Hilfsmittelversorgung — Regelung für mehr Qualität

Die große Koali­tion im Bun­destag plant eine geset­zliche Regelung für die Verbesserung der Qual­ität in der Hil­f­s­mit­telver­sorgung, wie ich let­ztens auf Bib­liomed las. Ange­sprochen wurde zum Beispiel die Qual­ität der Inkon­ti­nen­zver­sorgung (Windeln, Ein­la­gen). Geplant sei es im Frühjahr.
Wenn diese Regelung wirk­lich kommt, würde ich es als ein Erfolg der Beschw­er­den vom Patien­ten inter­pretieren. Diese hat­ten sich medi­en­wirk­sam den Patien­ten­beauf­tragten gewandt über die schlecht­en Windeln bei eini­gen Krankenkassen, wobei die Hil­f­s­mit­tel-Fir­men­lob­by ver­mut­lich auch auf die Bun­de­spoli­tik eingewirkt hat.
Ein Erfolg wäre es, wenn die Krankenkassen Stan­dards in der Qual­ität von Medi­z­in­pro­duk­ten absich­ern müssen und auch teurere Anbi­eter bezahlen müssen, da der Bil­lig­ste keine aus­re­ichende Qual­ität liefert. Doch bleibt für mich die Frage, wie dies gestal­tet wer­den kann und wer bes­timmt, was ein qual­itäts­gerecht­es Pro­dukt ist (Min­dest­stan­dard) und was wäre eine „Überver­sorgung“.

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