Ändert sich etwas in der häuslichen Krankenpflege, welche durch den Pflegedienst abgedeckt wird, so erfordert es häufig ein MDK-Gutachten. Beim Intensivkind war es die Erhöhung der Tagdienststunden von 15 auf 25 Stunden im Monat ab den April. Die hat die Krankenkasse, die BKK für Heilberufe, abgelehnt, aufgrund eben eines solchen Gutachtens vom MDK. In dem Gutachten, was heute per Post kam, heißt es als Begründung nur, dass die Erhöhung der Behandlungspflege nicht nachvollzogen werden könne. Als Nebensatz fällt noch, dass man beim Widerspruch genau begründen solle /könne (es fehlt das Modalverb). Wie jetzt? Allein schon aus der Diagnose Tracheotomie geht hervor, warum unser Kind häusliche Krankenpflege braucht. Hinzu ist es nicht Aufgabe des MDK-Arztes beim Pflegedienst oder dem Kinderarzt auch mal nach zu fragen, wenn etwas unklar ist? Denn dieses ist nach deren Auskunft gegenüber uns nicht geschehen. Es handele sich wohl demnach nur um ein Ferngutachten auf Basis der Verordnung. Da stellt sich mir schon die Frage, wie sorgfältig gearbeitet wird. Somit bleibt für uns dies Gutachten mit dessen Antwort, die Erhöhung könne nicht nachvollzogen werden, auch nicht nachvollziehbar.