“was bedeutet einstweilig”

Einst­wei­lig — heißt bei mir vor­lau­fig. So wird es beim Gericht ver­wen­det, wenn in einem Schnell­ver­fah­ren ein vor­läu­fi­ges Ergeb­nis aus­ge­spro­chen wird (vor dem Haupt­ver­fah­ren), was aber auch sofort gül­tig ist. Zum Bei­spiel, wie bei uns, als es um den Kapno­gra­phen ging, wel­cher für die Siche­rung der Beatmung not­wen­dig ist. Dort wur­de eine einst­wei­li­ge Anord­nung erlas­sen, da das Gerät sofort not­wen­dig war und die Sache nicht erst in einem Jahr (oder spä­ter) hät­te ent­schie­den wer­den dürfen.

Sie­he auch: Einst­wei­li­ger Recht­schutz bei Wikipedia

Tag: 
Recht — Pflicht
Kate­go­rie: 
Fra­ge des Tages



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by dirkstr

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