Wie sieht die aktuelle Lage aus? Doch erstmal einen Dank für die Unterstützung aller. Zwar hat der Oberbürgermeister Dr. Röhlinger bisher noch nicht reagiert. jenarbeit schweigt, nein das Amt schweigt nicht, sondern es schickt mir gestern ein Schreiben zu, dass ich auch im nächsten Semester, ab April 2006, weiterhin meine Lebenssicherung als Darlehen erhalte.
Wie sieht die aktuelle Lage aus? Doch erstmal einen Dank für die Unterstützung aller. Zwar hat der Oberbürgermeister Dr. Röhlinger bisher noch nicht reagiert. jenarbeit schweigt, nein das Amt schweigt nicht, sondern es schickt mir gestern ein Schreiben zu, dass ich auch im nächsten Semester, ab April 2006, weiterhin meine Lebenssicherung als Darlehen erhalte. Sie schweigen nicht, sie ignorieren die Aussage vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, womit mir ALG-II zu steht (ich habe es Ihnen per Fax zu kommen lassen). Diese Aussage vom Ministerium kam als Ergebnis meiner Petition an den Deutschen Bundestag. Die Aussage entspricht den Durchführungshinweis Rz. 7.35a der Bundesagentur für Arbeit. Ich zitiere:
Während eines Urlaubssemesters können allerdings — bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen — Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II gewährt werden. Die Entscheidung ist hierbei im Hinblick auf die Regelungen des BAFöG zu treffen. Danach besteht für die Zeit der Beurlaubung förderungsrechtlich kein Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn ein Student oder eine Studentin z.B. wegen einer längeren Erkrankung, Schwangerschaft oder Pflege und Erziehung eines Kleinkindes die Ausbildung oder das Studium unterbricht und sich daher für ein oder mehrere Semester beurlauben lassen muss. Nur in Fallen, in denen aus einem der. beispielhaft aufgeführten wichtigen Gründe die Ausbildung für länger als drei Monate unterbrochen wird und dadurch kein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht, können daher Leistungen zum Lebensunterhalt beansprucht werden, ohne dass § 7 Abs. 5 SGB II dem entgegensteht.
Also, ich bin länger als 3 Monate beurlaubt und habe einen gewichtigen Grund für meine Unterbrechung der Ausbildung: Die Pflege meiner schwer mehrfachbehinderten Tochter (GdB. 100%, blind, mit Luftröhrenschnitt und Beatmung). Wo bleibt mein ALG-II ohne Rückzahlung? Der Ombudsrat kommt mit dem gleichen Hinweis und beschreibt das Verhalten von jenarbeit so:
Leider kann Ihnen der Ombudsrat nicht weiterhelfen. Bei ihrem zuständigen Träger der Grundsicherung handelt es sich um eine optierende Kommune. Dies bedeutet, das diese die Aufgaben des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eigenverantwortlich wahrnimmt. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an das zuständige Landesministerium zu wenden
An das Landesministerium habe ich mich jetzt (wieder) gewendet, auch mit der Beschwerde über jenarbeit, dass diese mich immer noch nicht über die Rückzahlungsmodalitäten aufgeklärt haben, sowie dem Zinssatz. Eine weitere Rückendeckung habe ich durch den Behindertenbeauftragten des Landes Thüringen erhalten. Vielen Dank! Diesen werde ich jetzt wieder anschreiben müssen, um sein Angebot für Hilfe in Anspruch zu nehmen. Vielleicht kann er etwas ausrichten und auf die Diskrepanz hinweisen. dass ich laut der Bundesagentur für Arbeit ALG-II erhalten sollte, aber von jenarbeit nicht, obwohl beide vom gleichen Gesetz ausgehen.
Aber auch wird mein Krankenkassen- und Pflegekassenbeitrag selbst im neuen Darlehensbescheid nicht berücksichtigt. Im jetzigen Widerspruch wird es ignoriert. Somit muss ich ab April von über 520 Euro 150 Euro Krankenversicherung bezahlen, dann mein Anteil von Miete samt Nebenkosten, mich ernähren, kleiden und dann müssen noch der Mehraufwand für Pflege und Therapie bezahlt werden. So zum Beispiel das spezielle Therapiespielzeug zur gezielten Förderung von ihrer Sehschädigung /Blindheit. Und dieses Geld, was kaum reicht, soll ich dann wieder zurück zahlen, womit wir somit im Unklaren gelassen werden mit unserer Lebensplanung.
Allein jetzt schon bekommen wir ein Problem mit unserem Wohnraum aufgrund der Hilfsmittel und der Unzugänglichkeit im Bad mit der Badehilfe. Wie sollen wir uns eine barrierefreie Wohnung leisten? Das Pflegegeld geht drauf für unsere Lebenserhaltungskosten, obwohl es eigentlich als Nachtteilsausgleich zählt, da ich nicht arbeiten gehen kann wegen der Erkrankung und Behinderung vom Kind. Es ist einfach traurig, wie die Stadt Jena mit Eltern umgeht, die sich um ihr schwerkrankes Kind kümmern wollen, ihr Leben versuchen danach auszurichten und ihre eigenen Bedürfnisse zurück stecken, aber selbst keine Existenzsicherung erhalten wie aber sonst jeder andere, der Elternzeit nimmt. Dies bloß nicht bei uns, da ich, der Vater seine Ausbildung nicht abbricht, sondern sie unterbricht und sein Recht auf Elternzeit wahrnimmt und selbst die Familienoffensive in Thüringen dies “Zuhause bleiben” fördert, zumindest auf dem Papier.
Vor zwei Wochen habe ich einen Brief an den Oberbürgermeister Dr. Röhlinger erweitert und ihm die Aussage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu gesendet. Doch wird auch dieser Briefanhang scheinbar ignoriert vom OB Dr. Röhlinger und der Stadtverwaltung Jena. Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Ich hoffe noch, dass die Petition am Thüringer Landtag eine Wirkung hat und eine Gleichheit hergestellt für Studenten, wie es bundesweit in der Arbeitsagentur gehandhabt wird laut dem Durchführungshinweis www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/sgb2&localparams=1&db=sgb2&cmd=list&range=0,100&cmd=all&Id=53: Rz. 7.35a.