Was wäre, wenn es aufgrund der jetzigen, neuen Bedingungen für die Frühförderung von behinderten Kindern, es in Jena keine Frühförderstelle mehr gäbe? Ein Ding der Unmöglichkeit in einer Stadt mit 100.000 Einwohnern würden vielleicht einige sagen. Schließlich, es gäbe nach dem Sozialgesetzbuch doch ein Recht auf heilpädagogischer Frühförderung. Ja, dies schon, wenn es da heißt:
“(1) Heilpädagogische Leistungen nach § 55 Abs. 2 Nr. 2 werden erbracht, wenn nach fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, dass hierdurch 1. eine drohende Behinderung abgewendet oder der fortschreitende Verlauf einer Behinderung verlangsamt oder 2. die Folgen einer Behinderung beseitigt oder gemildert werden können. Sie werden immer an schwerstbehinderte und schwerstmehrfachbehinderte Kinder, die noch nicht eingeschult sind, erbracht. (2) In Verbindung mit Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung (§ 30) und schulvorbereitenden Maßnahmen der Schulträger werden heilpädagogische Leistungen als Komplexleistung erbracht.” § 56 SGB IX. aus bundesrecht.juris.de
Daraus aber leitet sich nicht ab, auch aus den anderen Paragraphen nicht, ob die Versorgung vor Ort sein muss. Also ob eine Stadt in der Größenordnung wie Jena eine Frühförderstelle erschaffen muss. Dies wäre dann eben eine Frage, wenn sich kein Träger findet, der es machen möchte und dem bisherigen Betreiber die Bedingungen für den Dienst zu schlecht sind. Er also Angst hat, es wirtschaftlich nicht bestreiten zu können. Nimmt man die Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung — FrühV), so kommt man dem Muss zu einer Einrichtung vor Ort schon ein Stück näher, wenn es dort heißt:
“Interdisziplinäre Frühförderstellen im Sinne dieser Verordnung sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen” § 3 FrühV aus bundesrecht.juris.de
Aber was heißt wiederum familien- und wohnortnah. Ich selbst würde darunter verstehen, dass die Frühförderstelle keine 30 min entfernt ist und man sie gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht. Eine Forderung, die sich auch auf die Bevölkerungsdichte auf einem Ort oder Umkreis bezieht, wäre für mich aber eindeutiger. Denn aus der Bevölkerungsdichte könnte man einen Bedarf ableiten: bei 50.000 Einwohnern mit XXX Kindern haben XX Kindern einen erhöhten Förderbedarf. Doch wozu möchte ich hier eine Antwort? Es geht, wie die letzten Tage an sich, um die Physiotherapie in der integrativen Kita unserer Lady. Die soll in Zukunft über interdisziplinäre Frühförderstellen laufen, so heißt es. Der Grund sei, weil so die Krankenkassen dann diese Leistung auch bezahlen würden. Doch steht hierbei noch vieles im Konjunktiv, da es noch verschiedene Hürden gibt. Aber ein richtiges Problem wäre es, wenn es plötzlich keine Frühförderstelle mehr gäbe in Jena. Dazu auch niemand von der Stadt ein Muss sieht, diese zu erschaffen oder eben die bestehende zu erhalten. Schließlich könnten ja auch umliegende Stellen Jena anfahren.