Zwillinge, Drillinge — welche Unterstützung möglich

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Im Tanz der KinderDie ers­te Zeit Zuhau­se nach der Geburt von Zwil­lin­gen, Dril­lin­ge oder eben Mehr­lin­gen kön­nen für die Fami­lie eine beson­de­re Belas­tungs­pro­be wer­den. Es rollt ein All­tag auf die Fami­lie zu, bei dem es nicht sofort greif­ba­re Vor­bil­der und Lösun­gen gibt. Da klingt es wie eine Ent­las­tung, wenn eins der Geschwis­ter ein grö­ße­res gesund­heit­li­ches Pro­blem hat­te z.B. durch eine Früh­ge­burt und somit auf einen Kin­der­kran­ken­pfle­ge­dienst die ers­te Zeit ange­wie­sen ist, der über meh­re­re Stun­den am Tag nach Hau­se kommt — sicher­lich, auf das ein jeder wie­der­um ver­zich­ten würde.

Doch, so erfah­re ich es wie­der­holt, die Hil­fe durch den Pfle­ge­dienst ist nicht die Unter­stüt­zung, die die Fami­lie Zuhau­se in der Säug­lings­pfle­ge braucht. Denn der Pfle­ge­dienst küm­mert sich nur um das erkrank­te Kind, dafür wird sei­ne Anwe­sen­heit von der Kran­ken­kas­se finan­ziert. Er ist nicht für für das /​die Geschwisterkind/​er zu ständig.

Ein Pro­blem? Ja, denn wenn das erkrank­te Kind schläft, ent­steht für die Pfle­ge­fach­kraft Leer­lauf, also freie Zeit. Die Mut­ter oder der Vater braucht unbe­dingt eine Aus­zeit. War­um küm­mert sich die Pfle­ge­fach­kraft dann nicht um das ande­re, wache Kind? Vom Kos­ten­trä­ger, der Kran­ken­kas­se, hat der Pfle­ge­dienst nicht den Auf­trag und wenn er es macht, kann das Per­so­nal in Schwie­rig­kei­ten kom­men z.B. wenn Pfle­ge­feh­ler auf­tre­ten. Denn hier könn­te viel­leicht die Berufs­haft­pflicht mei­nen, sie decke nur die Hand­lun­gen für den Pfle­ge­auf­trag ab. Abge­se­hen davon könn­te der Auf­trag­ge­ber, die Kran­ken­kas­se, ver­är­gert sein.

Hilfen bei Mehrlingen — was wären die Alternativen?

Nach mei­ner letz­ten Recher­che und den Kennt­nis­sen über die Fami­li­en gibt es Alter­na­ti­ven, doch ist es mit dem Rechts­an­spruch auf Leis­tun­gen der Jugend- und Sozi­al­äm­ter schwierig.

