Es ist schon ein wenig heftig, wenn ein Pflegedienst einen seiner Intensivpatienten die häusliche Krankenpflege aufkündigt. Und dies ist einer Familie mit ihrem Intensivkind nicht weit von uns gerade passiert. Mitte diesen Monats hat der Pflegedienst zum Monatsende die Vereinbarung der Versorgung aufgekündigt. Heftig? Nun hierbei handelt es sich um 24 Stundenversorgung am Tag. Das heißt, es werden hier über 700 Pflegestunden im Monat gebraucht für die Pflege, dies entspricht gut 5 Vollzeitkräften im Schichtbetrieb. Geht man davon aus, dass Krankheit, Schwangerschaft oder eben Urlaub dazu kommt, dann braucht es mehr, insbesondere auch um eventuellen Ausfall abzufangen. Doch bleiben wir beim Wort „heftig“. Eine solche Kündigung ist dem gleich zu setzen, als wenn jemand im Krankenhaus liegt und die Verwaltung von einem auf den anderen Tag sagt: „Wir machen morgen zu. Suchen Sie sich ein anderes Haus für die weitere Behandlung.“
Suchen ist hierbei das richtige Wort, denn einen Kinderkrankenpflegedienst zu finden ist nicht gerade einfach bzw., dass er auch innerhalb von 14 Tagen ein Kind mit einer 24 Stundenversorgung pro Tag übernehmen kann, hat viel mit Glück zu tun in Zeiten des Fachkräftemangels, eben im Pflegenotstand. Eine Vorlaufzeit von ein bis zwei Monaten kann notwendig sein, damit es überhaupt klappt. Daneben kann der neue Pflegedienst auch einen anderen Preis verlangen als der Bisherige. Oder anders gesagt, wenn sich der alte Pflegedienst im Stundensatz verkalkuliert hat, um möglichst billig zu sein, fällt dies damit der Familien auf die Füsse. Denn so muss der neue Dienst und die Familie der Krankenkasse erklären, dass eben mit dem vereinbarten Preis die Versorgung nicht aufrecht gehalten werden konnte.
Doch muss es nicht der Preis sein, sondern eine Kündigung kann eben auch passieren aufgrund des Fachkräftemangels. Ein Kinderkrankenpflegedienst sollte eben vorrangig KinderkrankenpflegerInnen beschäftigen. Da diese aber immer schwerer zu finden sind auf dem Markt, muss aktuell auch auf KrankenpflegerInnen ausgewichen werden. Die sind auch rar und so hört man, mancher Dienst setze sogar schon Altenpflegekräfte bei Kindern ein. Dies finde ich bedenklich und unter gewissen Umständen sogar gefährlich fürs Kind. Ist es der Fachkräftemangel, der die Familie vor dem Aus setzt, so kann die Art solch einer Kündigung halbwegs vermieden werden. Zumindest kann man der Familie offenbaren, wir können jetzt keine 24 Stunden mehr abdecken, aber zumindest die Nachtstunden und einen Teil vom Tag. Auf dieser Grundlage können dann die Eltern einen neuen Dienst suchen.
Ein anderer Grund für eine Kündigung ist, die Familie und der Pflegedienst haben keine gemeinsame Basis mehr, um zusammen zu arbeiten. Fehlt diese Basis, zum Beispiel weil die Familie falsche Erwartungen hat an das Pflegepersonal oder der Pflegedienst für sie nicht die passende Qualität liefert, so hilft manchmal nur die Trennung. Ohne eine gemeinsame Grundlage ist eben eine Zusammenarbeit nicht möglich. Vierzehn Tage Kündigungsfrist zum Monatsende. Beide haben so das Recht, den Vertrag in diesem Zeitraum aufzulösen. Für den Pflegedienst selbst kann aber eine solche schnelle Kündigung auch zum Problem werden, da 5 Vollzeitkräfte plötzlich keine Arbeit mehr haben können.
Doch was kann die Familie machen, wenn sie jetzt innerhalb der Vierzehntage keine neue Versorgung findet? In die Klinik gehen, dies wäre der erste Schritt. Zum einen weil die Kliniken in der Regel wohnortnah sind und es nur sehr, sehr wenige Pflegeeinrichtungen für Intensivkinder gibt bundesweit. Eine andere Variante als Pflegeeinrichtung wäre vielleicht ein nahgelegenes Kinderhospiz. Doch findet sich keins, so kann auch eventuell eine Kinderreha-Einrichtung diese Misere abfangen. Aber alle Lösungen sind mehr oder minder daran gekoppelt, dass einer der Eltern nicht mehr arbeiten gehen kann. Letztendlich, wenn sich kein neuer Kinderkrankenpflegedienst findet, könnte die nächste Krise für die Familie lauten: Wirtschaftskrise, wenn die Eltern beide keine Urlaubstage mehr haben oder sogar einer von beiden den Job verliert aufgrund der fehlenden Abnahme der Behandlungspflege beim Kind.