Eltern eines kranken Kindes: Einbezogen vs. unterstützt

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Ein­be­zo­gen vs. unter­stützt — Zwei Begrif­fe und was macht deren Unter­schied aus? Letz­tens bin ich bei einer Dis­kus­si­on, bei der die pal­lia­ti­ve-hos­piz­li­che Ver­sor­gung von Schwerst­kran­ken im Vor­der­grund stand, auf die Ver­wen­dung der bei­den Wör­ter gesto­ßen: Ein­be­zo­gen wer­den soll­ten in der Hos­piz­ar­beit die Ange­hö­ri­gen. Es ist ein Leit­ge­dan­ke der Arbeit. Das Wort „unter­stützt“ wur­de nicht ver­wen­det. Der Grund: Ein­be­zo­gen ste­he hier über unter­stützt. Zuerst konn­te ich mit der Argu­men­ta­ti­on mit­ge­hen, doch dann wur­de mir klar: Ein­be­zo­gen kann, je nach Kon­text, über unter­stützt ste­hen, doch ist sei­ne Bedeu­tung brei­ter. Dies im Sin­ne: Von unter­stützt bis hin zum Co-The­ra­peut und Pflegeperson.

Viel­leicht klingt es auch noch bei Erwach­se­nen anders, als wenn man von Eltern der kran­ken Kin­der redet, die ein­be­zo­gen wer­den sol­len. Bei den Ange­hö­ri­gen von erkrank­ten Erwach­se­ne heißt es viel­leicht wirk­lich, dass die Ange­hö­ri­gen unter­stüt­zend mit betreut wer­den. Sie wer­den bei der The­ra­pie, der Pfle­ge ihrer kran­ken Mut­ter oder dem Ehe­gat­ten ein­be­zo­gen. Sie kön­nen mit­re­den, sie kön­nen mit Ent­schei­dun­gen tra­gen und sie bekom­men Hil­fe­stel­lun­gen von den „Pro­fes­sio­nel­len“. Doch bei Eltern klingt „ein­be­zo­gen“ anders. Dafür brau­che ich nur auf das Bei­spiel Phy­sio­the­ra­pie ver­wei­sen. Eltern wer­den ein­be­zo­gen, in dem sie ange­lei­tet wer­den, wel­che the­ra­peu­ti­sche Übun­gen sie auch zu Hau­se durch­füh­ren soll­ten. Ich möch­te das „soll­ten“ beto­nen, denn so macht man­cher The­ra­peut den Eltern auch ein schlech­tes Gewis­sen, wenn sie sich nicht an die „Spiel­re­geln“ hal­ten. Es ste­he die Reha­bi­li­ta­ti­on und Ent­wick­lung des Kin­des dann auf dem Spiel.

Ein­be­zo­gen heißt zwar auch für Eltern, sie wer­den an Ent­schei­dun­gen über die nächs­ten The­ra­pie­schrit­te nicht nur infor­miert, son­dern es wird um ihre Ent­schei­dung dazu gebe­ten. Etwas, wenn zum Bei­spiel um das The­ma Reani­ma­ti­on oder maschi­nel­le Beatmung geht, eine Last für die Eltern wer­den kann. Ein erwach­se­ner Schwer­kran­ker ent­schei­det ent­we­der selbst oder die Ange­hö­ri­gen ken­nen sei­ne Mei­nung. Es kann natür­lich, wie z.B. bei Wach­ko­ma-Pati­en­ten, auch anders sein

Mir stellt sich sogar die Fra­ge, ob man gegen­über Eltern von schwer kran­ken oder behin­der­ten Kin­dern über­haupt von „ein­be­zo­gen“ noch spre­chen muss oder darf? Denn ohne die Eltern kön­nen in vie­len Fäl­len gar kei­ne Schrit­te unter­nom­men wer­den oder eben die Pfle­ge oder Betreu­ung klappt nicht gut. Ein­mal ken­nen die Eltern ihr Kind, deren Bedürf­nis­se. Zum ande­ren wis­sen sie über den Krank­heits­ver­lauf, die jet­zi­ge und frü­he­re Lebens­qua­li­tät Bescheid und sind gefor­dert bei den The­ra­pien, ihr Ja oder Nein zu for­mu­lie­ren. Sie müs­sen ein­ge­bun­den werden.

Somit bleibt in der For­mu­lie­rung, wenn man mit ein­be­zo­gen auch unter­stützt meint, nichts ande­res übrig, als auch von unter­stützt zu reden. Ein­be­zo­gen meint häu­fig im All­tag bei den Eltern auch etwas ande­res als unterstützt.

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by dirkstr

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