Welche Masken gibt es und wie gut schützen sie wirklich?

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Gast­beitrag der Fa. Artwizz // Werbung 20200421 logo ifa artwizz

Für die Men­schen in Jena und Hanau sind sie Pflicht. Allen anderen in Deutsch­land hat Angela Merkel sie im öffentlichen Leben „drin­gend emp­fohlen“: Masken. Aber wie sin­nvoll ist diese Fast-Vorschrift? Immer­hin emp­fiehlt die WHO bis heute auf ihrer Web­site, dass nur kranke Men­schen eine Maske tra­gen soll­ten oder diejeni­gen, die einen Erkrank­ten pfle­gen. Wir wollen es genau wis­sen: Welche Masken gibt es, wie gut schützen sie — und wann nicht.

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Neues Absaugegerät mit Irritation

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Linn ist tech­nolo­gieab­hängig. Damit meinen wir, dass sie auf tech­nis­che Geräte angewiesen ist, um über­leben zu kön­nen. Dies sind Geräte, die ihre Lebens­funk­tio­nen unter­stützen oder erst ermöglichen. Dabei kann eine Änderung im Gerätepark für einige Irri­ta­tion sor­gen, wie wir jet­zt erleben:

Fast 13 Jahre hat­ten wir die gle­iche Absaugung, den Atmolit 26, und nun bringt dieser nicht mehr die Leis­tung. Da Linn ein funk­tion­ieren­des Gerät braucht, wurde schnell von der Home­care-Fir­ma ein Ersatz geliefert: die Vac­uaide von Devilbiss.

Sie saugt, ja, aber der Auf­fang­be­häl­ter für das abge­saugte Mate­r­i­al sorgt für einen Konflikt:

  • Der Spritzschutz, welch­er einen Bak­te­rien­fil­ter schützen soll im Auf­fang­be­häl­ter, hält nicht, son­dern fällt ab. Somit kann der Fil­ter nass wer­den und es kann nicht mehr abge­saugt werden.
  • Der Deck­el vom Auf­fang­be­häl­ter schließt schwer.
  • Das Vol­u­men des Auf­fang­be­häl­ters ist zu ger­ing, wenn Linn in kurz­er Zeit viel abge­saugt wer­den muss.

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Levomepromazin: Unwirtschaftlich im Festbetrag

Levomepromazin in Tropfen I. Unser All­t­ag ist an vie­len Tagen mit seinen Auf­gaben eng bepackt, so dass wir es auf den Ser­vice der Apotheke angewiesen sind. Rezept hin fax­en und abends liefern lassen. Funk­tion­iert und doch hat­te es dies­mal einen Hak­en. Wir mussten 3,30€ Eigenan­teil für die Lev­ome­pro­mazin Tropfen zahlen. Ich war ver­wirrt, denn bish­er galt dieser Eigenan­teil nur für den Han­del­sna­men „Neu­rocil“. Die Tropfen vom Her­steller neu­rax­pharm waren davon befreit.

3,30€ — dem Fahrer wurde der Eigenan­teil bezahlt und ich ging auf die Suche: Warum müssen wir jet­zt einen Eigenan­teil zahlen? Laut der Apotheke habe der Her­steller den Preis ab August erhöht und der liegt jet­zt mit 3,30€ über der Fes­t­be­trag. Okay?

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Pflegenot in Thüringen — Pflegeheim geschlossen

Auf der Web­seite Aktuelle Sozialpoli­tik wird über die erste Schließung eines Pflege­heimes berichtet. Es sei die erste Heim­schließung in Thürin­gen. Ein Zeichen für den Pflegenot­stand? Nach der zitierten Aus­sage der Bamer GEK sei kein Not­stand erkennbar. Inter­es­sant, denn ich erlebe dabei ein ganz anderes Bild in Jena, in Thüringen:

  •  Kündi­gung von Kindern in häus­lichen Intensivkrankenpflege
  •  lange Wartezeit­en auf einen „Pflege­platz“ beim Pflege­di­enst — eine Mut­ter berichtete mir, ein Kinderkrankenpflege­di­enst hätte gemeint, sie könne in einem Jahr wieder anrufen
  • Ver­sorgungsan­fra­gen Häus­liche Kinderkrankenpflege aus West­thürin­gen find­en keinen Pflege­di­enst in ihrer Region
  • das Kinder­hos­piz in Tam­bach-Dietharz sucht schon länger, länger Pflegefachkräfte

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Mehr Pflegegeld — weniger Pflegegeld

In der let­zten Pflegere­form zum 1.1.2015 wurde auch das Pflegegeld erhöht. Wer aber über das Pflegegeld seine Pflege von einem Pflege­di­enst empfängt, wird in eini­gen Gebi­eten Deutsch­lands erfahren haben: Die Preise der Pflegean­bi­eter haben sich mehr erhöht als das Pflegegeld:

“Berech­nun­gen des PKV-Ver­bands zufolge sind die Pflegekosten im Schnitt um 107 Euro gestiegen, die Leis­tun­gen in der Pflegestufe 3 haben sich um 62 Euro erhöht.” aus: NRW hat die teuer­sten Pflege­heime. https://www.station24.de/news/-/content/detail/11806502 Abruf: 15.4.15

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Pflegeempfänger und dem Pflegekunden

Seit mein­er Aus­bil­dungszeit, wenn auch mit Pausen, bin ich mit dem Fachge­bi­et Pflege verwach­sen. Doch erst heute lernte ich das Wort „Pflegeempfänger“ ken­nen. In der Klinik sprechen sie vom Patient, in Pflege­heimen kenn ich den Begriff Heim­be­wohn­er oder Klient. Im ambu­lanten Bere­ich lernte ich die Worte Kunde oder Pflegekunde ken­nen. Geläu­fig war mir die / der Zupfle­gende oder die / der Gepflegte.

