An sich ist diese Regelung kein Problem für einen Patienten, wenn er auf das billigste Präparat, ohne Eigenanteil, umsteigen kann. Doch ist dies nicht in jedem Fall gegeben, wie bei den Patienten, wie auch unser Kind, mit einer Magensonde.
Denn das Intensivkind bekommt zum Beispiel einen Protonenpumpenhemmer, damit nicht zu viel Magensäure produziert wird, und sie braucht, da sie nicht über den Mund Essen und Trinken kann, immer die Variante von den Medikamenten, welche entweder flüssig sind oder aufgelöst werden können, um diese sondieren zu können. Doch sind die meisten Protonenpumpenhemmer, wie Pantozol, nicht sondengängig, da sie nicht zerrieben oder gemösert und nicht vor der Gabe aufgelöst werden dürfen. Der Grund, ganz simpel: Das Medikament würde dadurch kaputt gehen und wirkt nicht mehr.
Aber wären da nicht kluge Pharmaentwickler, die einen Protonenpumpenhemmer entwickelt haben, der aufgelöste werden darf, und er macht dies, obwohl er nicht zerrieben werden darf. Dadurch kann es sondiert werden. Zwei Präparate sind dafür auf dem Markt: Nexium mups und Antra mups. Doch sind beide Medikamente nun teurer als der Festbetrag erlaubt, sprich, wir werden “gezwungen” einen Eigenanteil zu zahlen, obwohl wir damit erst die Grundversorgung, die Therapie, sichern. Es gibt keine billige Alternative.
Das ist genauso, wie die Sache mit dem Winterschlupfsack, wo die Krankenversicherung auch auf ihren Festbetrag zuerst bestand, obwohl es für das Kind, aufgrund ihrer Erkrankung und Behinderung keinen passenden Schlupfsack gibt, welcher so viel wie der Festbetrag kostet.
Was tun? Nun die Krankenkassen sind zur Sachleistung verpflichtet und müssen eine Grundversorgung gewährleisten. Doch wenn der Festbetrag nicht ausreicht, um die Versorgung zu sichern, müsste, eigentlich wie es auch bei Hilfsmittel ist in der Rechtsprechung, die Krankenkasse diesen Eigenanteil übernehmen
Zur näheren Erläuterung: http://www.schwerhoerigen-netz.de/main/berichte.asp?inhalt=2007 – 01
Noch ein Wort zur Zuzahlung und Eigenanteil. Dies sind zwei verschiedene Dinge. Der Hauptunterschied liegt mit darin, dass es bei der Zuzahlung, die gesetzlich verankert ist, eine Belastungsgrenze gibt, die abhängig ist von der wirtschaftlichen Situation des Patienten. Der Eigenanteil kommt, wenn man noch zu zahlen muss, oben drauf und für ihn gibt es keine “Belastungsgrenze”, da in der Regel oder so sollte es sein, der Festbetrag die Grundversorgung abdeckt.
Der Eigenanteil ist eigentlich dann zu leisten, wenn ich zusätzliche “Dinge” brauche, zum Beispiel bei Hilfsmittel, womit die Behinderung nicht besser ausgeglichen wird, aber das Hilfsmittel “attraktiver” machen, zum Beispiel ein besondere Bezug für den Rollstuhl.