“formular widerspruch mdk”

Also von einem For­mu­lar für einen Wider­spruch habe ich lei­der, na zum Glück, noch nichts mit bekom­men. Wieso zum Glück? For­mu­la­re haben auch so ihre Tück­en, ein­mal hat man den zwin­gen­den Ver­dacht, es wird zuviel gefragt, dann ver­ste­ht man so manche Frage nicht und am Ende passt nicht alles in die gewün­scht­en Felder. Also kein For­mu­lar für einen Widerspruch?

Ja, denn einen Wider­spruch kann man form­los schreiben, obwohl man einige Regeln beacht­en sollte, meine Empfehlung:

  • Ordentliche Adress­dat­en im Briefkopf
  • Betr­e­ff mit “Wider­spruch zu .…; Ihr Schreiben von …; KVNr. (also die Kranken­ver­sicherungsnum­mer und vielle­icht auch Krankenkasse, wenn es direkt an den MDK geht); Aktenzeichen
  • Text, dass man Wider­spruch ein­legt mit wogegen

So und jet­zt kommt die Frage: Muss ich den Wider­spruch auch begrün­den? Ja, wenn man möchte, dass dem auch “abge­holfen” wird, wäre ein Begrün­dung sicher­lich sin­nvoll. Doch muss man nichts über­stürzen. Wichtig ist erst­mal in den üblichen vier Wochen Wider­spruch einzule­gen, auch ohne Begrün­dung, mit dem Hin­weis, dass diese nachgere­icht wird. Kommt man mit ein­er Begrün­dung nicht klar, also wie es for­muliert wird etc., dann kann man sich auch Hil­fe holen z.B. vom Sozialver­band oder einem Anwalt, der sich in der Materie Sozial­recht auskennt.

Tag: 
Recht — Pflicht
Kat­e­gorie: 
Frage des Tages



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