Urlaub, Mobilität und häusliche Intensivpflege, das geht nicht. Wir sind ans Zuhause gefesselt.
Dieses Bild schmerzte uns in den ersten Jahren als pflegende Eltern: Urlaub als Familie mit unserer Intensivlady zeigt den Daumen nach unten!
Stopp, so stimmt das nicht!
Entlastung und eine Auszeit, dafür haben sich doch die Kinderhospize auf den Weg gemacht, hier für die Familie einen Art „Urlaub“ zu bauen.
Urlaub & außerklinische Intensivpflege im Kinderhospiz
Die einen stationären Häuser bieten an, sie übernehmen das erkrankte Kind für ein oder zwei Wochen mit aller Pflege und die Eltern, die Geschwister können sich auf die eigene Reise machen.
Voraussetzung für das Kinderhospiz ist, dass das Kind eine lebensbedrohliche oder lebensbegrenzte Erkrankung hat.
Voraussetzung zwei ist, dass das Kinderhospiz auch dann einen Platz hat fürs Intenskind, wenn der Urlaub ansteht.
Das klappt nicht unbedingt: Der Pflegenotstand „arbeitet“ und wirkt auch in den Kinder- und Jugendhospizen.
Dazu gilt, Kinder mit Intensivpflege sind auch hier aufwändigere. Was heißt, es braucht zuerst einen gemeinsamen Aufenthalt, ein Check-up und Kennenlernen.
Doch möchte nicht jede Familie sich von seinem Intensivkind trennen, sondern eine gemeinsame Zeit im „Urlaub“ erleben.
Dafür bieten wiederum andere Kinderhospize einen Entlastungsaufenthalt für die gesamte Familie an.
Manche Häuser gibt es beide Varianten unter einem Dach, was auch sinnvoll ist, weil nicht jedes Haus genügend Elternzimmer aufweist.
Doch wie finde ich als Mutter oder Vater das geeignete Kinderhospiz? Fragt nach bei Oskar vom Bundesverband Kinderhospiz oder beim Deutschen Kinderhospizverein.
Urlaub & AKI mit der Pflegefachkraft
Nicht jede Familie möchte ins Kinderhospiz fahren. Neben der Voraussetzung, die lebensbegrenzte Erkrankung, die fehlen könnte, möchten die Familien einfach an den Ort ihrer Wahl fahren.
Welche Gründe sie auch haben — ein Urlaub und außerklinische Intensivpflege sind „irgendwie“ möglich.
Häufig ist dies mit Kompromissen verbunden und mit hoher Gewissheit: Es fallen Mehrkosten an, als ohne Intensivpflege oder Behinderung.
Einige Familien fahren ohne ihren Pflegedienst oder ihrem Pflegeteam vom persönlichen Budget in den Urlaub.
Dies kann für die Familie funktionieren. Die Eltern teilen sich in die Pflege rein oder das „allein als Familie“ wiegt viel höher als die ständige Beobachtungspflege durch einen Gast.
Ob es passt, hat also viele Gründe und muss, vermutlich, jeder Familie für sich selbst beantworten oder herausfinden.
Es muss klar sein: Egalwie wertvoll die Pflegearbeit der Pflegefachkräfte ist, sie sind Gäste in der Kleimfamilie. Es ist eine wichtige Abgrenzung für beide Seiten.
Die Pflegefachkraft muss mit
Andere Familien können nicht ohne Pflegefachkraft in den Urlaub fahren.
Denn sie wissen, sie können sich nicht erholen, wenn sie 24 Stunden täglich in die Pflege vom Kind involviert sind.
So können sie keine Kraft aufbauen für den Alltag.
Zum Glück bietet hier die Häusliche Krankenpflege bei der gesetzlichen Krankenkasse die „Freiheit“, dass die Pflegefachkraft (oder mehrere) mit kann, solange es ein geeigneter Ort ist, wo die Pflege erbracht werden kann.
Zu beachten ist aber, wenn es ins Ausland gehen soll: Welche Leistungen dürfen oder können die Krankenkassen innerhalb der EU oder anderen Ländern erbringen?
Fragt bei der Krankenkasse nach und auch, ob es für den Pflegedienst möglich wäre, im Ausland tätig zu sein.
Doch muss die gesetzliche Krankenkasse nicht die Mehrkosten für Urlaub tragen, wie die Anreise oder die Unterkunft der Pflegekräfte.
Dies, wenn nichts mit der Krankenkasse anders im Vertrag zwischen ihr und dem Pflegedienst verhandelt wurde.
Das bedeutet, die Familie kann und sollte mit dem Pflegedienst ins Gespräch darüber kommen.
Darf unsere Pflegefachkraft uns im Urlaub begleiten?
Es ist zuerst eine Frage des Dienstplanes. Auch wenn die pflegenden Eltern und die Pflegefachkraft dies beide zusammen machen wollen.
Die Pflegefachkraft wird vom Pflegedienst, ihrem Arbeitgeber, beauftragt, wo und wann sie arbeitet.
Für die Pflegefachkraft ist eine Begleitung in den Urlaub eine Dienstreise und, wie jeder Dienst, auch ein Auftrag des Arbeitgebers, also der PDL, der Pflegedienstleitung.
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