Kein Darlehen bedeutet …

K
Nun mit dem ordent­li­chen Bescheid, dass ich ab 1005 jetzt ALG II erhal­te oder anders gesagt, mein dama­li­ges Dar­le­hen wird jetzt, amt­lich, in ALG II umge­wan­delt. Dies bedeu­tet auch, dass ich das Wohn­geld, was mir damals zustand, da die Grund­si­che­rung zum Leben ein Dar­le­hen war, ich jetzt zurück zah­len muss. Ein Jahr lang Wohn­geld mit a 85 Euro pro Monat, da kommt schon was zusam­men. Doch zum Glück muss man die Sum­me nicht auf ein­mal zurück zah­len, son­dern es gin­ge auch in Raten, mit der Beto­nung, wie es für uns auch leist­bar sei.
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by dirkstr

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