Melatonin: Zur Wartezeit eine erneute Ablehnung

M
Zurück leh­nen, das darf man nicht. Heu­te kam die Post von der Kran­ken­kas­se und dar­in heißt es: Mela­to­nin abge­lehnt. Doch liegt dies jetzt nicht am MDK e.V., denn der wur­de gar nicht befragt. Die Sach­be­ar­bei­te­rin der BKK für Heil­be­ru­fe meint: Die ver­ord­nen­de Arzt­in hät­te bis zum “heu­ti­gen” Datum, den 4.5.2007, die Ver­ord­nung nicht begrün­det. Eine Anfra­ge Sei­tens der Kas­se ging am 12.04.2007 an die Ärz­tin. Des­halb konn­te der Antrag zum “indi­vi­du­el­len Heil­ver­such” mit Mela­to­nin nicht an dem MDK wei­ter gelei­tet werden.

Also rech­nen wir mal nach. 12.04. bis zum 4.5. sind gute zwei Wochen. Wenn dem Arzt kei­ne Frist gege­ben wur­de, was ich mor­gen erfra­gen wer­de, sind zwei Wochen ein ziem­lich kur­zer Zeit­raum, fin­de ich (aber auch mit Frist). Stel­le ich mal dem gegen­über, wie viel Zeit ver­geht, bis ein Gut­ach­ten vom MDK häu­fig in unse­ren Fäl­len vor­liegt: 6 Wochen. Und wenn man mal betrach­tet, wie lan­ge Wider­spruchs­ver­fah­ren oder Anträ­ge bei der BKK dauern:

  • Geneh­mi­gung (mit Fahrt­kos­ten) von Ber­lin Lin­den­hof zur Fra­ge­stel­lung und einer mög­li­chen Ent­wöh­nung von der Beatmung, noch nicht end­gül­tig ent­schie­den: bean­tragt Mit­te Dezem­ber 2006
  • Geneh­mi­gung der voll­stän­di­gen Kos­ten­über­nah­me vom Win­ter­schlupf­sack, die­ser wur­de im Sep­tem­ber 2006 bean­tragt, noch nicht end­gül­tig entschieden
  • Strom­kos­ten­über­nah­me, wur­de im letz­ten Quar­tal von 2006 bean­tragt, letz­tes fern­münd­li­che Gesprä­che dar­über war beim Jah­res­wech­sel mit der Kas­se, seit­dem haben wir nichts mehr gehört.
  • Geneh­mi­gung des Kapno­gra­phen erst durch eine einst­wei­li­ge Anord­nung vom Sozi­al­ge­richt im Janu­ar 2007 erwürgt, bean­tragt im August 2006

Wei­ter heißt es in die­sem Schrei­ben, dass die­ses Medi­ka­ment nicht geneh­migt wer­den kann, da die Kran­ken­kas­se kei­ne Arz­nei­mit­tel geneh­mi­gen darf. Die Ver­ord­nung von Arz­nei­mit­teln liegt in der Ver­ant­wor­tung des Arz­tes. Jetzt bin ich ver­wirrt. Zum einen wur­de das Mela­to­nin ärzt­lich ver­ord­net, sogar mit Begrün­dung “gestör­ter Schlaf-Wach-Rhyth­mus” auf dem Rezept und da die Kas­se dies ablehn­te, wur­de ein Wider­spruch ein­ge­legt mit dem Antrag “indi­vi­du­el­ler Heil­ver­such”. Aber heißt dies jetzt, dass sie trotz­dem noch ein wei­te­res Rezept bräuch­ten für den “indi­vi­du­el­len Heil­ver­such”? Doch dazu gab es gegen­über uns kei­ne wei­te­re Auf­for­de­rung für ein Rezept und in dem Schrei­ben wird von ver­ord­nen­den Ärz­tin gesprochen.

Aber viel­leicht muss ich anneh­men, dass dies die “Spiel­re­geln” sind: Fris­ten von zwei Wochen gegen­über den ver­ord­nen­den Ärz­ten. Wenn die­se nicht reagie­ren, wird abgelehnt.

UPDATE: Also laut der Ärz­tin gab es kei­ne Fristsetzung.

Kate­go­rie: 



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by dirkstr

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