Stromkosten über die Krankenkasse

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Wenn man ein Inten­siv­Zim­mer mit in sei­nen vier Wän­den hat, also ein Raum in wel­cher Inten­siv­the­ra­pie betrie­ben wird, dann heißt das auch, einen gewis­sen Pool an Hilfs­mit­teln um sich her­um zu haben. Ange­fan­gen vom Ampu­beu­tel, über die Beatmungs­ma­schi­ne, dem Moni­tor bis hin zum Sau­er­stoff­kon­zen­tra­tor und dem Pflegebett.

Da eini­ge die­ser Din­ge für ihren Betrieb Strom benö­ti­gen, macht sich dies auch im häus­li­chen Strom­ver­brauch bemerk­bar. Und die Sum­me des gan­zen ist nicht gera­de gering. Zum Bei­spiel ver­braucht die Beatmungs­ma­schi­ne unge­fähr 60 Watt ohne Hei­zung(!) oder der Sau­er­stoff­kon­zen­tra­tor an die 500 Watt.

Doch hat der Geld­beu­tel in so man­chen Haus­halt häu­fig lee­re Fächer und der Strom sei­nen Preis, kann dies nicht jeder ein­fach aus der Por­to­kas­se tra­gen. Somit, und weil der Strom not­wen­dig ist für die Hilfs­mit­tel, kann man die lau­fen­den Strom­kos­ten durch die Gerä­te (also der Preis pro Kilo­watt­stun­de) bei der Kas­se gel­tend machen. Bei man­chen Hilfs­mit­teln, wie dem Sau­er­stoff­kon­zen­tra­tor, ist dafür sogar einen Stun­den­zäh­ler im Gerät ein­ge­baut. Ande­ren wie­der nicht, wie zum Bei­spiel unser Über­wa­chungs­ge­rät oder die Nahrungspumpe.

Wir selbst haben Ende des Jah­res 2006 auch einen Antrag ein­ge­reicht über unse­re Strom­kos­ten für die Gerä­te. Doch wie stellt man einen Antrag? Zuerst mal form­los und am bes­ten gleich, wenn sol­che Gerä­te, wie auch E‑Rolli, in einem Haus­halt ihren Platz ver­lan­gen. Die Kran­ken­kas­se soll­te, im bes­ten Fall, sagen, wie sie es ger­ne abrech­nen. Denn man­che Kas­sen wol­len viel­leicht auch einen extra Strom­zäh­ler instal­lie­ren, wor­über nur die­se Gerä­te ihren Strom zie­hen, ande­re reicht eine Auf­schlüs­se­lung über Betriebs­zeit und den stünd­li­chen Ver­brauch des Gerä­tes (ent­we­der den Reha­tech­ni­ker fra­gen oder in der Bedie­nungs­an­lei­tung nach lesen). Nach einem Jahr Ver­brauch, so möch­te es unse­re Kas­se, sen­de­ten wir die­se Auf­schlüs­se­lung der Kas­se zu und den Preis für die Kilo­watt­stun­de (Brut­to). Ein Beleg in Kopie über die Prei­se des Strom­an­bie­ters soll­te man bei­le­gen, aber nicht ver­ges­sen, unnö­ti­ge Anga­ben schwär­zen. Schließ­lich, den Strom­ver­brauch des Haus­hal­tes an sich hat die Kas­se nicht zu interessieren.

Noch am Ran­de: Auch vie­le Gerä­te in der Medi­zin­tech­nik besit­zen die­se “net­te” Stand­by-Funk­ti­on, was heißt, ist das Gerät nicht in Betrieb und man braucht es nicht plötz­lich, bit­te dies ganz abschal­ten, also den Ste­cker zie­hen oder eine Steck­lo­sen­leis­te mit Kipp­schal­ter ver­wen­den. Man­che Gerä­te zie­hen selbst im Stand­by bis zu 20 Watt(!), da zum Bei­spiel ein inter­ner Akku noch betrie­ben wird.

Und wur­de über die Rück­erstat­tung der Strom­kos­ten schon ent­schie­den? Nein, wir war­ten noch und müs­sen selbst noch die Prei­se unse­res Strom­an­bie­ters nach reichen.

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by dirkstr

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