Der MRSA ist futsch — Die letzten drei Abstriche waren alle davon überzeugt, dass Kind trägt gar kein MRSA. War der erste Abstrich ein Fake? Nein, der MRSA träte bei 60% der Bevölkerung intermittierend, also zeitweilig, auf. Viele “besitzen” ihn also für kurze Zeit, zum Beispiel nach Kontakt mit anderen MRSA-Trägern. Aber bei einer gesunden Hautflora setze sich der Keim nicht durch und wird “übervölkert” von den “Guten”. So verstand ich es und so ist jetzt unsere Theorie. Doch ob man längerer MRSA-Träger wird, sei auch davon abhängig, mit welcher Keimdichte man Kontakt hatte.
Gewiss ist aber, landet der Keim richtig in der Trachea, dann wird es schwierig, sprich, es wäre gar nicht ungewöhnlich, wenn unsere Lady eine MRSA-Trägerin wird. Wir hoffen, sie wird es nie. Die bisherigen gesundheitlichen Probleme reichen vollkommen. Der jetzige Wissenstand bei uns, ob man eine Sanierung, eine Reinigung vom MRSA, auch zu Hause mit Pflegedienst durchführen kann, bekommt glatt die Note Fünf, Sitzengeblieben.
- Der weitere Besuch des Kindergartens wurde fraglich, trotz begonnener Sanierung. Das Gesundheitsamt hat dafür (erstmal) kein grünes Licht gegeben, da erst die Umsetzbarkeit der strengen Auflagen geklärt werden müssten. Bei anderen, in anderen “Gebieten” der Republik, ist die Teilhabe am öffentlichen Leben kein Problem. Letztendlich dürfte bei dieser strengen Vorgabe auch kein Mitarbeiter mehr in der Klinik tätig sein, der MRSA mit sich herum trägt. Dies wäre fatal, da in den Krankenhäusern er auch häufig beim Personal vorkommt.
- Die Genehmigung der Erhöhung der Pflegestunden wegen der Sanierung wurden von der Krankenkasse abgelehnt. Säuglinge sollten nicht in Kontakt mit dem MRSA kommen, somit brauchten wir unter anderem mehr Pflegestunden für die Behandlungspflege (spezielle Krankenbeobachtung wegen der Epilepsie und dem spontanen Sekretstau in der Luftröhre). Die Erhöhung fand also keine Befürwortung, obwohl es hieß, bis die Sanierung abgeschlossen ist, also dass diese nicht für immer sei.
- Die “Desinfektion” des Patienten bei der Sanierung ist das eine, Desinfektion der Geräte und Flächen das andere. Die Genehmigung der Desinfektionsmittel für die Fläche wurde uns heute bekannt gegeben von der Apotheke, über eine Woche nach Rezepteinreichung. Doch meint hier die Krankenkasse, es sei Leistung der Pflegekasse. Das Desinfektionsmittel könne über die 31 Euro für die Pflegehilfsmittel für den Verbrauch abgerechnet werden. Dieses Geld gibt es einmal im Monat und brauchen wir für den Einweg-Bettschutz. Was man mehr als 31 Euro verbraucht, muss der “Gepflegte” selbst zahlen. Meines Wissens ist dieses Desinfektionsmittel aber Leistung der Krankenkasse, da die Flächen- und Gerätedesinfektion zur Behandlung, nämlich die MRSA-Sanierung, zählt. Es hat nichts mit Grundpflege gemein. Oder desinfizieren Sie, lieber Leser, ihr Schlafzimmer jeden Tag? Das hätte eines Widerspruchs bedurft, den wir uns aber jetzt sparen können.
- Das Desinfektionsmittel für die Trachealkanüle wurde uns auch noch nicht geliefert. Das Rezept haben wir Anfang letzte Woche zum Home-Care-Service gefaxt. Ich habe aber leider keine Ahnung, woran es hakt, zumindest hieß es: Es muss dafür einen Kostenvoranschlag an die Krankasse gehen.
Das Fazit des Ganzen ist, ambulant vor stationär lässt sich mit einem Kind mit MRSA-Sanierung nicht ad-hoc umsetzen. Es geht wohl nur über einen Krankenhausaufenthalt, wobei die Erhöhung des Pflegedienstes und die Kostenübernahme der zusätzlichen Mittel für die Sanierung (Kittel, Desinfektionsmittel, mehr Filter für Beatmung) erst geklärt werden müssen. Dies kann, je nach Einsicht und Bearbeitungszeit der Krankenkasse oder dem MDK wohl andauern. Vielleicht wünscht sich die Krankenkasse auch eine Behandlung in der Klinik, obwohl ein Beatmungsplatz belegt wird und das Kind am Ende vielleicht einen anderen “bösen” Keim wie den ESBL mit nach Hause trägt.