Der Eigenanteil und das Sondenkind

Ja, wie geht es denn — Ruhe, das gibt es nicht. Da hat nicht mal ein The­ma sein Ende gefun­den, die Sache mit den Heilmit­teln in den inte­gra­tiv­en Kitas, so rollt schon das Näch­ste an. Der Eigenan­teil bei einige Medika­menten ist jet­zt gestiegen oder neu dazu gekom­men. Nun, ich meine jet­zt nicht die Zuzahlung, die 5 oder 10 Euro, welche man leis­ten muss pro Pack­ung, son­dern es gibt oben­drauf noch einen Eigenan­teil. Dieser beste­ht dann, wie bei Hil­f­s­mit­teln, wenn das “gewün­schte” Prä­parat mehr kostet als der von den Krankenkasse fest­gelegte Preis für den “Wirk­stoff”, also let­z­tendlich der Preis vom bil­lig­sten Medika­ment mit dem gle­ichen Wirk­stoff oder sog­ar der Wirk­stof­f­gruppe, wie den Pro­to­nen­pumpen­hem­mer, auch Pro­to­nen­pumpen-Inhibitoren (PPI) genan­nt. Also der Fest­preis entspricht dem zumeist bil­lig­sten Gener­i­ka oder für eine Ther­a­pie genau­so wirk­same, aber preiswert­ere, Medika­ment. Seit wann: dem 1. Juni.

An sich ist diese Regelung kein Prob­lem für einen Patien­ten, wenn er auf das bil­lig­ste Prä­parat, ohne Eigenan­teil, umsteigen kann. Doch ist dies nicht in jedem Fall gegeben, wie bei den Patien­ten, wie auch unser Kind, mit ein­er Magensonde.

Denn das Inten­sivkind bekommt zum Beispiel einen Pro­to­nen­pumpen­hem­mer, damit nicht zu viel Magen­säure pro­duziert wird, und sie braucht, da sie nicht über den Mund Essen und Trinken kann, immer die Vari­ante von den Medika­menten, welche entwed­er flüs­sig sind oder aufgelöst wer­den kön­nen, um diese sondieren zu kön­nen. Doch sind die meis­ten Pro­to­nen­pumpen­hem­mer, wie Pan­to­zol, nicht son­dengängig, da sie nicht zer­rieben oder gemösert und nicht vor der Gabe aufgelöst wer­den dür­fen. Der Grund, ganz sim­pel: Das Medika­ment würde dadurch kaputt gehen und wirkt nicht mehr.

Aber wären da nicht kluge Phar­maen­twick­ler, die einen Pro­to­nen­pumpen­hem­mer entwick­elt haben, der aufgelöste wer­den darf, und er macht dies, obwohl er nicht zer­rieben wer­den darf. Dadurch kann es sondiert wer­den. Zwei Prä­parate sind dafür auf dem Markt: Nex­i­um mups und Antra mups. Doch sind bei­de Medika­mente nun teur­er als der Fes­t­be­trag  erlaubt, sprich, wir wer­den “gezwun­gen” einen Eigenan­teil zu zahlen, obwohl wir damit erst die Grund­ver­sorgung, die Ther­a­pie, sich­ern. Es gibt keine bil­lige Alternative.

Das ist genau­so, wie die Sache mit dem Win­ter­schlupf­sack, wo die Kranken­ver­sicherung auch auf ihren Fes­t­be­trag zuerst bestand, obwohl es für das Kind, auf­grund ihrer Erkrankung und Behin­derung keinen passenden Schlupf­sack gibt, welch­er so viel wie der Fes­t­be­trag kostet.

Was tun? Nun die Krankenkassen sind zur Sach­leis­tung verpflichtet und müssen eine Grund­ver­sorgung gewährleis­ten. Doch wenn der Fes­t­be­trag nicht aus­re­icht, um die Ver­sorgung zu sich­ern, müsste, eigentlich wie es auch bei Hil­f­s­mit­tel ist in der Recht­sprechung, die Krankenkasse diesen Eigenan­teil übernehmen

Zur näheren Erläuterung: http://www.schwerhoerigen-netz.de/main/berichte.asp?inhalt=2007–01

Noch ein Wort zur Zuzahlung und Eigenan­teil. Dies sind zwei ver­schiedene Dinge. Der Haup­tun­ter­schied liegt mit darin, dass es bei der Zuzahlung, die geset­zlich ver­ankert ist, eine Belas­tungs­gren­ze gibt, die abhängig ist von der wirtschaftlichen Sit­u­a­tion des Patien­ten. Der Eigenan­teil kommt, wenn man noch zu zahlen muss, oben drauf und für ihn gibt es keine “Belas­tungs­gren­ze”, da in der Regel oder so sollte es sein, der Fes­t­be­trag die Grund­ver­sorgung abdeckt.

Der Eigenan­teil ist eigentlich dann zu leis­ten, wenn ich zusät­zliche “Dinge” brauche, zum Beispiel bei Hil­f­s­mit­tel, wom­it die Behin­derung nicht bess­er aus­geglichen wird, aber das Hil­f­s­mit­tel “attrak­tiv­er” machen, zum Beispiel ein beson­dere Bezug für den Rollstuhl.

Tag: 
Ther­a­pie
Recht — Pflicht
Kat­e­gorie: 



var switchTo5x=true;stLight.options({publisher:”});

Ich freu mich über Deinen Kommentar

Your sidebar area is currently empty. Hurry up and add some widgets.