Über die Probleme der Mehrfachversorgung für die Madame hatte ich hier schon angesprochen, also dass die gleichen Hilfsmittel, die Zuhause notwendig sind, auch in der KiTa sein müssen, da sie über 6 Stunden dort ist und somit der integrative Kindergarten zu ihrem Lebensbereich gehört.Bei einem Intensivkind geht es hierbei nicht nur um den Sitzversorgung (Therapiestuhl) sondern auch um die Absaugung für das Sekret in der Luftröhre.
Beide Hilfsmittel sind nun, nach einem Telefonat vom mir mit dem Behindertenbeauftragten vom Land und dessen Vermittlung zum Ministerium für Soziales, Referat Behindertenpolitik in Thüringen, innerhalb eines Tages genehmigt worden.
Dies(!) mit den gleichen Argumenten, welche wir und auch der Anwalt vom VdK der Krankenkasse schrieb: Wenn die Krankenkasse sich nicht als Träger für die Hilfsmittel sieht, muss sie das Rezept zügig weiterleiten an einem anderen Träger, wie das Sozialamt, dass die Kosten übernehmen soll. Vermehrt es die Kasse, so muss sie in Vorleistung gehen, also das Hilfsmittel genehmigen und bezahlen. Sie kann sich im Nachhinein dann das Geld von den anderen Träger holen. Diese Regelung macht Sinn, denn eigentlich soll das verhindert werden, was bei uns jetzt eingetreten ist: Eine unnötige mehrfache Versorgung von dem gleichen Hilfsmittel, sprich bei uns der Absaugung, da man bei mehreren Trägern das gleiche Hilfsmittel beantragte, in der Hoffnung, einer wird es schon genehmigen.
Es geschah mit durch die voreilige Ablehnung der Absaugung von der Krankenkasse, denn dadurch wurde diese notwendige Verordnung durch die Servicestelle für Rehabilitation an das Sozialamt heran getragen und dort am Montag genehmigt. Doch am gleichen Tag genehmigte dann die Krankenkasse trotzdem diese Absaugung. Eigentlich wäre es kein Problem, wenn beide das gleiche Sanihaus nutzen würden. Doch bei der Verwendung von zwei Sanitätshäuser sind somit auch zwei Absaugeräte genehmigt worden. Tja, kann ich nur sagen, wenn die Krankenkasse es sofort hätte weiter geleitet, dann wäre dies nicht passiert, denn wir brauchen nur eine Zweitversorgung und keine Mehrfach- im Sinne der Dreifachversorgung, zumindest bisher.
Neben dieser Genehmigung ist natürlich auch der Therapiestuhl für die KiTa nach den Telefonat genehmigt worden und sogar eine beantragte Lagerungsschlange (gefüllt mit Sand). Jetzt steht noch eine Bettauflage aus, worüber erstmal wieder Gutachten vom medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellt werden soll. Na dann mal los.