MDK & Co.: Gutachten per Aktenlage gleich Beschwerde ohne Erfolg

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“Hät­te ich Ihnen schon vor­her sagen kön­nen.” höre ich es da noch im Hin­ter­grund mur­ren. Eine Beschwer­de über den MDK-Arzt, die man dann noch selbst beim MDK ein­reicht. Es klingt schon na … der Erfolg hat eben auch die Gren­ze, die dort beginnt, wo der Eigen­schutz eines Unter­neh­mens für sich und sei­ne Mit­ar­bei­ter ansetzt.

Doch ich woll­te es halt wis­sen und eini­ge Leser viel­leicht auch, somit ging eben eine (zwei­te) Beschwer­de wegen der Begut­ach­tungs­form “Fern­gut­ach­ten” an den MDK. The­ma war die letz­te ableh­nen­de Beur­tei­lung, ob unser Kind Anspruch hät­te auf die Hos­piz­pfle­ge. Auf­hän­ger war: Der Arzt äußert selbst, dass die Beur­tei­lung, in wel­cher Pal­lia­tiv­pha­se jemand sei, vor Ort gestellt wer­den müs­se, und trotz­dem beur­teilt er aus der Fer­ne über den “Pal­lia­tiv­zu­stand” unse­rer Toch­ter, eben dass sie noch nicht in der Final­pha­se sei.

Dane­ben gesell­te sich noch die Fra­ge, ob denn der betref­fen­de Arzt nicht vor­ein­ge­nom­men sei. Schwie­rig zu beur­tei­len, sehe ich ein, aber wenn man sich schon ein­mal über den Arzt beim MDK beschwert hat und er sich noch zu sei­nen Urtei­len vorm Sozi­al­ge­richt wei­ter prä­zi­sie­ren muss. Denn, wenn auch indi­rekt, gegen sein ableh­nen­des Gut­ach­ten wur­de mit Kla­ge erho­ben, denn davon mach­te die Kran­ken­kas­se wie­der­um ihre Ent­schei­dung abhängig.

Bei­de Punk­te belas­ten nun unse­re “Fern­be­zie­hung” mit dem MDK-Arzt über das Papier hin­aus. In der Regel sind näm­lich Zwei­fel und Kri­tik an eine obe­ren Stel­le für eine “pro­fes­sio­nel­le” Bezie­hung nicht för­der­lich, son­dern sie wür­den die­se sogar ver­schlech­tern. Ganz kurz: Man ist davon ein­ge­nom­men in sei­ner Sicht über den ande­ren, die gefor­der­te Objek­ti­vi­tät wäre so nicht mehr gege­ben. Ich von mei­ner Sei­te bin hier auch vor­ein­ge­nom­men, gebe ich offen zu: Der Arzt wird eh immer ableh­nend urtei­len, kom­me was da wol­le. Er fragt ja auch nicht nach vor Ort bei einer Per­son, ob uns, Arzt oder Pflegedienst.

Die Vor­ein­ge­nom­men­heit wur­de natür­lich zurück gewie­sen. Wür­de ich ja selbst von mir abwei­sen. Aber der Punkt wäre viel­leicht gar nicht auf­ge­kom­men, wenn man kei­ne Wider­sprü­che ent­deckt hät­te und der MDK-Arzt vor Ort, also beim Kind, begut­ach­tet hät­te. Was ja nie gesche­hen war.

Hin­zu hät­te man auch einen ande­ren Arzt bestim­men kön­nen für das letz­te Gut­ach­ten. Dies sieht viel­leicht sogar vor Gericht bes­ser aus. Ob das Ergeb­nis dann anders gewe­sen wäre, möch­te ich bezwei­feln, wenn viel­leicht die Geneh­mi­gung der Hos­piz­pfle­ge nach einer “inter­nen Richt­li­nie des Hau­ses” erfolgt. Die beson­de­ren Belan­ge von Kin­dern und Kin­der­hos­pi­zen wer­den zumin­dest mit den ableh­nen­den Gut­ach­ten nicht berücksichtigt.

Doch was merk­wür­dig ist. Der dor­ti­ge MDK-Ver­ein meint, die Ver­fah­rens­ho­heit liegt jetzt beim Sozi­al­ge­richt, womit mei­ne Beschwer­de nicht nach­voll­zieh­bar sei, also abge­wie­sen wur­de. Ich bin ver­wirrt. Das letz­te Gut­ach­ten des MDK-Arz­tes war vor dem Auf­ent­halt im Kin­der­hos­piz “Ster­nen­brü­cke” im August, nach einer Beschwer­de an den MDK, nach der Nach­fra­ge vom Sozi­al­ge­richt wegen den lau­fen­den Klagen.

