Patentenverfügung und der Wille des Kindes

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Es gehört sicher­lich zu den hef­tigs­ten und schwie­rigs­ten Auf­ga­ben von Eltern eines schwer erkrank­ten Kin­des, zu ent­schei­den, ab wann man das Kind aus dem Leben gehen­lässt. Schwie­ri­ger oder leich­ter wird es viel­leicht, wenn das Kind schon älter ist und selbst dazu sei­nen Stand­punkt findet.Ab wann beginnt der letz­te Schritt im Leben wirk­lich? Wie kann ich wis­sen, ob eine spon­ta­ne Kri­se bedeu­tet, dass die Krank­heit dem Leben jetzt das Ende auf­ge­baut hat? Oder ob die­se Kri­se mit Atem­still­stand und Herz­rhyth­mus­stö­rung nur ein Aus­rut­scher ist, eine “bana­le” Fehl­funk­ti­on des Gehirns? Zu groß ist die­se Last, über­mäch­tig schwebt sie immer hin­ter einem — reani­miert man das Kind und doch war der Zeit­punkt ungüns­tig. Letzt­end­lich gewinnt man zwar über den Tod, doch erlei­det das Kind einen schwe­ren Sau­er­stoff­man­gel mit dem Resul­tat: Wach­ko­ma und somit einer wei­te­ren Min­de­rung der Lebensqualität.

Eine Pati­en­ten­ver­fü­gung vom Kind, wie zu ver­fah­ren sei in wel­cher Situa­ti­on, die gibt es nicht, sie wird es auch nie geben. Ein Punkt, der mich schon län­ger bewegt und jetzt auch The­ma war im Blog “Bio­po­li­tik”: Wenn Kin­der ster­ben… was hel­fen Patientenverfügungen? 

Eine Hil­fe, um viel­leicht Ant­wor­ten zu fin­den, bie­te eine gute Pal­lia­tiv­ver­sor­gung, wie man aus dem Fern­seh­bei­trag vom ARD “Ster­be­hil­fe: Der Streit um den selbst­be­stimm­ten Tod” her­aus­fil­tern kann, abseits der Dis­kus­si­on zur Ster­be­hil­fe dar­in. Die pro­fes­sio­nel­le Pal­lia­tiv­ver­sor­gung von Kin­dern ist rar. Eine Mög­lich­keit die­se zu erhal­ten liegt in der Kin­der­hos­piz­ar­beit, doch was hilft es, wenn man in sol­chen Kri­sen kein sta­tio­nä­res Kin­der­hos­piz auf­su­chen kann, da es die Kran­ken­kas­se nicht finan­zie­ren will.

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by dirkstr

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