Keine Klage vs. einstweilige Anordnung

K
Die Kla­ge wegen mei­ner ALG-II-Pro­ble­ma­tik zie­hen wir jetzt zurück (ich berich­te­te … ). Der Grund ist ganz ein­fach. Ich habe im letz­ten Monat mei­nen “rich­ti­gen” ALG-II Bescheid bekom­men und er ist soweit mathe­ma­tisch rich­tig. Zwar hat mei­ne Frau noch kei­nen Bescheid (bean­tragt Ende Juni 2006), doch soll man ja die Hoff­nung nie auf­ge­ben (oder halt Untä­tig­keit vorwerfen).

Doch wenn ein The­ma lang­sam sein Ende fin­det, zieht sich ein ande­res wei­ter hin: Der Kapno­graph bleibt auch über die Fei­er­ta­ge ein lei­di­ges The­ma und da die BKK für Heil­be­ru­fe sich immer noch nicht durch­ge­run­gen hat, die Kos­ten für das Über­wa­chungs­ge­rät zu über­neh­men, hat jetzt der VdK-Anwalt eine einst­wei­li­ge Anord­nung vor­ges­tern beim Sozi­al­ge­richt ein­ge­reicht. Das Ziel ist, dass dies Gerät bei uns wei­ter­hin “ver­wei­len” kann. Zumin­dest wäre es sinn­voll bis die Lady in die Kli­nik geht zur Anpas­sung der Beatmung. Ich bin gespannt, ob sich das Gericht durch­rin­gen kann, dem statt zu geben.

Kate­go­rie: 



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by dirkstr

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