Das IntensivZimmer zieht um Part. I.

Jet­zt wird es ernst. Der Umzug vom Inten­sivZ­im­mer naht. Nicht virtuell, son­dern pur real. Die Dis­tanz zur näch­sten Woh­nung: Gute 2 Kilo­me­ter. Grund: Endlich ein Ort, wo wir stufen­los in die Woh­nung kom­men. Denn den Bug­gy tagein, tagaus über zwei Trep­pen zu wucht­en geht auf Dauer nicht. Zum einen ist es beschw­er­lich und dann taucht bei mir immer die Idee auf: Was ist, wenn das Mate­r­i­al ermüdet? Schließlich ein­er Bekan­nten ist let­ztens eine Hal­tes­tange am Rehabug­gy durchge­brochen. Ich weiß, es ist ein anderes Mod­ell, doch da fragt man sich: Diese Geräte kosten mit Sitzschale gut über 2000 Euro neu und wirken im Punkt Halt­barkeit nicht viel bess­er als die Dis­coun­ter­ware. Na, vielle­icht ist dies etwas über­spitzt for­muliert, aber der Ein­druck entsteht.

Also Umzug. Der ist nicht nur ange­bracht, um stufen­los in die Woh­nung zu kom­men, son­dern es fehlt auch an Platz in den jet­zi­gen vier Wän­den. Nicht wegen unseren paar Hab­seligkeit­en. Es sind die Hil­f­s­mit­tel. Diese, stellt man sie alle zusam­men in einem Raum auf, brauchen gut 15 qm Platz. Das entspricht einem kleinen Stu­den­ten­z­im­mer. Da wir wegen der Behin­derung umziehen, werde ich immer mal wieder gefragt, ob es denn irgendwelche Wohnzuschüsse gibt für den behin­derungs­be­d­ingten Mehrbe­darf. Nein, lautet die Antwort. Einen Steuer­aus­gle­ich wegen der Behin­derung an sich gibt es, ja, ein­er der seit 1975 nicht angepasst wurde. Doch eine Hil­fe gibt es, eine für den Umzug: Die Pflegekasse kann einen Zuschuss gewähren, wenn der Umzug wegen der Verbesserung des indi­vidu­ellen Umfeldes stat­tfind­et, sprich, die Pflege in der neuen Woh­nung ein­fach­er wird. Das macht auch Sinn, da wir zum einen nicht umziehen müssten, wenn die Behin­derung nicht wäre und zum anderen durch den Umzug der medi­zinis­chen Geräte und des Pflege­betts auch Mehrkosten entstehen.

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Pflegezirkus