  1. Haus­halts­hil­fe
    • bei der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se kann die­se Hil­fe bean­tragt wer­den, doch ist sie in der Regel dar­auf beschränkt, dass ein Eltern­teil durch Krank­heit oder län­ge­rer außer­häus­li­cher The­ra­pie (Kran­ken­haus) ver­hin­dert ist. Genaue­res regelt unter ande­rem die Sat­zung der Kran­ken­kas­se1.
    • beim Jugend­amt kann die­se Hil­fe auch bean­tragt wer­den, wenn die Kran­ken­kas­se die Haus­halts­hil­fe abge­lehnt hat; sie wird unter dem „Deck­blatt“ zusam­men­ge­fasst: Betreu­ung und Ver­sor­gung des Kin­des in Notsituationen.
    • Dane­ben gib es die Hil­fe zur Wei­ter­füh­rung des Haus­hal­tes vom Sozi­al­amt. Wenn das Jugend­amt und Kran­ken­kas­se kei­ne Hil­fe­leis­tun­gen geneh­mi­gen, kann ein Antrag beim Sozi­al­amt gestellt wer­den. Doch ist die­se Leis­tung wie­der­um abhän­gig vom Ein­kom­men und Ver­mö­gen der Eltern.
  2. Tages­pfle­ge2 — es wird eine Per­son ver­mit­telt zur För­de­rung der Ent­wick­lung des Kin­des. Hier han­delt es sich direkt um eine Kin­der­be­treu­ung. Doch ob die­se Hil­fe ein­ge­for­dert wer­den kann, hängt ein­mal von Betreu­ungs­land­schaft vor Ort ab z.B. beim Rechts­an­spruch auf einen Kita-Platz oder dem eige­nen Ver­mö­gen (wirt­schaft­li­che Jugendhilfe).
  3. Hil­fe zur Erzie­hung vom Jugend­amt — dies ist aber kei­ne ent­las­ten­de Hil­fe, son­dern hier geht es um die Erzie­hungs­fra­gen. Doch je nach fami­liä­rer Situa­ti­on kann die­se Ori­en­tie­rungs­hil­fe auch eine hohe Stüt­ze sein.
  4. Pri­va­te Hil­fen — z.B. die Betrof­fe­nen stel­len selbst eine Haus­halts­hil­fe ein; 
    • Sozi­al­sta­tio­nen, Wohl­fahrts­ver­bän­de kön­nen hier wei­ter­hel­fen; viel­leicht haben die­se auch noch ande­re Lösun­gen im Blick
    • Betrof­fe­ne kön­nen dar­über nach­den­ken, ob ein Au-Pair eine Mög­lich­keit wäre3;
    • eine ande­re Lösung wären Nach­bar­schafts­hil­fen oder
    • die Suche nach der „Wunsch-Oma“; eine Groß­el­tern-Kind-Part­ner­schaft4
  5. Stif­tun­gen? — Eltern kön­nen hier in Recher­che gehen, z.B. in Fami­li­en­zen­tren oder Schwan­ger­schafts- und Kon­flikt­be­ra­tungs­stel­len nach­fra­gen. Viel­leicht gib es doch die eine oder ande­re Stif­tung, wel­che bei Mehr­lings­ge­bur­ten finan­zi­el­le Hil­fen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen stellt.

Wich­tig ist, wenn Eltern die Hil­fen beim Jugend- oder Sozi­al­amt bean­tra­gen im Säug­lings­al­ter oder spä­ter, sie müs­sen ihre Not „rich­tig“ dar­stel­len, z.B. sich vom Haus­arzt bestä­ti­gen las­sen, dass die Mut­ter oder der Vater auf­grund der Belas­tungs­si­tua­ti­on mit den Mehr­lin­gen kurz vor dem Ner­ven­zu­sam­men­bruch steht.

Falls Ihr noch wei­te­re Hil­fen kennt, dann freue ich mich auf eure Antwort.

  1. http://​www​.dia​ko​nie​sta​ti​on​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​u​s​e​r​_​u​p​l​o​a​d​/​f​a​m​i​l​i​e​n​u​n​t​e​r​s​t​u​e​t​z​e​n​d​e​-​l​e​i​s​t​u​n​g​e​n​.​pdf
  2. http://​www​.baby​club​.de/​m​a​g​a​z​i​n​/​m​a​m​a​-​u​n​d​-​f​a​m​i​l​i​e​/​m​a​m​a​-​u​n​d​-​f​a​m​i​l​i​e​/​m​e​h​r​l​i​n​g​s​e​l​t​e​r​n​.​h​tml
  3. http://www.zwillingsschwangerschaft.net/2011/10/13/haushaltshilfe-nach-der-geburt-der-zwillinge-teil‑2/
  4. http://​www​.vdk​.de/​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​/​p​a​g​e​s​/​p​r​e​s​s​e​/​v​d​k​-​z​e​i​t​u​n​g​/​2​5​7​3​6​/​w​i​e​_​k​i​n​d​e​r​_​i​h​r​e​_​w​u​n​s​c​h​_​o​m​a​_​b​e​k​o​m​men

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