So richtig hatte der erste Versuch nicht geklappt, um die Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse zu erhalten. Erst beim zweiten Anlauf, einen Monat später, bekamen wir sie. Es war zuvor ein weiteres Fax an die Pflegekasse nötig, mit der Frage, ob unsere Apotheke ein Vertragspartner der Kasse sei. Jetzt vermuten wir ja, denn der beantragte wiederverwendbar Bettschutz wurde uns ausgehändigt. Mit dem zweiten Versuch haben wir auch die Betteinlagen zum Einmalgebrauch beantragt und, siehe da, es klappte.
Was mit dem ersten Versuch unterging waren die Feuchttücher, obwohl ich beim Telefonat mit Kasse vernahm: Diese seien genehmigt. Aber die Apotheke hatte darüber keine Genehmigung gesehen und ich auch nicht (eine offizielle Ablehnung wäre schön). Wenn wir jetzt die 31 Euro monatlich ausschöpfen würden, dann würden andere Dinge, wie Bettschutzeinlagen, gegenüber den Feuchttüchern sicherlich vorgehen. Auf den Formular der Apotheke sind Feuchttücher nicht als Pflegehilfsmittel für den Verbrauch verzeichnet. Aber wer kauft sich die Feuchttücher in der Apotheke? Dort kostet, so das Angebot an uns, eine Packung mit 50 Stück fast fünf Euro. Dafür bekomme ich im Discounter oder in der Drogerie 320 Stück. Und es geht noch teuer, also ein Feuchttuch ist dann teurer als eine Windel. Ich wüsste jetzt auch nicht, wo der “große” Unterschied liegt zwischen den Babyfeuchttüchern aus dem Discountern und den anderen. Zumindest sind die “Apothekentücher” auch gleich für die gesamte Körperpflege gedacht und nicht nur für den Popo, laut Deklarierung. Falls mich jemand aufklären kann, dann solle er dies hier tun. Kaufen tu ich sie mir nicht, auch nicht zum testen.