Wie können wir in Zukunft unsere Miete und Essen zahlen? (III)

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Wie sieht die aktu­el­le Lage aus? Doch erst­mal einen Dank für die Unter­stüt­zung aller. Zwar hat der Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Röh­lin­ger bis­her noch nicht reagiert. jen­a­r­beit schweigt, nein das Amt schweigt nicht, son­dern es schickt mir ges­tern ein Schrei­ben zu, dass ich auch im nächs­ten Semes­ter, ab April 2006, wei­ter­hin mei­ne Lebens­si­che­rung als Dar­le­hen erhalte.

Wie sieht die aktu­el­le Lage aus? Doch erst­mal einen Dank für die Unter­stüt­zung aller. Zwar hat der Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Röh­lin­ger bis­her noch nicht reagiert. jen­a­r­beit schweigt, nein das Amt schweigt nicht, son­dern es schickt mir ges­tern ein Schrei­ben zu, dass ich auch im nächs­ten Semes­ter, ab April 2006, wei­ter­hin mei­ne Lebens­si­che­rung als Dar­le­hen erhal­te. Sie schwei­gen nicht, sie igno­rie­ren die Aus­sa­ge vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les, womit mir ALG-II zu steht (ich habe es Ihnen per Fax zu kom­men las­sen). Die­se Aus­sa­ge vom Minis­te­ri­um kam als Ergeb­nis mei­ner Peti­ti­on an den Deut­schen Bun­des­tag. Die Aus­sa­ge ent­spricht den Durch­füh­rungs­hin­weis Rz. 7.35a der Bun­des­agen­tur für Arbeit. Ich zitiere:

Wäh­rend eines Urlaubs­se­mes­ters kön­nen aller­dings — bei Vor­lie­gen bestimm­ter Vor­aus­set­zun­gen — Leis­tun­gen zur Siche­rung des Lebens­un­ter­halts nach dem SGB II gewährt wer­den. Die Ent­schei­dung ist hier­bei im Hin­blick auf die Rege­lun­gen des BAFöG zu tref­fen. Danach besteht für die Zeit der Beur­lau­bung för­de­rungs­recht­lich kein Anspruch auf Aus­bil­dungs­för­de­rung, wenn ein Stu­dent oder eine Stu­den­tin z.B. wegen einer län­ge­ren Erkran­kung, Schwan­ger­schaft oder Pfle­ge und Erzie­hung eines Klein­kin­des die Aus­bil­dung oder das Stu­di­um unter­bricht und sich daher für ein oder meh­re­re Semes­ter beur­lau­ben las­sen muss. Nur in Fal­len, in denen aus einem der. bei­spiel­haft auf­ge­führ­ten wich­ti­gen Grün­de die Aus­bil­dung für län­ger als drei Mona­te unter­bro­chen wird und dadurch kein Anspruch auf Aus­bil­dungs­för­de­rung besteht, kön­nen daher Leis­tun­gen zum Lebens­un­ter­halt bean­sprucht wer­den, ohne dass § 7 Abs. 5 SGB II dem entgegensteht.

Also, ich bin län­ger als 3 Mona­te beur­laubt und habe einen gewich­ti­gen Grund für mei­ne Unter­bre­chung der Aus­bil­dung: Die Pfle­ge mei­ner schwer mehr­fach­be­hin­der­ten Toch­ter (GdB. 100%, blind, mit Luft­röh­ren­schnitt und Beatmung). Wo bleibt mein ALG-II ohne Rück­zah­lung? Der Ombuds­rat kommt mit dem glei­chen Hin­weis und beschreibt das Ver­hal­ten von jen­a­r­beit so:

Lei­der kann Ihnen der Ombuds­rat nicht wei­ter­hel­fen. Bei ihrem zustän­di­gen Trä­ger der Grund­si­che­rung han­delt es sich um eine optie­ren­de Kom­mu­ne. Dies bedeu­tet, das die­se die Auf­ga­ben des Zwei­ten Buch Sozi­al­ge­setz­buch (SGB II) eigen­ver­ant­wort­lich wahr­nimmt. Ich kann Ihnen nur emp­feh­len, sich an das zustän­di­ge Lan­des­mi­nis­te­ri­um zu wenden