Der Begriff „Pflegeempfänger“ klingt pro­fes­sionell wie Pflegekunde und für mich steckt darin ein Bruch. Pro­fes­sionell, weil die „Pflege“ als ein Pro­dukt ver­standen wird. Ich ver­ste­he die Pflege nicht als ein abgeschlossenes Pro­dukt1, es über­set­zt sich für mich nicht aus der Bedeu­tung „sor­gen für“ oder „betreuen“ 2. Doch stimme ich für das Pro­dukt „Pflege“, betra­chte ich einzelne, abgeschlossene Pflegev­er­rich­tun­gen, zum Beispiel das endo­tra­cheale Absaugen. Es stellt ein Ergeb­nis durch eine Hand­lung dar: Der Schleim in der Luftröhre wurde ent­fer­nt und der Gasaus­tausch in der Lunge kann unge­hin­dert ver­laufen; die Sauer­stoff­sät­ti­gung auf dem Mon­i­tor steigt.

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Konflikt: Sozialarbeit und Patientenwahlrecht

Dien­stleis­ter ist nicht gle­ich Dien­stleis­ter. Sie ken­nen es sicher­lich als Kunde,  wenn sie ihr Auto in die Werk­statt brin­gen oder einen Tis­chler beauf­tra­gen. Sie wählen ihre Werk­statt, sie wählen diesen einen Tis­chler aus. Als Patient oder Ver­sichert­er beste­ht auch ein Wahlrecht, sei es die Arzt­wahl, die Wahl des San­ität­shaus­es oder des Pflege­di­en­stes. Doch zu ihren „alltäglichen“ Wahlrecht als Kunde gibt es als geset­zlich Kranken­ver­sichert­er einen Unter­schied. Der Ver­sicherte kann wählen, ja,  ihm wurde auch ein solch­es Recht eingeräumt, doch der Auf­tragge­ber für den Dien­stleis­ter ist die Krankenkasse. Die Kranken­ver­sicherung prüft, unter anderem, die Wirtschaftlichkeit Ihrer Dien­stleis­ter-Wahl. Ist Ihre Wahl als Ver­sichert­er nicht wirtschaftlich oder die Krankenkasse kommt mit dem Dien­stleis­ter auf keinen Kon­sens, keinen Ver­trag, dann wird es mit ihrem Wahlrecht als Ver­sichert­er schwierig. Ob dies zu lösen ist, ist ein anderes Thema.

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Rollstuhl, Pauschale und der März

Der Roll­stuhl ist genehmigt samt Kraft­knoten, Schiebe­hil­fe und dem “Out­door-Vor­bau”. Gestern war die erste Sitzung für den Bau. Das Kind wurde aus­gemessen und die Diskus­sion ges­tartet, was wird defin­i­tiv gebraucht und was kön­nte gestrichen wer­den. Der Roll­stuhl ist genehmigt bedeutet: Es gibt einen Pauschal­preis für die größeren Posten wie der Sitzschale oder dem Fahrgestell. Wenn einzelne, kleine Posten in dem großen Posten mit Pauschal­preis gestrichen wer­den kön­nen, erhöht dies, ver­mut­lich, den Gewinn vom Reha­haus oder anders, sie kön­nen bess­er wirtschaftlich arbeiten.

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Windeln & Eigenanteil: Festigen Sanitätshäuser Leistungen der Krankenkasse?

Zwei Windeln im DuoStre­it­en gilt nicht. Die Windeln vom Inten­sivkind laufen immer häu­figer aus, hal­ten nicht mehr die Menge auf, wie das Inten­sivkind spon­tan uriniert. Also wird der Windelver­sorg­er, ein San­ität­shaus, angerufen und ich frage nach, ob wir andere, saugstärkere oder größere Windeln zum Testen bekom­men kön­nen. Ich bat um Windeln, bei denen wir keine Eigenan­teile leis­ten müssen. Die erste Antwort war, für saugstärkere Windeln müssten wir drauf zahlen.

Es wurde ein beschw­er­lich­er Weg im Gespräch und zum Schluss erk­lärte die Stimme, sie sende uns Probe­windeln zu. Die nächst größere Windel, die voll­ständig von der Krankenkasse finanziert wird. Kun­den­fre­undlich wirk­te dieser Weg zu der Entschei­dung nicht. Zuerst zeigte sich die Dame vom San­ität­shaus streng im Ton, als könne sie nicht mehr lächeln und sei in ihrem Leben frus­tri­ert. Dabei ging es nur um Probe­windeln und einen Prob­lem mit ihren ver­triebe­nen Windeln. Die Infor­ma­tion, wir müssten für die Windeln einen Eigenan­teil zahlen, klang wie eine Mis­sion von ihr. Die Krankenkassen bezahlen nur das, was aus­re­ichend, wirtschaftlich, zweck­mäßig und in der Qual­ität gesichert ist. Dem stimmte ich zu und dazu zählt, dass die Krankenkasse auch eine Windel bezahlt, die nicht aus­läuft, passend sitzt und aus­re­ichend trock­en ist bei kleinen Men­gen Urin (Schutz vor dem Wund­liegen); siehe dazu eine Recht­sprechung vom LSG der Län­der Berlin und Bran­den­burg, Urteil vom 15. Novem­ber 2012 — Az. L 1 KR 263/11.

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