Seit gestern gibt es ein Rückgaberecht für Tomaten, zumindest im Gemüseladen in der Nähe vom Markt. Wie? Sie kennen kein Rückgaberecht für Gemüse? Na, ich kannte es bisher auch nicht. Und ein Rückgaberecht gibt es an sich nur im Versandhandel, da man das Produkt im Laden schon vor dem Kauf “in Augenschein” nehmen kann.
Soweit das Recht, doch gestern, da kam eine ältere Frau in den Laden und wollte zwei Tomaten umtauschen. Der Grund sei, sie hätte diese vor zwei Tagen gekauft und jetzt seien sie schon schrumpelig geworden. Die Verkäuferin starrte die Frau nur an und tauschte sie wortlos um, was wohl mit daran lag, dass hinter der Frau eine ganze Schlange von Kunden wartete. Na da, ich selbst bin ja schon lange für eine Gewährleistungspflicht von zwei Jahren auch für Äpfel. Schließlich, es ist unerträglich, dass Lebensmittel nur eine kurze Haltbarkeit haben.
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Konsum
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