Dies letz­te Gut­ach­ten war nach einem Antrag, den wir nicht beim Sozi­al­ge­richt ein­ge­reicht hat­ten, son­dern bei der BKK. Der nach dem jet­zi­gen Stand des Sozi­al­ge­setz­bu­ches regu­lä­ren Weg. Auf die­sem Antrag, also dem MDK-Gut­ach­ten, bezog sich mei­ne Beschwer­de und nicht auf ein Gut­ach­ten vorm Gericht. Der Wider­spruch selbst liegt sogar noch bei der Kas­se. Es ist also noch kein The­ma bei den Juris­ten. Wenn der MDK-Arzt an dem letz­ten Kran­ken­kas­sen-Gut­ach­ten sei­ne Äuße­run­gen gegen­über dem Gericht dran hängt, dann zeigt das doch eher für mich, dass er viel­leicht gar nicht vor hat­te, über die­sen Antrag eine posi­ti­ve Aus­sa­ge zu tätigen.

Wenn der MDK-Ver­ein natür­lich jeden neu­en Antrag auf Hos­piz­pfle­ge schon als ein “Sozi­al­ge­richts­ver­fah­ren” sieht, ist dies eine Sicht­wei­se die ich mit mei­nen Rechts­ver­ständ­nis nicht tei­len kann. Jeder Antrag ist als Neu­an­trag zu wer­ten, wie bei einem Kur­auf­ent­halt zum Bei­spiel. Mit der Mei­nung des Ver­eins wäre dann sogar noch eher die Fra­ge, ob nicht gene­rell ableh­nend geur­teilt wird bis das Ver­fah­ren in zwei, drei Jah­ren in der ers­ten Instanz, in fünf oder sechs Jah­ren in den nächs­ten Instan­zen abge­schlos­sen ist. In der Zeit kann unser Kind schon lan­ge gestor­ben sein.

Aber es fehlt noch eine Ant­wort vom MDK, auf die Fra­ge nach der Ver­let­zung der Sorg­falts­pflicht des MDK-Arz­tes. Die hat­te ich an die dor­ti­ge Ärz­te­kam­mer in Nord­rhein-West­fa­len ein­ge­reicht. Die­se mein­ten dann, dafür sei der MDK-Ver­ein zustän­dig, wo der Arzt beschäf­tigt sei bezie­hungs­wei­se, weil er dort beschäf­tigt ist. Damit schick­ten sie mei­ne “Ein­ga­be” wei­ter. Kommt da nun noch eine Ant­wort oder ist mit die­sem Schrei­ben, obwohl es nicht erwähnt wird, dies The­ma vom MDK beendet?

Noch etwas zum The­ma Fern­gut­ach­ten oder anders: Gut­ach­ten per oder nach Akten­la­ge. Es hat sei­ne Gren­zen und da ist schon merk­wür­dig, dass die­se nicht ein­mal bei Selbst­er­kennt­nis des MDK-Arz­tes dann auch “ein­ge­hal­ten” werden.

Und ich wür­de immer noch ger­ne Wis­sen, ob der MDK-Arzt nun ein Kin­der­arzt ist mit Pal­lia­tiv­aus­bil­dung oder nicht. Ob dies Geheim­nis jemals gelüf­tet wird?

Über den Autor

Kommentar

  • Mir kommt es vor als sei­en beim MDK lau­ter Hell­se­her am Werk. Für mich sind es lau­ter aus­ge­son­der­te Ärz­te die nicht in der Lage sind im nor­ma­len Leben klar zu kom­men. Sie kön­nen oder wol­len nur nach Akten­la­ge urtei­len wobei ich bezweif­le daß die­se Pero­nen auch Lesen kön­nen. Denn nach drei Herz­in­fak­ten 13 Stents Und acht­ma­li­ger Band­schei­ben OP lehnt man eine Reha ab.

    • Dan­ke für den Kom­men­tar! Wenn eine Ableh­nung statt­fin­det, so mei­ne Erfah­rung, ist es prak­tisch, sich das Gut­ach­ten zu kom­men zu las­sen. Damit lässt sich gut in den Wider­spruch gehen, wenn man die “unzu­rei­chen­den” Punk­te benennt und es genau­er begrün­det. Es kann auch vor­kom­men, dass trotz eines posi­ti­ven Gut­ach­ten die Kran­ken­kas­se trotz­dem eine Ableh­nung ausstellt.
      Ein Gut­ach­ten per Akten­la­ge ist auch immer davon abhän­gig, was die Akten­la­ge her­gibt und bei einer Reha stellt sich die Fra­ge, was ist das Ziel die­ser und bringt sie wirk­lich eine Reha­bi­li­ta­ti­on. Dies ist nicht immer gege­ben z.B. bei fort­schrei­ten­den Erkran­kun­gen. Also müss­te der Grund und Ziel­er­war­tung und die Erfolgs­chan­cen der Reha noch­mals begrün­det werden.

by dirkstr

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