Darlehen bleibt Darlehen

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Dar­le­hen bleibt Dar­le­hen. Doch irgend­wie mag das nie­mand ver­ste­hen beim Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um in Thü­rin­gen, die über “jen­a­r­beit” wachen, zumin­dest ver­ste­he ich so ihren letz­ten Brief an mich, der ges­tern ein­tru­del­te als Reak­ti­on auf mei­nen offe­nen Brief an den Herrn Ministerpräsidenten. 

Zuerst mal, sie haben nichts bewirkt, also dass ich end­lich ein regu­lä­res ALG II erhal­te und dann ver­ste­hen sie nicht oder ich den­ke falsch dar­in, dass man ein Dar­le­hen nicht ein­fach ohne die Nen­nung von Rech­ten und Pflich­ten her­aus geben kann. Denn das hat “jen­a­r­beit” getan. Sie haben mir ein Dar­le­hen geneh­migt, ohne zu erläu­tern, wann ich es zurück zu zah­len habe und wie, in wel­chen Raten. Ich erfuhr nur vom Land, also den betref­fen­den Minis­te­ri­um, dass mir die Art und Wei­se der Rück­zah­lung und wie viel am Ende mei­nes Dar­le­hens­be­zug mit­ge­teilt wird, je nach dem wie mei­ne Ein­kom­mens­si­tua­ti­on dann ist.

Also lie­be Kre­dit­ge­ber, nehmt euch ein Bei­spiel an der Stadt Jena, dort kann man Dar­le­hen ver­ge­ben, ohne Ein­ver­neh­men (denn ich muss­te dafür nichts unter­schrei­ben) und kann dann, wenn das Dar­le­hen aus­ge­zahlt ist, dem Emp­fän­ger die Pflich­ten erklä­ren, ihn dar­über auf­klä­ren, wie er oder sie es zurück zu zah­len hat, ent­we­der sofort, alles auf ein­mal, sonst gibt es halt ordent­lich Zin­sen oder nach einem Jahr oder auf Raten, je nach dem, wie man sich halt fühlt. Denn in Jena braucht man sich dafür nicht am Bür­ger­li­chem Gesetz­buch ori­en­tie­ren, oder ver­ste­he ich dies falsch, denn im Sozi­al­ge­setz­buch II fin­de ich über Dar­le­hen in Recht und Pflicht, nichts tie­fer­ge­hend gere­gelt, wie es beim BAföG der Fall ist,

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by dirkstr

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