“formular widerspruch mdk”

Also von einem For­mu­lar für einen Wider­spruch habe ich lei­der, na zum Glück, noch nichts mit bekom­men. Wie­so zum Glück? For­mu­la­re haben auch so ihre Tücken, ein­mal hat man den zwin­gen­den Ver­dacht, es wird zuviel gefragt, dann ver­steht man so man­che Fra­ge nicht und am Ende passt nicht alles in die gewünsch­ten Fel­der. Also kein For­mu­lar für einen Widerspruch?

Ja, denn einen Wider­spruch kann man form­los schrei­ben, obwohl man eini­ge Regeln beach­ten soll­te, mei­ne Empfehlung:

  • Ordent­li­che Adress­da­ten im Briefkopf
  • Betreff mit “Wider­spruch zu .…; Ihr Schrei­ben von …; KVNr. (also die Kran­ken­ver­si­che­rungs­num­mer und viel­leicht auch Kran­ken­kas­se, wenn es direkt an den MDK geht); Aktenzeichen
  • Text, dass man Wider­spruch ein­legt mit wogegen

So und jetzt kommt die Fra­ge: Muss ich den Wider­spruch auch begrün­den? Ja, wenn man möch­te, dass dem auch “abge­hol­fen” wird, wäre ein Begrün­dung sicher­lich sinn­voll. Doch muss man nichts über­stür­zen. Wich­tig ist erst­mal in den übli­chen vier Wochen Wider­spruch ein­zu­le­gen, auch ohne Begrün­dung, mit dem Hin­weis, dass die­se nach­ge­reicht wird. Kommt man mit einer Begrün­dung nicht klar, also wie es for­mu­liert wird etc., dann kann man sich auch Hil­fe holen z.B. vom Sozi­al­ver­band oder einem Anwalt, der sich in der Mate­rie Sozi­al­recht auskennt.

Tag: 
Recht — Pflicht
Kate­go­rie: 
Fra­ge des Tages



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by dirkstr

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