Gehts noch? Außerklinische Intensivpflege und Urlaub mit dem Intensivkind samt Pflegekraft — Teil 1

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Urlaub, Mobi­li­tät und häus­li­che Inten­siv­pfle­ge, das geht nicht. Wir sind ans Zuhau­se gefesselt.

Die­ses Bild schmerz­te uns in den ers­ten Jah­ren als pfle­gen­de Eltern: Urlaub als Fami­lie mit unse­rer Inten­siv­la­dy zeigt den Dau­men nach unten! 

Stopp, so stimmt das nicht!

Ent­las­tung und eine Aus­zeit, dafür haben sich doch die Kin­der­hos­pi­ze auf den Weg gemacht, hier für die Fami­lie einen Art „Urlaub“ zu bauen. 

Urlaub & außerklinische Intensivpflege im Kinderhospiz

Die einen sta­tio­nä­ren Häu­ser bie­ten an, sie über­neh­men das erkrank­te Kind für ein oder zwei Wochen mit aller Pfle­ge und die Eltern, die Geschwis­ter kön­nen sich auf die eige­ne Rei­se machen. 

Vor­aus­set­zung für das Kin­der­hos­piz ist, dass das Kind eine lebens­be­droh­li­che oder lebens­be­grenz­te Erkran­kung hat. 

Vor­aus­set­zung zwei ist, dass das Kin­der­hos­piz auch dann einen Platz hat fürs Inten­skind, wenn der Urlaub ansteht. 

Das klappt nicht unbe­dingt: Der Pfle­ge­not­stand „arbei­tet“ und wirkt auch in den Kin­der- und Jugendhospizen. 

Dazu gilt, Kin­der mit Inten­siv­pfle­ge sind auch hier auf­wän­di­ge­re. Was heißt, es braucht zuerst einen gemein­sa­men Auf­ent­halt, ein Check-up und Kennenlernen.

Doch möch­te nicht jede Fami­lie sich von sei­nem Inten­siv­kind tren­nen, son­dern eine gemein­sa­me Zeit im „Urlaub“ erleben. 

Dafür bie­ten wie­der­um ande­re Kin­der­hos­pi­ze einen Ent­las­tungs­auf­ent­halt für die gesam­te Fami­lie an. 

Man­che Häu­ser gibt es bei­de Vari­an­ten unter einem Dach, was auch sinn­voll ist, weil nicht jedes Haus genü­gend Eltern­zim­mer aufweist. 

Doch wie fin­de ich als Mut­ter oder Vater das geeig­ne­te Kin­der­hos­piz? Fragt nach bei Oskar vom Bun­des­ver­band Kin­der­hos­piz oder beim Deut­schen Kin­der­hos­piz­ver­ein.

Urlaub & AKI mit der Pflegefachkraft

Nicht jede Fami­lie möch­te ins Kin­der­hos­piz fah­ren. Neben der Vor­aus­set­zung, die lebens­be­grenz­te Erkran­kung, die feh­len könn­te, möch­ten die Fami­li­en ein­fach an den Ort ihrer Wahl fahren.

Wel­che Grün­de sie auch haben — ein Urlaub und außer­kli­ni­sche Inten­siv­pfle­ge sind „irgend­wie“ möglich. 

Häu­fig ist dies mit Kom­pro­mis­sen ver­bun­den und mit hoher Gewiss­heit: Es fal­len Mehr­kos­ten an, als ohne Inten­siv­pfle­ge oder Behinderung. 

Eini­ge Fami­li­en fah­ren ohne ihren Pfle­ge­dienst oder ihrem Pfle­ge­team vom per­sön­li­chen Bud­get in den Urlaub. 

Dies kann für die Fami­lie funk­tio­nie­ren. Die Eltern tei­len sich in die Pfle­ge rein oder das „allein als Fami­lie“ wiegt viel höher als die stän­di­ge Beob­ach­tungs­pfle­ge durch einen Gast.

Sprechventil neben Kanülen in der Intensivpflege
Sprech­ven­til neben Kanü­len in der Intensivpflege 

Ob es passt, hat also vie­le Grün­de und muss, ver­mut­lich, jeder Fami­lie für sich selbst beant­wor­ten oder herausfinden. 

Es muss klar sein: Egal­wie wert­voll die Pfle­ge­ar­beit der Pfle­ge­fach­kräf­te ist, sie sind Gäs­te in der Kleim­fa­mi­lie. Es ist eine wich­ti­ge Abgren­zung für bei­de Seiten.

Die Pflegefachkraft muss mit

Ande­re Fami­li­en kön­nen nicht ohne Pfle­ge­fach­kraft in den Urlaub fahren. 

Denn sie wis­sen, sie kön­nen sich nicht erho­len, wenn sie 24 Stun­den täg­lich in die Pfle­ge vom Kind invol­viert sind. 

So kön­nen sie kei­ne Kraft auf­bau­en für den Alltag.

Zum Glück bie­tet hier die Häus­li­che Kran­ken­pfle­ge bei der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se die „Frei­heit“, dass die Pfle­ge­fach­kraft (oder meh­re­re) mit kann, solan­ge es ein geeig­ne­ter Ort ist, wo die Pfle­ge erbracht wer­den kann.

Zu beach­ten ist aber, wenn es ins Aus­land gehen soll: Wel­che Leis­tun­gen dür­fen oder kön­nen die Kran­ken­kas­sen inner­halb der EU oder ande­ren Län­dern erbringen?

Fragt bei der Kran­ken­kas­se nach und auch, ob es für den Pfle­ge­dienst mög­lich wäre, im Aus­land tätig zu sein. 

Doch muss die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se nicht die Mehr­kos­ten für Urlaub tra­gen, wie die Anrei­se oder die Unter­kunft der Pflegekräfte. 

Dies, wenn nichts mit der Kran­ken­kas­se anders im Ver­trag zwi­schen ihr und dem Pfle­ge­dienst ver­han­delt wurde. 

Das bedeu­tet, die Fami­lie kann und soll­te mit dem Pfle­ge­dienst ins Gespräch dar­über kommen.

Darf unsere Pflegefachkraft uns im Urlaub begleiten?

Es ist zuerst eine Fra­ge des Dienst­pla­nes. Auch wenn die pfle­gen­den Eltern und die Pfle­ge­fach­kraft dies bei­de zusam­men machen wollen. 

Die Pfle­ge­fach­kraft wird vom Pfle­ge­dienst, ihrem Arbeit­ge­ber, beauf­tragt, wo und wann sie arbeitet.

Für die Pfle­ge­fach­kraft ist eine Beglei­tung in den Urlaub eine Dienst­rei­se und, wie jeder Dienst, auch ein Auf­trag des Arbeit­ge­bers, also der PDL, der Pflegedienstleitung.

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by dirkstr

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