An das Lan­des­mi­nis­te­ri­um habe ich mich jetzt (wie­der) gewen­det, auch mit der Beschwer­de über jen­a­r­beit, dass die­se mich immer noch nicht über die Rück­zah­lungs­mo­da­li­tä­ten auf­ge­klärt haben, sowie dem Zins­satz. Eine wei­te­re Rücken­de­ckung habe ich durch den Behin­der­ten­be­auf­trag­ten des Lan­des Thü­rin­gen erhal­ten. Vie­len Dank! Die­sen wer­de ich jetzt wie­der anschrei­ben müs­sen, um sein Ange­bot für Hil­fe in Anspruch zu neh­men. Viel­leicht kann er etwas aus­rich­ten und auf die Dis­kre­panz hin­wei­sen. dass ich laut der Bun­des­agen­tur für Arbeit ALG-II erhal­ten soll­te, aber von jen­a­r­beit nicht, obwohl bei­de vom glei­chen Gesetz ausgehen.

Aber auch wird mein Kran­ken­kas­sen- und Pfle­ge­kas­sen­bei­trag selbst im neu­en Dar­le­hens­be­scheid nicht berück­sich­tigt. Im jet­zi­gen Wider­spruch wird es igno­riert. Somit muss ich ab April von über 520 Euro 150 Euro Kran­ken­ver­si­che­rung bezah­len, dann mein Anteil von Mie­te samt Neben­kos­ten, mich ernäh­ren, klei­den und dann müs­sen noch der Mehr­auf­wand für Pfle­ge und The­ra­pie bezahlt wer­den. So zum Bei­spiel das spe­zi­el­le The­ra­pie­spiel­zeug zur geziel­ten För­de­rung von ihrer Seh­schä­di­gung /​Blind­heit. Und die­ses Geld, was kaum reicht, soll ich dann wie­der zurück zah­len, womit wir somit im Unkla­ren gelas­sen wer­den mit unse­rer Lebensplanung.

Allein jetzt schon bekom­men wir ein Pro­blem mit unse­rem Wohn­raum auf­grund der Hilfs­mit­tel und der Unzu­gäng­lich­keit im Bad mit der Bade­hil­fe. Wie sol­len wir uns eine bar­rie­re­freie Woh­nung leis­ten? Das Pfle­ge­geld geht drauf für unse­re Lebens­er­hal­tungs­kos­ten, obwohl es eigent­lich als Nacht­teils­aus­gleich zählt, da ich nicht arbei­ten gehen kann wegen der Erkran­kung und Behin­de­rung vom Kind. Es ist ein­fach trau­rig, wie die Stadt Jena mit Eltern umgeht, die sich um ihr schwer­kran­kes Kind küm­mern wol­len, ihr Leben ver­su­chen danach aus­zu­rich­ten und ihre eige­nen Bedürf­nis­se zurück ste­cken, aber selbst kei­ne Exis­tenz­si­che­rung erhal­ten wie aber sonst jeder ande­re, der Eltern­zeit nimmt. Dies bloß nicht bei uns, da ich, der Vater sei­ne Aus­bil­dung nicht abbricht, son­dern sie unter­bricht und sein Recht auf Eltern­zeit wahr­nimmt und selbst die Fami­li­en­of­fen­si­ve in Thü­rin­gen dies “Zuhau­se blei­ben” för­dert, zumin­dest auf dem Papier.

Vor zwei Wochen habe ich einen Brief an den Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Röh­lin­ger erwei­tert und ihm die Aus­sa­ge des Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les zu gesen­det. Doch wird auch die­ser Brief­an­hang schein­bar igno­riert vom OB Dr. Röh­lin­ger und der Stadt­ver­wal­tung Jena. Ich weiß wirk­lich nicht mehr wei­ter. Ich hof­fe noch, dass die Peti­ti­on am Thü­rin­ger Land­tag eine Wir­kung hat und eine Gleich­heit her­ge­stellt für Stu­den­ten, wie es bun­des­weit in der Arbeits­agen­tur gehand­habt wird laut dem Durch­füh­rungs­hin­weis www​.my​-sozi​al​be​ra​tung​.de/​c​g​i​-​b​i​n​/​b​a​s​e​p​o​r​t​a​l​.​p​l​?​h​t​x​=​/​m​y​-​s​o​z​i​a​l​b​e​r​a​t​u​n​g​.​d​e​/​s​g​b​2​&​l​o​c​a​l​p​a​r​a​m​s​=​1​&​d​b​=​s​g​b​2​&​c​m​d​=​l​i​s​t​&​r​a​n​g​e​=​0​,​1​0​0​&​c​m​d​=​a​l​l​&​I​d​=53: Rz. 7.35a.

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by dirkstr

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