Zwillinge, Drillinge — welche Unterstützung möglich

Im Tanz der KinderDie erste Zeit Zuhause nach der Geburt von Zwill­in­gen, Drillinge oder eben Mehrlin­gen kön­nen für die Fam­i­lie eine beson­dere Belas­tung­sprobe wer­den. Es rollt ein All­t­ag auf die Fam­i­lie zu, bei dem es nicht sofort greif­bare Vor­bilder und Lösun­gen gibt. Da klingt es wie eine Ent­las­tung, wenn eins der Geschwis­ter ein größeres gesund­heitlich­es Prob­lem hat­te z.B. durch eine Frühge­burt und somit auf einen Kinderkrankenpflege­di­enst die erste Zeit angewiesen ist, der über mehrere Stun­den am Tag nach Hause kommt — sicher­lich, auf das ein jed­er wiederum verzicht­en würde.

Doch, so erfahre ich es wieder­holt, die Hil­fe durch den Pflege­di­enst ist nicht die Unter­stützung, die die Fam­i­lie Zuhause in der Säuglingspflege braucht. Denn der Pflege­di­enst küm­mert sich nur um das erkrank­te Kind, dafür wird seine Anwe­sen­heit von der Krankenkasse finanziert. Er ist nicht für für das / die Geschwisterkind/er zu ständig.

Ein Prob­lem? Ja, denn wenn das erkrank­te Kind schläft, entste­ht für die Pflege­fachkraft Leer­lauf, also freie Zeit. Die Mut­ter oder der Vater braucht unbe­d­ingt eine Auszeit. Warum küm­mert sich die Pflege­fachkraft dann nicht um das andere, wache Kind? Vom Kos­ten­träger, der Krankenkasse, hat der Pflege­di­enst nicht den Auf­trag und wenn er es macht, kann das Per­son­al in Schwierigkeit­en kom­men z.B. wenn Pflege­fehler auftreten. Denn hier kön­nte vielle­icht die Beruf­shaftpflicht meinen, sie decke nur die Hand­lun­gen für den Pflegeauf­trag ab. Abge­se­hen davon kön­nte der Auf­tragge­ber, die Krankenkasse, verärg­ert sein.

Hilfen bei Mehrlingen — was wären die Alternativen?

Nach mein­er let­zten Recherche und den Ken­nt­nis­sen über die Fam­i­lien gibt es Alter­na­tiv­en, doch ist es mit dem Recht­sanspruch auf Leis­tun­gen der Jugend- und Sozialämter schwierig.

  1. Haushalt­shil­fe
    • bei der geset­zlichen Krankenkasse kann diese Hil­fe beantragt wer­den, doch ist sie in der Regel darauf beschränkt, dass ein Eltern­teil durch Krankheit oder län­ger­er außer­häus­lich­er Ther­a­pie (Kranken­haus) ver­hin­dert ist. Genaueres regelt unter anderem die Satzung der Krankenkasse1.
    • beim Jugen­damt kann diese Hil­fe auch beantragt wer­den, wenn die Krankenkasse die Haushalt­shil­fe abgelehnt hat; sie wird unter dem „Deck­blatt“ zusam­menge­fasst: Betreu­ung und Ver­sorgung des Kindes in Notsituationen.
    • Daneben gib es die Hil­fe zur Weit­er­führung des Haushaltes vom Sozialamt. Wenn das Jugen­damt und Krankenkasse keine Hil­feleis­tun­gen genehmi­gen, kann ein Antrag beim Sozialamt gestellt wer­den. Doch ist diese Leis­tung wiederum abhängig vom Einkom­men und Ver­mö­gen der Eltern.
  2. Tage­spflege2 — es wird eine Per­son ver­mit­telt zur Förderung der Entwick­lung des Kindes. Hier han­delt es sich direkt um eine Kinder­be­treu­ung. Doch ob diese Hil­fe einge­fordert wer­den kann, hängt ein­mal von Betreu­ungs­land­schaft vor Ort ab z.B. beim Recht­sanspruch auf einen Kita-Platz oder dem eige­nen Ver­mö­gen (wirtschaftliche Jugendhilfe).
  3. Hil­fe zur Erziehung vom Jugen­damt — dies ist aber keine ent­las­tende Hil­fe, son­dern hier geht es um die Erziehungs­fra­gen. Doch je nach famil­iär­er Sit­u­a­tion kann diese Ori­en­tierung­shil­fe auch eine hohe Stütze sein.
  4. Pri­vate Hil­fen — z.B. die Betrof­fe­nen stellen selb­st eine Haushalt­shil­fe ein; 
    • Sozial­sta­tio­nen, Wohlfahrtsver­bände kön­nen hier weit­er­helfen; vielle­icht haben diese auch noch andere Lösun­gen im Blick
    • Betrof­fene kön­nen darüber nach­denken, ob ein Au-Pair eine Möglichkeit wäre3;
    • eine andere Lösung wären Nach­barschaft­shil­fen oder
    • die Suche nach der „Wun­sch-Oma“; eine Großel­tern-Kind-Part­ner­schaft4
  5. Stiftun­gen? — Eltern kön­nen hier in Recherche gehen, z.B. in Fam­i­lien­zen­tren oder Schwanger­schafts- und Kon­flik­t­ber­atungsstellen nach­fra­gen. Vielle­icht gib es doch die eine oder andere Stiftung, welche bei Mehrlings­ge­burten finanzielle Hil­fen unter bes­timmten Bedin­gun­gen stellt.

Wichtig ist, wenn Eltern die Hil­fen beim Jugend- oder Sozialamt beantra­gen im Säuglingsalter oder später, sie müssen ihre Not „richtig“ darstellen, z.B. sich vom Hausarzt bestäti­gen lassen, dass die Mut­ter oder der Vater auf­grund der Belas­tungssi­t­u­a­tion mit den Mehrlin­gen kurz vor dem Ner­ven­zusam­men­bruch steht.

Falls Ihr noch weit­ere Hil­fen ken­nt, dann freue ich mich auf eure Antwort.

  1. http://www.diakoniestation.de/fileadmin/user_upload/familienunterstuetzende-leistungen.pdf
  2. http://www.babyclub.de/magazin/mama-und-familie/mama-und-familie/mehrlingseltern.html
  3. http://www.zwillingsschwangerschaft.net/2011/10/13/haushaltshilfe-nach-der-geburt-der-zwillinge-teil‑2/
  4. http://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/vdk-zeitung/25736/wie_kinder_ihre_wunsch_oma_bekommen

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