe, hätte nach §167;7 Absatz 1 und 6 und nach §167;10 Absatz 3 nicht zur Arbeit herange­zo­gen wer­den kann, wegen der Erziehung meines Kindes, welch­es unter 3 Jahre ist. Das Amt oder bess­er deren Mitar­beit­er haben schein­bar (ich weiss es nicht) nur den §167;7 Absatz 5 gele­sen. Ich hoffe mal, dass die Per­son am anderen Ende der Tele­fon­leitung es nur falsch ver­standen hat mit Beurlaubung und Stu­dent sowie das sich hier in näch­ster Zeit ein pos­i­tiv­er ALG II Bescheid im Postkas­ten ver­fängt. Wenn nicht, ja wenn nicht, vielle­icht sollte ich mich dann vor der Stadtirche stellen mit Kind samt Beat­mung und zis­chen­den Flüs­sigsauer­stoff und auf ein paar Spenden hoffen.

Ich freu mich über Deinen Kommentar

Kategorien

Pflegezirkus