Dass Geschmacklosigkeit behindert, könnte ich auch unterschreiben. Es kann die Entfaltung der Lebensqualität beeinträchtigen. Ein Verlust vom Geschmack, der zum Beispiel auftritt als “Nebenwirkung” einer Chemotherapie bei Krebs.
Bei einer solchen Therapie können nicht nur die Haare ausfallen, sondern es kann sich auch der Geschmack wie der Geruch verlieren oder verändern. Dies kann sogar so gravierend sein, dass die Patienten mit Abwehr auf bestimmte Gerüche oder Nahrung reagieren.
Doch dass der physische Verlust von Geschmack einen Grad der Behinderung im Schwerbehindertenausweis bestimmt, ist mir neu und die Frage wäre wenn ja: Schafft der Verlust vom Geschmack (und dem Riechempfinden) Barrieren im Alltag und verhindern diese die Teilhabe am öffentlichen Leben? Ein Koch, Verkoster oder Bäckermeister würde mir dies sicherlich mit ja beantworten. Schließlich könnte er nicht mehr in seinem Beruf arbeiten. Doch wenn es um die Auswahl und der Beurteilung von Lebensmitteln in unseren Breiten und Längen geht, da kommt man im Supermarkt nicht mehr weit mit seinen Geschmacksnerven. Erstmal sind die Dinge wie Fleisch, Käse, Fisch häufig luftdicht verpackt, womit der Blick zum Verfallsdatum und das Auge zum prüfenden Sinn wird. Damit wird für mich klar: Einen Nachteilsausgleich braucht ein Mensch mit Geschmacksverlust also nicht, da er ohne Schwierigkeiten frische Lebensmittel für sich selbst erwerben kann. Er muss einmal beim Kauf von Lebensmittel geziehlt auf die Herstellerangaben achten, was jeder sollte, und wenn es um Äpfel, Tomaten geht, da kauft das Auge mit.
Klar, es gibt Lebensmittel, wie Milch, wenn diese ein paar Tage offen sind, dann hilft das Auge nicht viel weiter um die Frische zu beurteilen. Ist eine Milch ungenießbar geworden, spürt man erst über den Geruch oder dem Geschmack. Doch wäre hier eher die Frage, ob man nicht auf solche Lebensmittel verzichtet oder wenn man nicht gerade im Singledasein sein Leben meistert, andere vorkosten lässt.
Eindeutig ist: Mit einem Geschmacksverlust alleine ist man im Sinne der Teilhabe nicht eingeschränkt, als wenn man gehbehindert, blind oder gehörlos wäre. Die Teilhabe am öffentlichen Leben ist ohne Probleme möglich und dies macht mit den Grad der Behinderung im Schwerbehindertenausweis aus. Sicherlich, eine Reise ins ferne Ausland ist ohne Hilfe vielleicht nicht ratsam, wenn man nicht bei Wasser und Brot bleiben möchte. Auch so mancher Beruf wird dadurch sicherlich nicht mehr möglich, aber allein schon eine Lebensmittelallergie kann viel mehr die Lebensmöglichkeiten beeinträchtigen und sogar behindern, da, wenn sie ganz hart verläuft, zum Ernähren nur wenige Produkte übrig bleiben.
So ein Schwachsinn, auch wenn man laufen und gehen kann, ist das und ich spreche aus Erfahrung nach über 1 1⁄2 Jahren, eine riesige Einschränkung im Leben . Ich glaube, wer so was schreibt wie Sie, hat absolut keine Ahnung. Es geht nicht nur um Milch. Würde nur ein Beispiel, Gas austreten, keine Chance. Oder Lebensmittel im Kühlschrank, die schon etwas länger drin sind, nuss ich wegschmeißen. Ihr Kommentar, jemand anderer könnte es ja probieren war wohl ein Witz. Ich könnte noch vieles sagen, wollte aber diesen Kommentar nicht einfach so stehen lassen.
Es tut mir leid, wenn der Beitrag für sie auf Ablehnung stößt. Zumindest vermute ich es durch die Wortwahl. Und ich bin irritiert, ob ich es damals klarer ausführen hätte sollen.
Ja, im Alltagsleben ist dies ein Problem, was sich auch temporär zeigt z.b. bei manchen Infekten, die längerfristig den Geruch- und Geschmackssinn stören oder verändern. Oder im Alter, wo der Geschmackssinn abnehmen kann und kombiniert mit Sehschwäche z.b. in der Ernährung zu Problemen führen kann (Schimmel).
Sicherlich ist ein Gasaustritt ein äußerst schwerwiegendes Problem, wenn dieser nicht wahrgenommen wird. Doch hier kann mit heutigen Hilfsmitteln wie Gasmeldern auch Abhilfe schaffen im eigenen Haushalt. CO2 oder Kohlenmonoxid sind selbst geruchlos und kann auch gefährlich werden für die Gesundheit bis zur Todesfolge.
Doch geht es hierbei mit der Frage um den Grad der Behinderung im Schwerbehindertenausweis und warum Geschmacksverlust sich nicht darin abbildet zum Zeitpunkt des Beitrags. Der Schwerbehindertenausweis bezieht sich auf die Teilhabe im Arbeitsleben und dort ist die Diskussion um die Frage & Antwort erlaubt. Der Schwerbehindertenausweis berücksichtigt dabei nicht alle Einschränkungen, die eine Berufswahl oder ‑ausübung beeinträchtigen können. Zum Beispiel ist Legasthenie erst in den 00-Jahren als Behinderung mehr und mehr anerkannt worden: https://www.bvl-legasthenie.de/images/static/pdfs/bvl/Sonderheft_Recht_10_2006.pdf
Eine chronische Beeinträchtigung kann für die Kranken- oder Altenpflege wichtig sein, um den Pflegebedarf zu erfassen und Hilfe zu planen. Doch ist Pflegebedarf nicht gleich mit Behinderung gleichzusetzen.
Manche Behinderungen oder Einschränkungen müssen bei der Einstufung im Schwerbehindertengrad auch erst mit Widersprüchen und Klage gelöst werden.
Urlaub 2023 in Rhodos.. Rauchschwaden sind weiter weg.
Rundherum husten Menschen und setzen Masken auf und sprechen mich an sofort eine Maske aufzusetzen.
Ich rieche nichts und atme tief ein. Kein beissender Rauch, keine Reaktion meines Körper auf die Gefahr.
Die Sinne, die mich schützen sollten schützen mich nicht mehr. Es ist nicht nur die Tüte Milch, die evtl. etwas über ist, die ich nicht wahrnehme.
Es ist ein unangenehmes Gefühl mit nur mit 3 Sinnen im Leben zu stehen.
Die Einschränkung ist groß. Ich wünsche es keinem dies erfahren zu müssen.
Ich kann nicht mehr für mich kochen weil ich nicht abschmecken kann zu viel Salz oder Zucker ist schädlich. Es macht auch einfach kein Spaß mehr ohne Geschmack. Einfach zu gefährlich mein Leben ist nur noch schei — .