Melatonin — geht nun oder geht nicht

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Zuerst wur­de mir über die Regress­for­de­rung an unse­rem SPZ-Arzt bekannt, dass die Kran­ken­kas­se mit Mela­to­nin ein Pro­blem hat. War­um, das wis­sen wir nicht, wir wis­sen nur: Die Madame braucht es für ihren gestör­ten Schlaf-Wach-Rhyth­mus. Bei einer wei­te­ren Recher­che in einer unse­ren bei­den Apo­the­ken kam zum Vor­schein: Eine Apo­the­ke hat auch ein Rezept nach 11 Mona­ten zurück bekom­men. Die Kas­se will es nicht über­neh­men. Die ande­re Apo­the­ke hat­te ein Kos­ten­vor­anschlag erst ein­ge­reicht und dann wur­de das Medi­ka­ment über­nom­men, zumin­dest wur­de es uns nach über einer Woche ausgehändigt.

Ja, da stau­ne einer, die Apo­the­ker sicher­lich nicht, nach fast einem Jahr kommt das Rezept per Post in die Apo­the­ke zurück. Kos­ten­über­nah­me abge­lehnt. Tja, Pech gehabt, die Tablet­ten sind ver­braucht; Da ist es nicht wie beim Hilfs­mit­tel, wo dann das Sani­haus vor­bei kommt: “So, det wars denn, Frau Her­mann, den Roll­stuhl nehm wa jetzt wie­der mit.” “War­um dat denn?” “Na ihre Kas­se jibt keen jeld.” “Aber der is doch vom Dok­tor, hat a ver­schrie­ben.” “Ick weeß, aber wat soll ick machen.”

War­um die­ser Ärger? Es kann mit dar­an lie­gen, weil das damals ver­schrie­be­ne Mela­to­nin ein Import­me­di­ka­ment aus der inter­na­tio­na­len Apo­the­ke war und da tun sich vie­le Kas­sen schwer. Doch ist dies der häu­fi­ge Weg, um an Mela­to­nin zu kom­men. Eine ande­re Mög­lich­keit als Import ist das Mela­to­nin über eine Rezep­tur bei der Apo­the­ke zu bestel­len. Dies soll unpro­ble­ma­ti­scher ver­lau­fen, aber dies wis­sen wir noch nicht, denn die ers­te Rezep­tur wur­de im Mai 2006 her­ge­stellt. Somit kann die Über­ra­schung noch kom­men, denn die BKK für Heil­be­ru­fe hat noch den gan­zen April Zeit, der Apo­the­ke das Rezept zurück zu sen­den. Die Rech­nung, wenn sie dann an uns gestellt wird, ist nicht gering: Eine Packung kos­tet um die 50 Euro (mit 50 Kap­seln) und wir brau­chen das Medi­ka­ment zwei­mal täglich.

Doch damit wir nicht vom bewölk­ten Him­mel plötz­lich in den Regen kom­men, habe ich heu­te ein neu­es Rezept ein­ge­reicht über eine Rezep­tur mit der Auf­ga­be an die Apo­the­ke einen Kos­ten­vor­anschlag an die BKK zu sen­den, damit wir wis­sen wor­an wir sind. Denn an sich fin­de ich, ist es Sei­tens der Kran­ken­kas­se unfair gegen­über den Pati­en­ten, die­sen auch nicht zu infor­mie­ren, dass er sei­ne The­ra­pie selbst bezah­len muss, im Nach­hin­ein. Unfair, nun dem Pati­ent wird die Mög­lich­keit genom­men ent­we­der in Wider­spruch zu gehen oder aber sich über Alter­na­ti­ven, wenn es sie gibt, zu infor­mie­ren. Denn bei meh­re­ren Rezep­ten über das glei­che Medi­ka­ment muss dem Sach­be­ar­bei­ter doch auf­fal­len, dass es ein Dau­er­me­di­ka­ment ist. Was ich mich dabei immer noch fra­ge, war­um wur­de es 2005 ein­mal geneh­migt und dann ist es ein schein­bar ein Problem?

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by dirkstr

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