Die Zuständigkeit und die jährliche Anpassung

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Die Zweit­ver­sor­gung für die Kita, nun dies über­nimmt jetzt das Sozi­al­amt im Sin­ne der Inte­gra­ti­on. Die Kran­ken­kas­se hat­te die Leis­tung abge­lehnt mit der Wei­ter­lei­tung an das Sozi­al­amt und von dort kam die Woche die Post: Sie über­neh­men den Kos­ten­vor­anschlag unse­res Reha­hau­ses für die Zweit­ver­sor­gung. Damit kön­nen wir die­ses Jahr die Anpas­sung der Sitz­scha­len abha­cken. Denn soweit ich auch tele­fo­nisch infor­miert wur­de, hat die Kran­ken­kas­se auch dem Kos­ten­vor­anschlag für die Anpas­sung zu Hau­se zuge­stimmt sowie der Neu­an­fer­ti­gung ihrer Sprunggelenk-Orthesen.

Dies ist auch gut so, denn die Sitz­scha­len sind fast fer­tig und letz­te Woche wur­de der Gips­ab­druck für die Orthe­sen in der Kita angefertigt.

So, dann bin ich mal gespannt, ob im nächs­ten Jahr die erneut not­wen­di­ge Anpas­sung der Zweit­ver­sor­gung wei­ter­hin vom Sozi­al­amt gezahlt wird. An sich bin ich immer noch der per­sön­li­chen Über­zeu­gung, dass die Anpas­sung der zwei­ten Sitz­ver­sor­gung eigent­lich von der Kran­ken­kas­se zu über­neh­men sei. Aber solan­ge sich die bei­den Trä­ger unter­ein­an­der eini­gen, könn­te oder kann es mir auch egal sein.

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by dirkstr

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