Krankenpflege: Pflegenotstand und damit Hauptschulabschluss

K

Der Pfle­ge­not­stand, dass hört man von vie­len Sei­ten, ist Wirk­lich­keit. Ob er nun haus­ge­macht ist oder nicht, dar­über mag man sich strei­ten. Doch die Grün­de sind mit die schlech­te gesell­schaft­li­che Aner­ken­nung der Kran­ken­pfle­ge und für die Pfle­ge­fach­kräf­te der ein­ge­schränk­te beruf­li­che Wer­de­gang. Kein gerin­ger Teil ver­lässt wie­der den Beruf, auch auf­grund der Arbeitsbedingungen.

Um den Pfle­ge­not­stand zu begeg­nen gedenkt die Poli­tik der gro­ßen Koali­ti­on (SPD,CDU,CSU) das Kran­ken­pfle­ge­ge­setz zu ändern: Für die Aus­bil­dung braucht man nicht mehr den Real­schul­ab­schluss, nein, der Haupt­schul­ab­schluss wür­de reichen.

Hier­mit wird nicht nur das schlech­te Image der Kran­ken­pfle­ge deut­lich, was die leis­ten kön­ne doch jeder, son­dern es wird den Pfle­ge­not­stand nicht abhel­fen. Die­Aus­bil­dung ver­langt schon eini­ges Wis­sen und Kön­nen ab und dafür bedarf es eben eine soli­de schu­li­sche Grund­bil­dung. Es sei denn, man kommt dann auf die Idee, die Aus­bil­dungs­stan­dard für die Kran­ken­pfle­ge her­un­ter zu schrau­ben. Ich hof­fe nicht, denn von einer Qua­li­tät der Kran­ken­pfle­ge kann dann kei­ne Rede mehr sein. Dane­ben wird es Kran­ken­schwes­tern oder ‑pfle­gern nicht mehr mög­lich sein, inner­halb der EU außer Deutsch­land in der Kran­ken­pfle­ge arbei­ten zu können.

Pfle­ge­not­stand — vie­le Eltern von Inten­siv­kin­dern, die ihr Kind zu Hau­se vom Kin­der­kran­ken­pfle­ge­dienst ver­sor­gen, mer­ken jetzt schon die Pro­ble­me, gutes Per­so­nal zu fin­den. Von so man­chen Kin­der­hos­piz hör­te ich ähn­li­ches. Ein Grund ist hier hin­zu die Zusam­men­le­gung der Aus­bil­dung der Kin­der­kran­ken­pfle­ge mit der Erwach­se­nen­pfle­ge. Die Kin­der­kran­ken­pfle­ge nimmt nur noch einen gerin­gen Teil ein, so dass die Aus­ge­bil­de­ten nur sel­ten in selbst­stän­di­gen Berei­chen der Kin­der­kran­ken­pfle­ge bei schwer kran­ken Kin­dern arbei­ten können.

Mehr Infos: Ände­rungs­an­trag der CDU/​CSU und SPD zum Gesetz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung (BT-Drs. 1612256) zu Arti­kel 12a Ände­rung des Krankenpflegegesetz

Über den Autor

Kommentar

by dirkstr

Kategorien

Neueste Beiträge

pflegezirkus