Häusliche Krankenpflege, der MDK und die Nachvollziehbarkeit

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Ändert sich etwas in der häus­li­chen Kran­ken­pfle­ge, wel­che durch den Pfle­ge­dienst abge­deckt wird, so erfor­dert es häu­fig ein MDK-Gut­ach­ten. Beim Inten­siv­kind war es die Erhö­hung der Tag­dienst­stun­den von 15 auf 25 Stun­den im Monat ab den April. Die hat die Kran­ken­kas­se, die BKK für Heil­be­ru­fe, abge­lehnt, auf­grund eben eines sol­chen Gut­ach­tens vom MDK. In dem Gut­ach­ten, was heu­te per Post kam, heißt es als Begrün­dung nur, dass die Erhö­hung der Behand­lungs­pfle­ge nicht nach­voll­zo­gen wer­den kön­ne. Als Neben­satz fällt noch, dass man beim Wider­spruch genau begrün­den sol­le /​kön­ne (es fehlt das Modal­verb). Wie jetzt? Allein schon aus der Dia­gno­se Tra­cheo­to­mie geht her­vor, war­um unser Kind häus­li­che Kran­ken­pfle­ge braucht. Hin­zu ist es nicht Auf­ga­be des MDK-Arz­tes beim Pfle­ge­dienst oder dem Kin­der­arzt auch mal nach zu fra­gen, wenn etwas unklar ist? Denn die­ses ist nach deren Aus­kunft gegen­über uns nicht gesche­hen. Es han­de­le sich wohl dem­nach nur um ein Fern­gut­ach­ten auf Basis der Ver­ord­nung. Da stellt sich mir schon die Fra­ge, wie sorg­fäl­tig gear­bei­tet wird. Somit bleibt für uns dies Gut­ach­ten mit des­sen Ant­wort, die Erhö­hung kön­ne nicht nach­voll­zo­gen wer­den, auch nicht nachvollziehbar.

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by dirkstr

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