Melatonin — geht nun oder geht nicht

Zuerst wurde mir über die Regress­forderung an unserem SPZ-Arzt bekan­nt, dass die Krankenkasse mit Mela­tonin ein Prob­lem hat. Warum, das wis­sen wir nicht, wir wis­sen nur: Die Madame braucht es für ihren gestörten Schlaf-Wach-Rhyth­mus. Bei ein­er weit­eren Recherche in ein­er unseren bei­den Apotheken kam zum Vorschein: Eine Apotheke hat auch ein Rezept nach 11 Monat­en zurück bekom­men. Die Kasse will es nicht übernehmen. Die andere Apotheke hat­te ein Kosten­vo­ran­schlag erst ein­gere­icht und dann wurde das Medika­ment über­nom­men, zumin­d­est wurde es uns nach über ein­er Woche ausgehändigt.

Ja, da staune ein­er, die Apothek­er sicher­lich nicht, nach fast einem Jahr kommt das Rezept per Post in die Apotheke zurück. Kostenüber­nahme abgelehnt. Tja, Pech gehabt, die Tablet­ten sind ver­braucht; Da ist es nicht wie beim Hil­f­s­mit­tel, wo dann das Sani­haus vor­bei kommt: “So, det wars denn, Frau Her­mann, den Roll­stuhl nehm wa jet­zt wieder mit.” “Warum dat denn?” “Na ihre Kasse jibt keen jeld.” “Aber der is doch vom Dok­tor, hat a ver­schrieben.” “Ick weeß, aber wat soll ick machen.”

Warum dieser Ärg­er? Es kann mit daran liegen, weil das damals ver­schriebene Mela­tonin ein Importmedika­ment aus der inter­na­tionalen Apotheke war und da tun sich viele Kassen schw­er. Doch ist dies der häu­fige Weg, um an Mela­tonin zu kom­men. Eine andere Möglichkeit als Import ist das Mela­tonin über eine Rezep­tur bei der Apotheke zu bestellen. Dies soll unprob­lema­tis­ch­er ver­laufen, aber dies wis­sen wir noch nicht, denn die erste Rezep­tur wurde im Mai 2006 hergestellt. Somit kann die Über­raschung noch kom­men, denn die BKK für Heil­berufe hat noch den ganzen April Zeit, der Apotheke das Rezept zurück zu senden. Die Rech­nung, wenn sie dann an uns gestellt wird, ist nicht ger­ing: Eine Pack­ung kostet um die 50 Euro (mit 50 Kapseln) und wir brauchen das Medika­ment zweimal täglich.

Doch damit wir nicht vom bewölk­ten Him­mel plöt­zlich in den Regen kom­men, habe ich heute ein neues Rezept ein­gere­icht über eine Rezep­tur mit der Auf­gabe an die Apotheke einen Kosten­vo­ran­schlag an die BKK zu senden, damit wir wis­sen woran wir sind. Denn an sich finde ich, ist es Seit­ens der Krankenkasse unfair gegenüber den Patien­ten, diesen auch nicht zu informieren, dass er seine Ther­a­pie selb­st bezahlen muss, im Nach­hinein. Unfair, nun dem Patient wird die Möglichkeit genom­men entwed­er in Wider­spruch zu gehen oder aber sich über Alter­na­tiv­en, wenn es sie gibt, zu informieren. Denn bei mehreren Rezepten über das gle­iche Medika­ment muss dem Sach­bear­beit­er doch auf­fall­en, dass es ein Dauer­medika­ment ist. Was ich mich dabei immer noch frage, warum wurde es 2005 ein­mal genehmigt und dann ist es ein schein­bar ein Problem?

Kat­e­gorie: 



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