Klage & Pflegestufe: Ein Gutachten vertritt die drei

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Man­cher Leser erin­nert sich: Vor Jah­ren … Nun so lan­ge ist es wie­der­um auch nicht her. Aber zum Beginn des drit­ten Lebens­jah­res vom Inten­siv­kind, als jetzt sind über zwei­mal 365 Tage rum, hat­ten wir die Pfle­ge­stu­fe drei bean­tragt und dann kam ein Gut­ach­ten vom MDK für die Prü­fung des Anspruchs, dann kam noch ein Gut­ach­ten und doch soll­te es mit der drei nichts wer­den, obwohl der Pfle­ge­auf­wand nicht weni­ger gewor­den ist. Die bei­den Gut­ach­ter vom MDK wichen nicht von ihrer Mei­nung ab: Uns ste­he nur die Stu­fe zwei zu. Wir, und auch ande­re, konn­ten die­se “Emp­feh­lung” für die Pfle­ge­kas­se nicht nachvollziehen.

Ein Grund war, unser ers­tes Gut­ach­ten wies einen Pfle­ge­auf­wand in Minu­ten auf, der im zwei­ten Lebens­jahr zwar der Stu­fe zwei ent­spricht, laut den Richt­li­ni­en, aber im drit­ten Lebens­jahr damit die Stu­fe drei gel­ten müss­te. Die Pfle­ge­kas­se schloss sich aber der Mei­nung vom MDK an und wir beka­men wei­ter­hin die zwei. Aus einem Wider­spruchs­ver­fah­ren wur­de dann eine Kla­ge vor dem Sozialgericht.

Und mit einer “gewis­sen” Zeit nach Kla­ge­ein­rei­chen mel­de­te sich eine wei­te­re Gut­ach­te­rin, bestellt vom Gericht. Sie betrat gut vor einem Jahr unse­re Woh­nung und nahm mit ihrem Fach­wis­sen die Pfle­ge­si­tua­ti­on auf. Und jetzt liegt uns deren Ergeb­nis vor: Die Pfle­ge­stu­fe drei sei es, fand sie her­aus. Ein Ergeb­nis, was erklärt wird mit einem Doku­ment von gut 70 Seiten.

Nun unse­re Mei­nung dazu, für das Gericht, ist: Wir tei­len die­ses Ergeb­nis des Gut­ach­tens, natür­lich. Jetzt sind wir gespannt, was denn nun von Sei­ten der Pfle­ge­kas­se oder deren Rechts­ver­tre­ter kommt. Ein neu­er Ver­gleich? Einen hat­ten wir ja schon, doch den hat­ten wir abge­lehnt, da die­ser den Pfle­ge­auf­wand nicht aner­kann­te: Wir wür­den die drei gezahlt bekom­men, für das vier­te Lebens­jahr. Aber bit­te, da hat­ten wir sie schon, nach einem neu­en Antrag für die Höher­stu­fung, geneh­migt bekom­men und somit hät­ten wir kei­nen Aus­gleich erfahren.

Und wenn dann die Mei­nun­gen der bei­den Streit­par­tei­en, wir und die Kas­se, dem Gericht vor­lie­gen, so wird die­ses Ver­fah­ren dann ent­schei­den, wel­cher Mei­nung das Gericht sich anschließt, also ob es auch die Ansicht des in Auf­trag gege­be­nen Gut­ach­ten ver­tritt oder die­se (zum Teil) nicht annimmt. Doch bis eine sol­che Ent­schei­dung vor­liegt, kann es erneut dauern …

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by dirkstr

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