Oh Schreck, Assistenz ins Krankenhaus, nicht Pflege

Die let­zten bei­den Jahre sind keine Glück­s­jahre. Nicht weil wir lebens­bedrohliche Krisen mit unserem Inten­sivkind, der Inten­sivLa­dy, erleben oder ein Virus unseren All­t­ag stört, ihn ver­bren­nt zu „es war ein­mal“. Nein, es ist der Geset­zge­ber, die Gesundheitspolitik.

Erst kam das Inten­sivpflegege­setz (IPreG), dann eine Pflegere­form ohne gute Zutat­en für uns pfle­gen­den Ange­höri­gen und jet­zt die soll „kom­mende“ Regelung zur Assis­tenz im Krankenhaus.

Die Ver­bände wie die Leben­shil­fe und der BvKM applaudieren zum Gesetz für die Assis­tenz im Kranken­haus. Kri­tik, wo ich lese, kam von Forsea und dem SoVD. Und ich habe Bauchweh.

Seit Jahren begleit­et uns das The­ma, was ist, wenn die Inten­sivLa­dy in der Klinik muss. Sei es, weil die Epilep­sie ent­gleist, die Sko­liose gecheckt oder die Beat­mung geprüft wird.

Der Inten­sivpflege­di­enst darf nicht mit. Er bekommt für die vollen Kranken­haustage kein Geld von der Krankenkasse.

Die Kon­se­quenz für uns ist: Wir mei­den jeden Klinikaufen­thalt, solange es geht. Wir ver­suchen mit dem Pal­lia­tivteam, dem Kinder­arzt und der Neu­ropä­di­a­terin alles Zuhause zu regeln.

Denn wenn es in die Klinik ging, müssen wir Eltern mit. Dies ist okay, aber nicht für 24 Stun­den, Non­stopp, im Pflegeeinsatz.

Und nicht nur wir, son­dern auch andere befre­un­dete Fam­i­lien mit einem schw­er erkrank­ten Kind und außerklin­is­ch­er Inten­sivpflege ver­mei­den die Klinik.

Der Grund ist sim­pel und trau­rig: Die Kranken­häuser mit ihrem Per­son­alschlüs­sel kön­nen die Pflege nicht so übernehmen, wie es gebraucht wird. Selb­st auf Inten­sivs­ta­tio­nen, wenn keine 1:1‑Pflege möglich ist, kann es schwierig werden.

Dabei haben wir noch Zugriff auf die Inten­sivs­ta­tion, weil die Inten­sivLa­dy tra­cheotomiert und beat­met ist. Doch ist das nicht über­all gegeben.

Sind die Eltern dabei, dann wird ein tra­cheotomiertes Kind schnell auf Nor­mal­sta­tion ver­legt. Die Eltern kön­nen es ja.

Dann, 2018, wech­sel­ten wir von unserem Kinderkrankenpflege­di­enst ins per­sön­liche Bud­get, ins Arbeit­ge­ber­mod­ell. Oder anders: Wir bekom­men seit dem monatlich das Geld für die Inten­sivpflege und stellen die Pflege­fachkräfte selb­st an.

Ein pos­i­tiv­er Effekt sei, dacht­en wir, jet­zt dür­fen unsere angestell­ten Pflege­fachkräfte in die Klinik mit. Denkste! Die Krankenkasse weiß es anders. Denn das gelte für die Men­schen mit Behin­derung und Arbeit­ge­ber­mod­ell, die von der Eingliederung­shil­fe das Bud­get bekom­men. Schluck!

Wir disku­tierten mit der Krankenkasse, denn 2013 gab es ein Gericht­surteil (Lan­dessozial­gericht Schleswig-Hol­stein L 5 KR 144/13 B ER) und dann klappte es.

Das Kranken­haus musste aber bescheini­gen, dass es nicht in der Lage ist, den krankheits­be­d­ingten Mehrbe­darf der Pflege zu übernehmen.

Und jet­zt, jet­zt kommt ein Gesetz, es soll kom­men, zur Assis­tenz im Kranken­haus. Viele Ver­bände und Vere­ine der Behin­derten­hil­fe und ‑poli­tik forderten es schon lange.

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Inten­sivkind am Mon­i­tor auf Intensivstation

Okay, aber wenn diese Ver­bände applaudieren, warum geht es dir dann nicht gut damit? Hat das Gesetz nichts Gutes? Das fragt ihr.

Jupp, für die, die für ihre Pflege Eingliederung­shil­fe bekom­men. Für diese Gruppe klingt es gut. Deren Assis­tenz im Kranken­haus soll möglich sein. Ist es ein Erfolg?

