Doch, sie macht Sinn, unabhängig von dem Pflegegeld. Zum Beispiel wenn die betreffende Person regelmäßig teure Fahrten zu Therapien auf sich nehmen muss. Denn mit der Pflegestufe zwei oder der drei, da kann sie die Fahrtkosten, bis auf den Eigenanteil, bei der Kasse geltend machen. Eine andere Frage wäre, wie wirkt sich die Pflegestufe auf die Beurteilung auf den Grad der Schwerbehinderung aus. Dies vermag ich jetzt hier nicht zu beantworten. Doch klar ist, mit einer Pflegestufe drei würde ich schon einen hohen Grad an Schwerbehinderung annehmen, einfach aus dem Grund, wer soviel Stütze und Übernahme der Grundpflege braucht; das kommt ja nicht von alleine.
Also wer das Pflegegeld nicht annehmen möchte, noch ein kleiner Hinweis. Es ist sicherlich löblich, auf Leistungen der Pflegekasse zu verzichten, gerade weil es diesen Träger nicht so toll gehen soll, doch muss man sich eins klar machen: Die Pflegestufe kommt nicht von irgendwoher. Sie zeigt auf, wie weit man auf Hilfe für seine grundlegenden Bedürfnisse angewiesen ist. Auch wenn einen die eigene Tochter oder Sohn einen pflegt. Denen fällt damit eine reguläre Verdienstmöglichkeit weg, da sie sich zu verpflichtet fühlen ihren Eltern zu helfen, doch brauchen sie aber für die Pflege ein gewisses Zeitpensum, womit ein “normaler” Job häufig unmöglich wird.
Das Pflegegeld, wenn es der Pflegende erhält, kann somit ein Stück die finanzielle Situation abfedern für ihn. Nebenbei stellt das Pflegegeld mit für die Pflegende ein Stück gesellschaftliche Anerkennung dar, für ihre “ehrenamtliche” Hilfe in der Familie. Eben, da ein Beruf unmöglich werden kann und sogar die Teilhabe am öffentlichen Leben oder: Würde die Mutter oder der Vater (bei uns das Kind) in ein Heim müssen wegen der Pflege, wäre es letztendlich für die Träger viel teuerer.
Hat man als Bedürftiger keine Hilfe aus der Familie und man möchte trotzdem selbst das Pflegegeld nicht, dann kann es auch umwandeln in Sachleistung, sprich Pflegedienst. Doch muss man hier wirklich gut schauen, für welche Leistungen, denn das Pflegegeld in Sachleistung ist auch nur begrenzt.