Also rechnen wir mal nach. 12.04. bis zum 4.5. sind gute zwei Wochen. Wenn dem Arzt keine Frist gegeben wurde, was ich morgen erfragen werde, sind zwei Wochen ein ziemlich kurzer Zeitraum, finde ich (aber auch mit Frist). Stelle ich mal dem gegenüber, wie viel Zeit vergeht, bis ein Gutachten vom MDK häufig in unseren Fällen vorliegt: 6 Wochen. Und wenn man mal betrachtet, wie lange Widerspruchsverfahren oder Anträge bei der BKK dauern:
- Genehmigung (mit Fahrtkosten) von Berlin Lindenhof zur Fragestellung und einer möglichen Entwöhnung von der Beatmung, noch nicht endgültig entschieden: beantragt Mitte Dezember 2006
- Genehmigung der vollständigen Kostenübernahme vom Winterschlupfsack, dieser wurde im September 2006 beantragt, noch nicht endgültig entschieden
- Stromkostenübernahme, wurde im letzten Quartal von 2006 beantragt, letztes fernmündliche Gespräche darüber war beim Jahreswechsel mit der Kasse, seitdem haben wir nichts mehr gehört.
- Genehmigung des Kapnographen erst durch eine einstweilige Anordnung vom Sozialgericht im Januar 2007 erwürgt, beantragt im August 2006
Weiter heißt es in diesem Schreiben, dass dieses Medikament nicht genehmigt werden kann, da die Krankenkasse keine Arzneimittel genehmigen darf. Die Verordnung von Arzneimitteln liegt in der Verantwortung des Arztes. Jetzt bin ich verwirrt. Zum einen wurde das Melatonin ärztlich verordnet, sogar mit Begründung “gestörter Schlaf-Wach-Rhythmus” auf dem Rezept und da die Kasse dies ablehnte, wurde ein Widerspruch eingelegt mit dem Antrag “individueller Heilversuch”. Aber heißt dies jetzt, dass sie trotzdem noch ein weiteres Rezept bräuchten für den “individuellen Heilversuch”? Doch dazu gab es gegenüber uns keine weitere Aufforderung für ein Rezept und in dem Schreiben wird von verordnenden Ärztin gesprochen.
Aber vielleicht muss ich annehmen, dass dies die “Spielregeln” sind: Fristen von zwei Wochen gegenüber den verordnenden Ärzten. Wenn diese nicht reagieren, wird abgelehnt.
UPDATE: Also laut der Ärztin gab es keine Fristsetzung.