Darlehen bleibt Darlehen. Doch irgendwie mag das niemand verstehen beim Wirtschaftsministerium in Thüringen, die über “jenarbeit” wachen, zumindest verstehe ich so ihren letzten Brief an mich, der gestern eintrudelte als Reaktion auf meinen offenen Brief an den Herrn Ministerpräsidenten.
Zuerst mal, sie haben nichts bewirkt, also dass ich endlich ein reguläres ALG II erhalte und dann verstehen sie nicht oder ich denke falsch darin, dass man ein Darlehen nicht einfach ohne die Nennung von Rechten und Pflichten heraus geben kann. Denn das hat “jenarbeit” getan. Sie haben mir ein Darlehen genehmigt, ohne zu erläutern, wann ich es zurück zu zahlen habe und wie, in welchen Raten. Ich erfuhr nur vom Land, also den betreffenden Ministerium, dass mir die Art und Weise der Rückzahlung und wie viel am Ende meines Darlehensbezug mitgeteilt wird, je nach dem wie meine Einkommenssituation dann ist.
Also liebe Kreditgeber, nehmt euch ein Beispiel an der Stadt Jena, dort kann man Darlehen vergeben, ohne Einvernehmen (denn ich musste dafür nichts unterschreiben) und kann dann, wenn das Darlehen ausgezahlt ist, dem Empfänger die Pflichten erklären, ihn darüber aufklären, wie er oder sie es zurück zu zahlen hat, entweder sofort, alles auf einmal, sonst gibt es halt ordentlich Zinsen oder nach einem Jahr oder auf Raten, je nach dem, wie man sich halt fühlt. Denn in Jena braucht man sich dafür nicht am Bürgerlichem Gesetzbuch orientieren, oder verstehe ich dies falsch, denn im Sozialgesetzbuch II finde ich über Darlehen in Recht und Pflicht, nichts tiefergehend geregelt, wie es beim BAföG der Fall ist,