Kita-Gebühren: Die Befreiung rückwirkend?

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Sicher­lich hat sich schon so man­cher Leser gefragt, war­um bei „Offe­ne Anträ­ge /​Wider­sprü­che /​Kla­gen“ (rech­te Leis­te) bei Kita-Gebüh­ren behin­der­tes Kind es immer noch auf 98% steht (Fort­schritts­bal­ken für abge­schlos­se­ne Wider­sprü­che). Ja, zwei Pro­zent feh­len mir noch, da es bis­her die Kita-Gebüh­ren­stel­le der Stadt Jena, trotz drei­ma­li­ger fern­münd­li­che Nach­fra­ge, die Bei­trä­ge für den Monat Novem­ber und Dezem­ber nicht rück­wir­kend erlässt. Sonst ist dies The­ma abge­hakt.

Dabei frag­te ich auch beim Jugend­amt nach, dem Trä­ger, und dort hieß es, ich bekä­me die Bei­trä­ge erlas­sen. Ja, wie nun, die Aus­sa­ge teil­te ich auch der Gebüh­ren­stel­le mit und die Sach­be­ar­bei­te­rin sag­te mir, sie wis­se es nicht und müs­se es erst ihren Lei­ter fra­gen. Das ist jetzt über zwei Wochen her und seit dem herrscht Funk­stil­le, obwohl sie mich zurück rufen woll­te. Viel­leicht neh­men sie auch die Wor­te vom Sozi­al­de­zer­nen­ten ernst, da die­ser bei Rück­wir­kend von “kann” rede­te, aber im Stadt­rat, soweit ich mich ent­sin­ne, hieß im Novem­ber 2006, wenn die Stadt die Ent­schei­dung trifft, das behin­der­te Kind zu befrei­en, dann sei dies auch rück­wir­kend. Zumin­dest liegt die­ser Satz noch in mei­nen Gedächt­nis. Was nun?

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by dirkstr

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