Wie kommt man denn an den Inhalt von Kapseln? Sie ziehen die Enden auseinander und siehe da. Stopp, nicht einfach ziehen. Man beachte, zuerst sollte man trockene Hände haben und zweitens, das Ende der Kapsel, was über das andere drauf geschoben ist, hält man nach oben. Handelt man nicht danach, so passiert es im Fall Eins, die Kapsel wird nass, so dass die Enden verkleben miteinander. An den Inhalt kommt man nicht mehr ohne weiteres ran. Im Fall Zwei, der Inhalt verliert sich beim öffnen der Kapsel nicht dorthin, wo man in eventuell haben möchte, wie auf dem Parket.
Beides gilt sicherlich nicht für alle Kapseln. Es gibt auch welche, die soll und sollte man auch gar nicht öffnen, weil sie erst im Darm den Wirkstoff freigeben sollen. Eigentlich sollte man eine Kapsel nie öffnen, doch wird dies bei einem Sondenkind zu einer unvermeidlichen Geschichte, insbesondere wenn die Krankenkasse nicht die sondengängigen Medikamente vollständig finanzieren möchte, wie im Fall des Antra, ein omeprazolhaltiges Medikament. Man muss auf das Generikum ausweichen, was mühe bereitet und sogar erhöhte Kosten für die Krankenversicherung verursacht.
Ein positiver Effekt bleibt dabei für uns erhalten: Man lernt, dass man nur auf eine Variante die Kapsel öffnen darf, da sonst der Inhalt nicht mehr verwendet werden kann. Denn bricht man die Hülle der Kapsel, dann landen Stücke dieser zu den kleinen Kullern des Inhalts. Dies verunreinigt das aufbereitete Medikament so, dass die Kullern nicht mehr sondiert werden können, da sich die Bruchstücke eben überhaupt nicht sondieren lassen. Die kleinen Kullern, nun die lassen sich auch nur bedingt sondieren, eben da sie für die Austauschsonde so groß sind und diese so regelmäßig verstopfen und somit unter anderem Hilfsmittelkosten verursachen, was nicht sein müsste. Als zweites Übel auch Schmerzen bereitet beim Kind, wenn dann sogar noch die gesamte Austauschsonde, auch Button genannt, gewechselt werden muss.
Ein Thema, was sich ich den Behindertenbeauftragten beim Bund mit teilte, beim Sozialgericht als Klage vorliegt und dem Bundesversicherungsamt schon lange vorliegt. Bisher hat sich noch keine rechte Erklärung gefunden oder eben ein Ergebnis, dass letztendlich eine Krankenkasse unwirtschaftlich handeln darf, wenn sie nicht gewillt ist die vollen Medikamentenkosten zu tragen.