Ja, jetzt gewinnt die Sache ein Stück Ironie, oder auch nicht, je nach dem, wie ernst man das Thema “Hospizpflege und Widerspruch” betrachtet. Für uns ist es schon ernst, insbesondere wenn die Unlust an einem nagt, die sich bedingt durch die Erschöpfung, nach einem Infekt erst recht kein Wunder. Aber zurück zur Ablehnung der Hospizpflege für den Aufenthalt im Kinderhospiz “Regenbogenland” (Düsseldorf). Hier hat die betreffende, unsere BKK wieder ihr gewohntes Arbeitstempo zurück. Keine Woche, wo ich den Widerspruch eingelegt habe gegen die Ablehnung, so war heute schon das Ergebnis von meiner kleinen “Gegenrede” im Briefkasten: Dem Widerspruch konnte nicht abgeholfen werden, also die Ablehnung besteht weiterhin und, wie nett, wir können nochmal Stellung beziehen.
Gewohntes Arbeitstempo — ob es daran liegt, dass ich diesmal keine Begründung in den Widerspruch geschrieben habe? Nun da muss ich wohl die Begründung nach holen, um zu schauen, ob dann der Widerspruch, wie der vom August für den Aufenthalt im Kinderhospiz “Sternenbrücke”, plötzlich zum erliegen kommt. Eine Begründung, die habe ich schon. Es hat wieder mal der gleiche MDK-Arzt begutachtet aus der Ferne, von dem ich nicht einmal weiß, welche Fachrichtung er angehört. Außerdem hatten wir uns auch über ihn beschwert, bei der Ärztekammer und dem MDK e.V. selbst. Ohne Erfolg, und trotzdem begutachtet er wieder. Warum nicht? Denken Sie vielleicht, liebe Leser. Nun, eigentlich ist es mit meinen Verständnis Unklug, insbesondere wenn dieser Arzt meint, man könne die entsprechende Palliativphase nur vor Ort feststellen, mal kurz ausgedrückt, aber so schreibt er trotzdem, unser Kind sei nicht in der Finalphase, ohne mit irgendjemanden vor Ort Kontakt aufgenommen zu haben.
Für mich ein Rätsel, woher er dies wisse und hinzu verweist er auf ein älteres Gutachten. Aber vielleicht ist dies auch gut so, je detailliert die Begründungen vor Gericht gegen den Arzt auftreten … Was ich aber wirklich geklärt sehen möchte, ist die Trennung von Hospizpflege und vollstationärer Pflege (was im bisherigen Antwortschreiben nicht erkennen konnte). Schließlich sind dies zwei unabhängige Leistungen, auch wenn sie sich im Kinderhospiz ergänzen. Aber die vollstationäre Pflege, wie im Pflegeheim, kann auch ohne Hospizpflege genehmigt werden. Zwei Verfahren bedeuten sicherlich am Ende auch zwei Klagen beim Sozialgericht für einen Aufenthalt, aber darauf kommt es nicht an, wenn vielleicht eh alles zusammen gefasst wird. Oder aber, darin sehe ich eine Hoffnung, vielleicht klappt es ja zumindest mit der vollstationären Pflege. Das diese Pflege finanziert wird, wäre wichtig, damit wir bei einer Krise, die uns erneut ins Kinderhospiz führt, zumindest wissen, dass erstmal ein Teil der Pflege bezahlt wird. Auch würde man daran erkennen, ob die Kasse überhaupt ein Interesse hat bei Familien mit einem lebensbedroht erkrankten Kind, Hilfestellungen mit zu finanzieren und dies nicht erst, wenn die Pflegeperson, also ich, in die Psychiatrie eingeliefert wird wegen Erschöpfung, wo am Ende die Familie vor dem Aus steht.
Fraglich bleibt hier, ob die Geschwindigkeit der BKK nun mit bedingt ist durch mein Schreiben an den Landesverband oder nicht. Geantwortet hat dieser bisher nicht, zumindest ist nichts eingetroffen im Briefkasten. Darum, nein nicht darum — ich habe ihn erneut angeschrieben, denn so will ich mal wirklich wissen, wie es sich im Land Nordrheinwestfahlen mit der vollstationären Pflege bei Kindern mit Pflegestufe 3 verhält. Vielleicht gibt es diese dort gar nicht und die Krankenkasse hat mit ihrer Sicht recht. Aber wie wären dann die schwer kranken Kinder versorgt, welche von ihren Eltern, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr zu Hause betreut werden können. Bezahlt dies alles das Land ohne Beteiligung der Pflegekasse?