Wie nun? Mit oder ohne MDK-Gutachten

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Da frag ich mich, war­um ich im Wider­spruchs­ver­fah­ren für die Hos­piz­pfle­ge ein MDK-Gut­ach­ten erwir­ken muss­te, wenn ande­ren Orts, Rends­burg, der Geschäfts­füh­rer eines Hos­piz sich beschwert, dass die Kran­ken­kas­sen die Über­wei­sung Tod­kran­ker durch Kran­ken­häu­ser oder Haus­ärz­te ins Hos­piz erschwe­ren, indem sie fast bei jeder Ein­wei­sung ein Gut­ach­ten des MDK ein­for­dern wür­den, so in den Lübe­cker Nachrichten.

Die Ein­schal­tung eines MDK-Gut­ach­ten sei aber nicht not­wen­dig, mei­ne der Geschäfts­füh­rer. Hin­zu sol­le die Erstel­lung des Gut­ach­tens die Auf­nah­me um Tage ver­zö­gern, was aber die Kran­ken­kas­sen anders sehen und auch beur­tei­len sie die Not­wen­dig­keit eines MDK-Befun­des anders, denn in dem Arti­kel der Lübe­cker Nach­rich­ten vom 11.12.2007 online heißt es: “Spre­cher von AOK und Ersatz­kas­sen­ver­bän­de wei­sen die Vor­wür­fe zurück. Sie pochen auf eine jün­ge­re Abma­chung von 1999, die die grund­sätz­li­che Ein­schal­tung des MDK vor­se­he.” aus http: //www.ln-online.de/artikel/2270210/Hospiz_beklagt_erschwerte_Aufnahme_von_Patienten.htm. abge­ru­fen 11.12.2007

Ja, wenn dies wirk­lich so ist, dann scheint dies bei unse­rer Kran­ken­kas­se nicht ange­kom­men zu sein oder unter­schei­det man doch noch zwi­schen Kin­der­hos­piz und dem für die Erwach­se­nen. Ich weiß es nicht, aber nun stellt sich noch die Fra­ge: War­um prü­fen die Kran­ken­kas­sen die Ein­wei­sung mit einem MDK-Gut­ach­ten nach? Nun in dem Arti­kel heißt es als Ant­wort: “Denn bei Über­prü­fun­gen habe sich her­aus­ge­stellt, dass ein Vier­tel aller Ein­wei­sun­gen in Hos­pi­ze nicht berech­tigt sei­en, die Pati­en­ten könn­ten in den Fäl­len in Pfle­ge­hei­men oder ambu­lan­ter Pfle­ge ver­sorgt werden.”

Wie auch immer. Eine Fehl­ein­wei­sung wird es sicher­lich immer mal geben, doch wür­de mich dabei auch inter­es­sie­ren, ob denn der Ableh­nung auch wider­spro­chen wur­de und wenn ja, wie viel Pro­zent der Wider­sprü­che erfolg­reich waren. Schließ­lich, auch ein MDK-Arzt kann in sich in sei­nem Gut­ach­ten irren oder die vor­han­den Daten sind auf dem zwei­ten Blick unzu­rei­chend, wenn er die Pal­lia­tiv­si­tua­ti­on nur per Akten­la­ge beur­teilt. Nun wer den gan­zen Arti­kel lesen möch­te, hier der Link: http: //www.ln-online.de/artikel/2270210/Hospiz_beklagt_erschwerte_Aufnahme_von_Patienten.htm

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by dirkstr

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