Eltern eines kranken Kindes: Einbezogen vs. unterstützt

Ein­be­zo­gen vs. unter­stützt — Zwei Begriffe und was macht deren Unter­schied aus? Let­ztens bin ich bei ein­er Diskus­sion, bei der die pal­lia­tive-hos­pi­zliche Ver­sorgung von Schw­er­stkranken im Vorder­grund stand, auf die Ver­wen­dung der bei­den Wörter gestoßen: Ein­be­zo­gen wer­den soll­ten in der Hos­pizarbeit die Ange­höri­gen. Es ist ein Leitgedanke der Arbeit. Das Wort „unter­stützt“ wurde nicht ver­wen­det. Der Grund: Ein­be­zo­gen ste­he hier über unter­stützt. Zuerst kon­nte ich mit der Argu­men­ta­tion mit­ge­hen, doch dann wurde mir klar: Ein­be­zo­gen kann, je nach Kon­text, über unter­stützt ste­hen, doch ist seine Bedeu­tung bre­it­er. Dies im Sinne: Von unter­stützt bis hin zum Co-Ther­a­peut und Pflegeperson.

Vielle­icht klingt es auch noch bei Erwach­se­nen anders, als wenn man von Eltern der kranken Kinder redet, die ein­be­zo­gen wer­den sollen. Bei den Ange­höri­gen von erkrank­ten Erwach­sene heißt es vielle­icht wirk­lich, dass die Ange­höri­gen unter­stützend mit betreut wer­den. Sie wer­den bei der Ther­a­pie, der Pflege ihrer kranken Mut­ter oder dem Ehe­gat­ten ein­be­zo­gen. Sie kön­nen mitre­den, sie kön­nen mit Entschei­dun­gen tra­gen und sie bekom­men Hil­festel­lun­gen von den „Pro­fes­sionellen“. Doch bei Eltern klingt „ein­be­zo­gen“ anders. Dafür brauche ich nur auf das Beispiel Phys­io­ther­a­pie ver­weisen. Eltern wer­den ein­be­zo­gen, in dem sie angeleit­et wer­den, welche ther­a­peutis­che Übun­gen sie auch zu Hause durch­führen soll­ten. Ich möchte das „soll­ten“ beto­nen, denn so macht manch­er Ther­a­peut den Eltern auch ein schlecht­es Gewis­sen, wenn sie sich nicht an die „Spiel­regeln“ hal­ten. Es ste­he die Reha­bil­i­ta­tion und Entwick­lung des Kindes dann auf dem Spiel.

Ein­be­zo­gen heißt zwar auch für Eltern, sie wer­den an Entschei­dun­gen über die näch­sten Ther­a­pi­eschritte nicht nur informiert, son­dern es wird um ihre Entschei­dung dazu gebeten. Etwas, wenn zum Beispiel um das The­ma Rean­i­ma­tion oder maschinelle Beat­mung geht, eine Last für die Eltern wer­den kann. Ein erwach­sen­er Schw­erkranker entschei­det entwed­er selb­st oder die Ange­höri­gen ken­nen seine Mei­n­ung. Es kann natür­lich, wie z.B. bei Wachko­ma-Patien­ten, auch anders sein

Mir stellt sich sog­ar die Frage, ob man gegenüber Eltern von schw­er kranken oder behin­derten Kindern über­haupt von „ein­be­zo­gen“ noch sprechen muss oder darf? Denn ohne die Eltern kön­nen in vie­len Fällen gar keine Schritte unter­nom­men wer­den oder eben die Pflege oder Betreu­ung klappt nicht gut. Ein­mal ken­nen die Eltern ihr Kind, deren Bedürfnisse. Zum anderen wis­sen sie über den Krankheitsver­lauf, die jet­zige und frühere Leben­squal­ität Bescheid und sind gefordert bei den Ther­a­pi­en, ihr Ja oder Nein zu for­mulieren. Sie müssen einge­bun­den werden.

Somit bleibt in der For­mulierung, wenn man mit ein­be­zo­gen auch unter­stützt meint, nichts anderes übrig, als auch von unter­stützt zu reden. Ein­be­zo­gen meint häu­fig im All­t­ag bei den Eltern auch etwas anderes als unterstützt.

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