Mich würde mal interessieren, ob es eine Untersuchung gibt oder gab, die einen Zusammenhang versucht(e) herzustellen: Müssen Schwerbehinderte häufiger Widerspruchsverfahren bis zum Gericht bestreiten als Behinderte mit niedrigerem Grad der Behinderung?
Bei uns habe ich den Eindruck, ich müsste dazu “Ja” sagen. Denn wir stehen jetzt vor den nächsten zwei Widerspruchsverfahren: bei der Pflegestufe und dem Therapiestuhl für die Kindertagesstätte. Warum? Die Pflegekasse hat aufgrund des Gutachten vom MDK die Höherstufung der Pflegestufe abgelehnt (von der II. in die III.) für die Lady. Die Kinderärztin vom MDK hat massiv Minuten gestrichen und somit reicht es nicht für die Pflegestufe III.
Warum sollte denn ein Intensiv- und Liegekind mit Intensivpflegeaufwand, mit Grad der Behinderung von 100%, einschießender Spastik, keine Entwicklung, blind, mit häufigem Erbrechen etc. die III zustehen? Leistungen wie Transfer von Bett in den Therapiestuhl oder Dusche werden überhaupt nicht anerkannt. Scheinbar können durchschnittlich entwickelte Kinder im Alter von 2 1⁄2 Jahren auch nicht allein aufstehen, nicht laufen und sich nicht in einen Stuhl setzen oder in die Dusche krabbeln.
Ich bin sprachlos über den MDK in Jena. Doch damit man nicht nur ein Widerspruchsverfahren alleine hat, müssen es mindestens zwei sein und so kommt die nächste Ablehnung der Krankenkasse: der Therapiestuhl für den Kindergarten. Die Krankenkasse fühlt sich für diese notwendige Versorgung nicht zuständig, aber sie haben es auch nicht an den von ihnen gedachten zuständigen Kostenträger weitergeleitet und damit sind sie weiterhin zuständig, zumindest, wenn man das Sozialgesetzbuch ernst nimmt. Die Ablehnung ist sogar ohne Rechtsbelehrung, somit muss man wohl gegenüber den Patienten nicht mal mehr die Form wahren.
Aber neben diesen haben wir auch Erfolg: das Sonnen- und Regendach wie auch der Regenschutz für den Rehabuggy und die Therapiematte haben sie genehmigt im Widerspruchsverfahren. Was heißt dies: dran bleiben, dran bleiben. Nebenbei stehen noch zwei Dinge aus: die Bettauflage und eine Lagerungsschlange. Doch die Lagerungsschlange werden wir neu verordnen lassen, da wir jetzt erfuhren, dass hier das falsche Hilfsmittel verordnet wurde. Ich zähle mal zusammen: Also zur Zeit eine Klage gegen die Stadt Jena wegen Aberkennung des Mehrbedarfs, drei Widerspruchsverfahren bei der Kranken- bzw. Pflegekasse. Hinzu kommt jetzt der Widerspruch gegen die Erhebung der vollen KiTa-Gebühr für den integrativen Kindergarten.
Ich hoffe, ich habe nichts vergessen, ach so, wir warten seit über 16 Monate auf die Genehmigung oder Ablehnung einer Nahrungssondenentwöhnungstherapie in Graz. Ach so, die Orthesen für die Füße haben sie genehmigt, mal ganz ohne Widerspruch. Weiterführendes zum Therapiestuhl im Kindergarten auf REHAkids.de: Wie kämpfe ich um Hilfsmittel? Kindergartenstuhl, Ablehnung Zweitstuhl für Kita