Jetzt wird es ernst. Der Umzug vom IntensivZimmer naht. Nicht virtuell, sondern pur real. Die Distanz zur nächsten Wohnung: Gute 2 Kilometer. Grund: Endlich ein Ort, wo wir stufenlos in die Wohnung kommen. Denn den Buggy tagein, tagaus über zwei Treppen zu wuchten geht auf Dauer nicht. Zum einen ist es beschwerlich und dann taucht bei mir immer die Idee auf: Was ist, wenn das Material ermüdet? Schließlich einer Bekannten ist letztens eine Haltestange am Rehabuggy durchgebrochen. Ich weiß, es ist ein anderes Modell, doch da fragt man sich: Diese Geräte kosten mit Sitzschale gut über 2000 Euro neu und wirken im Punkt Haltbarkeit nicht viel besser als die Discounterware. Na, vielleicht ist dies etwas überspitzt formuliert, aber der Eindruck entsteht.
Also Umzug. Der ist nicht nur angebracht, um stufenlos in die Wohnung zu kommen, sondern es fehlt auch an Platz in den jetzigen vier Wänden. Nicht wegen unseren paar Habseligkeiten. Es sind die Hilfsmittel. Diese, stellt man sie alle zusammen in einem Raum auf, brauchen gut 15 qm Platz. Das entspricht einem kleinen Studentenzimmer. Da wir wegen der Behinderung umziehen, werde ich immer mal wieder gefragt, ob es denn irgendwelche Wohnzuschüsse gibt für den behinderungsbedingten Mehrbedarf. Nein, lautet die Antwort. Einen Steuerausgleich wegen der Behinderung an sich gibt es, ja, einer der seit 1975 nicht angepasst wurde. Doch eine Hilfe gibt es, eine für den Umzug: Die Pflegekasse kann einen Zuschuss gewähren, wenn der Umzug wegen der Verbesserung des individuellen Umfeldes stattfindet, sprich, die Pflege in der neuen Wohnung einfacher wird. Das macht auch Sinn, da wir zum einen nicht umziehen müssten, wenn die Behinderung nicht wäre und zum anderen durch den Umzug der medizinischen Geräte und des Pflegebetts auch Mehrkosten entstehen.