Hilfsmittel von der Pflegekasse: das Ergebnis

So richtig hat­te der erste Ver­such nicht geklappt, um die Pflege­hil­f­s­mit­tel von der Pflegekasse zu erhal­ten. Erst beim zweit­en Anlauf, einen Monat später, beka­men wir sie.  Es war zuvor ein weit­eres Fax an die Pflegekasse nötig, mit der Frage, ob unsere  Apotheke ein Ver­tragspart­ner der Kasse sei. Jet­zt ver­muten wir ja, denn der beantragte wiederver­wend­bar Bettschutz wurde uns aus­ge­händigt. Mit dem zweit­en Ver­such haben wir auch die Bet­tein­la­gen zum Ein­mal­ge­brauch beantragt und, siehe da,  es klappte. 

Was mit dem ersten Ver­such unterg­ing waren die Feucht­tüch­er, obwohl ich beim Tele­fonat mit Kasse ver­nahm: Diese seien genehmigt. Aber die Apotheke hat­te darüber keine Genehmi­gung gese­hen und ich auch nicht (eine offizielle Ablehnung wäre schön). Wenn wir jet­zt die 31 Euro monatlich auss­chöpfen wür­den, dann wür­den andere Dinge, wie Bettschutzein­la­gen, gegenüber den Feucht­tüch­ern sicher­lich vorge­hen. Auf den For­mu­lar der Apotheke sind Feucht­tüch­er nicht als Pflege­hil­f­s­mit­tel für den Ver­brauch verze­ich­net. Aber wer kauft sich die Feucht­tüch­er in der Apotheke? Dort kostet, so das Ange­bot an uns, eine Pack­ung mit 50 Stück fast fünf Euro. Dafür bekomme ich im Dis­counter oder in der Drogerie 320 Stück. Und es geht noch teuer, also ein Feucht­tuch ist dann teur­er als eine Windel. Ich wüsste jet­zt auch nicht, wo der “große” Unter­schied liegt zwis­chen den Babyfeucht­tüch­ern aus dem Dis­coun­tern und den anderen. Zumin­d­est sind die “Apotheken­tüch­er” auch gle­ich für die gesamte Kör­perpflege gedacht und nicht nur für den Popo, laut Deklar­ierung. Falls mich jemand aufk­lären kann, dann solle er dies hier tun. Kaufen tu ich sie mir nicht, auch nicht zum testen.

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