Klage & Pflegestufe: Ein Gutachten vertritt die drei

Manch­er Leser erin­nert sich: Vor Jahren … Nun so lange ist es wiederum auch nicht her. Aber zum Beginn des drit­ten Leben­s­jahres vom Inten­sivkind, als jet­zt sind über zweimal 365 Tage rum, hat­ten wir die Pflegestufe drei beantragt und dann kam ein Gutacht­en vom MDK für die Prü­fung des Anspruchs, dann kam noch ein Gutacht­en und doch sollte es mit der drei nichts wer­den, obwohl der Pflegeaufwand nicht weniger gewor­den ist. Die bei­den Gutachter vom MDK wichen nicht von ihrer Mei­n­ung ab: Uns ste­he nur die Stufe zwei zu. Wir, und auch andere, kon­nten diese “Empfehlung” für die Pflegekasse nicht nachvollziehen.

Ein Grund war, unser erstes Gutacht­en wies einen Pflegeaufwand in Minuten auf, der im zweit­en Leben­s­jahr zwar der Stufe zwei entspricht, laut den Richtlin­ien, aber im drit­ten Leben­s­jahr damit die Stufe drei gel­ten müsste. Die Pflegekasse schloss sich aber der Mei­n­ung vom MDK an und wir beka­men weit­er­hin die zwei. Aus einem Wider­spruchsver­fahren wurde dann eine Klage vor dem Sozialgericht.

Und mit ein­er “gewis­sen” Zeit nach Klageein­re­ichen meldete sich eine weit­ere Gutach­terin, bestellt vom Gericht. Sie betrat gut vor einem Jahr unsere Woh­nung und nahm mit ihrem Fach­wis­sen die Pfle­ge­si­t­u­a­tion auf. Und jet­zt liegt uns deren Ergeb­nis vor: Die Pflegestufe drei sei es, fand sie her­aus. Ein Ergeb­nis, was erk­lärt wird mit einem Doku­ment von gut 70 Seiten.

Nun unsere Mei­n­ung dazu, für das Gericht, ist: Wir teilen dieses Ergeb­nis des Gutacht­ens, natür­lich. Jet­zt sind wir ges­pan­nt, was denn nun von Seit­en der Pflegekasse oder deren Rechtsvertreter kommt. Ein neuer Ver­gle­ich? Einen hat­ten wir ja schon, doch den hat­ten wir abgelehnt, da dieser den Pflegeaufwand nicht anerkan­nte: Wir wür­den die drei gezahlt bekom­men, für das vierte Leben­s­jahr. Aber bitte, da hat­ten wir sie schon, nach einem neuen Antrag für die Höher­stu­fung, genehmigt bekom­men und somit hät­ten wir keinen Aus­gle­ich erfahren.

Und wenn dann die Mei­n­un­gen der bei­den Stre­it­parteien, wir und die Kasse, dem Gericht vor­liegen, so wird dieses Ver­fahren dann entschei­den, welch­er Mei­n­ung das Gericht sich anschließt, also ob es auch die Ansicht des in Auf­trag gegebe­nen Gutacht­en ver­tritt oder diese (zum Teil) nicht annimmt. Doch bis eine solche Entschei­dung vor­liegt, kann es erneut dauern …

Kat­e­gorie: 



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