Neues Pflegezeitgesetz nichts für Pflegende

Das neue Pflegezeit­ge­setz kommt jet­zt und was ändert sich für mich als langjährige Pflegeper­son? Ich ver­mute, mir brin­gen die Neuerun­gen nichts. Ich ver­mute weit­er, auch für die vie­len anderen langjähri­gen Pflegeper­so­n­en hat es keine Auswirkung und ich stelle die Hypothese: Ger­ade für die Langzeit-Pflegeper­so­n­en wären hier Änderun­gen wichtig gewesen.

Es wäre füAbseit der Federballr uns, Pfle­gende, ein guter Schritt gewe­sen, wenn die 10 Tage Arbeitsver­hin­derung mit Lohn­er­satz zur Organ­i­sa­tion der Pflege wieder­holt, zum Beispiel jedes Jahr, erneut gel­ten wür­den. Doch gilt dies nur bei ein­er akut aufge­trete­nen Pflegesituation.

10 Tage Arbeitsverhinderung für die Pflege

10 Tage Arbeitsver­hin­derung mit Lohn­er­satz im Jahr wären eine Anerken­nung der Arbeit der pfle­gen­den Ange­höri­gen gewe­sen und würde unser­er Leben­sre­al­ität helfen, die Pflege des pflegebedürfti­gen Kindes / Ange­höri­gen und das Beruf­sleben gut zu verbinden. Sie wären ein Schritt gewe­sen gegen das Armut­srisiko von Pflegepersonen.

Diese wieder­holten Tage der Arbeitsver­hin­derung wären nötig für:

  • Pflege­di­en­staus­fall (Eltern / Ange­höri­gen müssen offene Dien­stzeit­en übernehmen)
  • akuter Kranken­hausaufen­thalt / ‑ein­weisung — dies kann viel Koor­di­na­tion erfordern (Ter­minab­sagen, Arzt­ge­spräche) oder Pflegeper­son muss wegen der unzure­ichen­den Zahl an Pflege­fachkräften auf der Sta­tion mit aufgenom­men werden.
  • akut ver­schlechternde Pfle­ge­si­t­u­a­tion z.B. bei Infek­ten, wo das Kind / der Ange­hörige nicht in die Tage­sein­rich­tung darf, aber auch nicht in die Klinik muss

Es mag sein, für Sohn oder der Tochter, dessen Mut­ter oder Vater akut in die Pfle­ge­si­t­u­a­tion ger­aden, mag dies Gesetz helfen. Es bere­inigt vielle­icht den Kranken­stand der Arbeit­nehmer, die in dieser Krisen­zeit krank geschrieben wer­den. Doch kann eine akute Pfle­ge­si­t­u­a­tion erst der Beginn ein­er möglichen lan­gen Pflegezeit mit vie­len Krisen sein. Wenn die Poli­tik und die Sozialka­ssen wirk­lich wollen, das Ange­hörige die kostengün­stige Pflege übernehmen, ist hier nach zu bessern. Es sollte für die Gesellschaft ein Ziel sein, dass pfle­gende Ange­hörige ihr Ehre­namt „Pflege“ mit ihrem Haup­tamt „Beruf“ in Ein­klang bekom­men kön­nen. Geschieht dies nicht, kön­nen pfle­gende Ange­hörige in die Armutsfalle ger­aden, da sie ihren Beruf aufgeben müssen und nach der Pflegezeit nur schw­er wieder ins Erwerb­sleben zurück können.

Weit­er­führen­des zum bish­eri­gen Gesetz.

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