Keine Klage vs. einstweilige Anordnung

Die Klage wegen mein­er ALG-II-Prob­lematik ziehen wir jet­zt zurück (ich berichtete … ). Der Grund ist ganz ein­fach. Ich habe im let­zten Monat meinen “richti­gen” ALG-II Bescheid bekom­men und er ist soweit math­e­ma­tisch richtig. Zwar hat meine Frau noch keinen Bescheid (beantragt Ende Juni 2006), doch soll man ja die Hoff­nung nie aufgeben (oder halt Untätigkeit vorwerfen).

Doch wenn ein The­ma langsam sein Ende find­et, zieht sich ein anderes weit­er hin: Der Kapno­graph bleibt auch über die Feiertage ein lei­di­ges The­ma und da die BKK für Heil­berufe sich immer noch nicht durchgerun­gen hat, die Kosten für das Überwachungs­gerät zu übernehmen, hat jet­zt der VdK-Anwalt eine einst­weilige Anord­nung vorgestern beim Sozial­gericht ein­gere­icht. Das Ziel ist, dass dies Gerät bei uns weit­er­hin “ver­weilen” kann. Zumin­d­est wäre es sin­nvoll bis die Lady in die Klinik geht zur Anpas­sung der Beat­mung. Ich bin ges­pan­nt, ob sich das Gericht durchrin­gen kann, dem statt zu geben.

Kat­e­gorie: 



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