Einstweilig — heißt bei mir vorlaufig. So wird es beim Gericht verwendet, wenn in einem Schnellverfahren ein vorläufiges Ergebnis ausgesprochen wird (vor dem Hauptverfahren), was aber auch sofort gültig ist. Zum Beispiel, wie bei uns, als es um den Kapnographen ging, welcher für die Sicherung der Beatmung notwendig ist. Dort wurde eine einstweilige Anordnung erlassen, da das Gerät sofort notwendig war und die Sache nicht erst in einem Jahr (oder später) hätte entschieden werden dürfen.
Siehe auch: Einstweiliger Rechtschutz bei Wikipedia
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Frage des Tages