Kein Erfolg, denn die Fam­i­lien, die die Pflege über die Pflegekasse und Krankenkasse finanzieren wer­den „abge­speist“: Ihr, die pfle­gen­den Ange­höri­gen, dürft jet­zt mit und bekommt vielle­icht Lohn­er­sat­zleis­tun­gen, eine Art Kinderkrankengeld.

Klingt nett. Doch der G‑BA soll zuerst check­en, wer hier infrage kommt. Hmm.

Klingt nett? Viele pfle­gende Müt­ter oder Väter kön­nen nicht mehr arbeit­en gehen. Sei es, weil der Pflege­di­enst wieder­holt aus­fällt. Sei es, weil die Pflege und der Zirkus drumherum kom­plex und Zeit raubend ist, dass ein Job unmöglich wird.

Wer keinen Lohn hat, der bekommt keine Lohnersatzleistung.

Jupp, dann spart die Krankenkasse und ein zweites Jupp: für die Krankenkasse ändert sich nichts (oder wenig) bei den Fam­i­lien in der außerklin­is­chen Intensivpflege.

Und drittes Jupp: Nach län­gerem Klinikaufen­thalt wird dazu das Pflegegeld gekürzt

Endlich darf die pfle­gende Mut­ter oder der Vater sein Kind, bescheinigt von den Behör­den, in die Klinik begleit­en, 24 Stun­den rund um die Uhr pfle­gen. Auch wenn es über 18 Jahre ist.

Ist dies nicht jet­zt möglich in Häusern, die wis­sen, wie die sta­tionäre Pflege ent­lastet wird, wenn pfle­gende Ange­hörige mit am Start sind?

Und die Ange­höri­gen gehen mit in die Klinik, weil die Fam­i­lien eine Angst erleben, wenn sie ihr Inten­sivkind dort der Pflege über­lassen wür­den, kön­nte es schlimm enden.

Nicht weil das Pflegeper­son­al dort schlechter oder unwil­lens arbeit­et. Das wird nicht bezweifelt, son­dern weil es nicht genü­gend Per­son­al auf Sta­tion gibt, weil es eine län­gere Einar­beitung braucht für eine sichere Pflege ihres Kindes. Schließlich möcht­en die Eltern ihr Kind nicht durch fehlende oder unzure­ichende Pflege verlieren.

Die Pflege von vie­len Inten­sivkindern ist kom­plex und braucht eine lange Einar­beitun­gen der pro­fes­sionellen Pfle­gen­den, der Pflege­fachkräfte. Bei uns im Schnitt drei Monate oder länger.

Und jet­zt kommt dieses Gesetz, was nichts ändert. Oh doch: Wir, die Fam­i­lien mit dem Arbeit­ge­ber­mod­ell, kom­men wieder an die Baustelle: Unser selb­st angestelltes Pflegeper­son­al darf in die Klin­in nicht mit. Oder darf es weit­er­hin mit?

Bis jet­zt bin ich hier ratlos.

Es ist jet­zt klar gestellt: Nur wenn Eingliederung­shil­fe fließt und das Per­son­al darüber finanziert wird, dann darf es mit.

Also liebe Ange­höri­gen von schw­er erkrank­ten Men­schen, ihr dürft (weit­er­hin) euren Schüt­zling selb­st in die Klinik begleit­en, wenn die Krankenkasse die häus­liche Pflege bezahlt.

Und liebe Betrof­fene im Arbeit­ge­ber­mod­ell, ihr kön­nt dankbar sein, wenn die Krankenkasse euch nicht um die vollen Tage in der Klinik das Bud­get kürzt. Denn, wie jed­er Arbeit­ge­ber, wenn keine Arbeit mehr da ist, müsst ihr euer Per­son­al kündi­gen oder bezahlt freistellen.

Wird das Bud­get um diese Kranken­haustage gekürzt, dann drückt dies auf die Lohnkosten. Seit ihr ein, zwei Wochen oder länger in der Klinik, dann kön­nt ihr kündi­gen und schwups ist euer Per­son­al weg und was bleibt: Beat­mungs-WG? Pflegeheim?

Ich frage: Haben die applaudieren­den Leute in den Ver­bän­den schon ein­mal Fam­i­lien mit einem Inten­sivkind begleit­et? Müt­ter und Väter, die dort Rund-um-die-Uhr pfle­gen und dazu noch schwierige Entschei­dun­gen zur Ther­a­pie tre­f­fen müssen. Eltern, die froh sind, wenn sie wieder zuhause sind, weil der Pflege­di­enst übern­immt und sie wieder richtig schlafen dürfen.

Ich glaube nicht.

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Pflegezirkus