“Hätte ich Ihnen schon vorher sagen können.” höre ich es da noch im Hintergrund murren. Eine Beschwerde über den MDK-Arzt, die man dann noch selbst beim MDK einreicht. Es klingt schon na … der Erfolg hat eben auch die Grenze, die dort beginnt, wo der Eigenschutz eines Unternehmens für sich und seine Mitarbeiter ansetzt.
Doch ich wollte es halt wissen und einige Leser vielleicht auch, somit ging eben eine (zweite) Beschwerde wegen der Begutachtungsform “Ferngutachten” an den MDK. Thema war die letzte ablehnende Beurteilung, ob unser Kind Anspruch hätte auf die Hospizpflege. Aufhänger war: Der Arzt äußert selbst, dass die Beurteilung, in welcher Palliativphase jemand sei, vor Ort gestellt werden müsse, und trotzdem beurteilt er aus der Ferne über den “Palliativzustand” unserer Tochter, eben dass sie noch nicht in der Finalphase sei.
Daneben gesellte sich noch die Frage, ob denn der betreffende Arzt nicht voreingenommen sei. Schwierig zu beurteilen, sehe ich ein, aber wenn man sich schon einmal über den Arzt beim MDK beschwert hat und er sich noch zu seinen Urteilen vorm Sozialgericht weiter präzisieren muss. Denn, wenn auch indirekt, gegen sein ablehnendes Gutachten wurde mit Klage erhoben, denn davon machte die Krankenkasse wiederum ihre Entscheidung abhängig.
Beide Punkte belasten nun unsere “Fernbeziehung” mit dem MDK-Arzt über das Papier hinaus. In der Regel sind nämlich Zweifel und Kritik an eine oberen Stelle für eine “professionelle” Beziehung nicht förderlich, sondern sie würden diese sogar verschlechtern. Ganz kurz: Man ist davon eingenommen in seiner Sicht über den anderen, die geforderte Objektivität wäre so nicht mehr gegeben. Ich von meiner Seite bin hier auch voreingenommen, gebe ich offen zu: Der Arzt wird eh immer ablehnend urteilen, komme was da wolle. Er fragt ja auch nicht nach vor Ort bei einer Person, ob uns, Arzt oder Pflegedienst.
Die Voreingenommenheit wurde natürlich zurück gewiesen. Würde ich ja selbst von mir abweisen. Aber der Punkt wäre vielleicht gar nicht aufgekommen, wenn man keine Widersprüche entdeckt hätte und der MDK-Arzt vor Ort, also beim Kind, begutachtet hätte. Was ja nie geschehen war.
Hinzu hätte man auch einen anderen Arzt bestimmen können für das letzte Gutachten. Dies sieht vielleicht sogar vor Gericht besser aus. Ob das Ergebnis dann anders gewesen wäre, möchte ich bezweifeln, wenn vielleicht die Genehmigung der Hospizpflege nach einer “internen Richtlinie des Hauses” erfolgt. Die besonderen Belange von Kindern und Kinderhospizen werden zumindest mit den ablehnenden Gutachten nicht berücksichtigt.
Doch was merkwürdig ist. Der dortige MDK-Verein meint, die Verfahrenshoheit liegt jetzt beim Sozialgericht, womit meine Beschwerde nicht nachvollziehbar sei, also abgewiesen wurde. Ich bin verwirrt. Das letzte Gutachten des MDK-Arztes war vor dem Aufenthalt im Kinderhospiz “Sternenbrücke” im August, nach einer Beschwerde an den MDK, nach der Nachfrage vom Sozialgericht wegen den laufenden Klagen.
Dies letzte Gutachten war nach einem Antrag, den wir nicht beim Sozialgericht eingereicht hatten, sondern bei der BKK. Der nach dem jetzigen Stand des Sozialgesetzbuches regulären Weg. Auf diesem Antrag, also dem MDK-Gutachten, bezog sich meine Beschwerde und nicht auf ein Gutachten vorm Gericht. Der Widerspruch selbst liegt sogar noch bei der Kasse. Es ist also noch kein Thema bei den Juristen. Wenn der MDK-Arzt an dem letzten Krankenkassen-Gutachten seine Äußerungen gegenüber dem Gericht dran hängt, dann zeigt das doch eher für mich, dass er vielleicht gar nicht vor hatte, über diesen Antrag eine positive Aussage zu tätigen.
Wenn der MDK-Verein natürlich jeden neuen Antrag auf Hospizpflege schon als ein “Sozialgerichtsverfahren” sieht, ist dies eine Sichtweise die ich mit meinen Rechtsverständnis nicht teilen kann. Jeder Antrag ist als Neuantrag zu werten, wie bei einem Kuraufenthalt zum Beispiel. Mit der Meinung des Vereins wäre dann sogar noch eher die Frage, ob nicht generell ablehnend geurteilt wird bis das Verfahren in zwei, drei Jahren in der ersten Instanz, in fünf oder sechs Jahren in den nächsten Instanzen abgeschlossen ist. In der Zeit kann unser Kind schon lange gestorben sein.
Aber es fehlt noch eine Antwort vom MDK, auf die Frage nach der Verletzung der Sorgfaltspflicht des MDK-Arztes. Die hatte ich an die dortige Ärztekammer in Nordrhein-Westfalen eingereicht. Diese meinten dann, dafür sei der MDK-Verein zuständig, wo der Arzt beschäftigt sei beziehungsweise, weil er dort beschäftigt ist. Damit schickten sie meine “Eingabe” weiter. Kommt da nun noch eine Antwort oder ist mit diesem Schreiben, obwohl es nicht erwähnt wird, dies Thema vom MDK beendet?
Noch etwas zum Thema Ferngutachten oder anders: Gutachten per oder nach Aktenlage. Es hat seine Grenzen und da ist schon merkwürdig, dass diese nicht einmal bei Selbsterkenntnis des MDK-Arztes dann auch “eingehalten” werden.
Und ich würde immer noch gerne Wissen, ob der MDK-Arzt nun ein Kinderarzt ist mit Palliativausbildung oder nicht. Ob dies Geheimnis jemals gelüftet wird?
Mir kommt es vor als seien beim MDK lauter Hellseher am Werk. Für mich sind es lauter ausgesonderte Ärzte die nicht in der Lage sind im normalen Leben klar zu kommen. Sie können oder wollen nur nach Aktenlage urteilen wobei ich bezweifle daß diese Peronen auch Lesen können. Denn nach drei Herzinfakten 13 Stents Und achtmaliger Bandscheiben OP lehnt man eine Reha ab.
Danke für den Kommentar! Wenn eine Ablehnung stattfindet, so meine Erfahrung, ist es praktisch, sich das Gutachten zu kommen zu lassen. Damit lässt sich gut in den Widerspruch gehen, wenn man die “unzureichenden” Punkte benennt und es genauer begründet. Es kann auch vorkommen, dass trotz eines positiven Gutachten die Krankenkasse trotzdem eine Ablehnung ausstellt.
Ein Gutachten per Aktenlage ist auch immer davon abhängig, was die Aktenlage hergibt und bei einer Reha stellt sich die Frage, was ist das Ziel dieser und bringt sie wirklich eine Rehabilitation. Dies ist nicht immer gegeben z.B. bei fortschreitenden Erkrankungen. Also müsste der Grund und Zielerwartung und die Erfolgschancen der Reha nochmals begründet werden.