Da einige dieser Dinge für ihren Betrieb Strom benötigen, macht sich dies auch im häuslichen Stromverbrauch bemerkbar. Und die Summe des ganzen ist nicht gerade gering. Zum Beispiel verbraucht die Beatmungsmaschine ungefähr 60 Watt ohne Heizung(!) oder der Sauerstoffkonzentrator an die 500 Watt.
Doch hat der Geldbeutel in so manchen Haushalt häufig leere Fächer und der Strom seinen Preis, kann dies nicht jeder einfach aus der Portokasse tragen. Somit, und weil der Strom notwendig ist für die Hilfsmittel, kann man die laufenden Stromkosten durch die Geräte (also der Preis pro Kilowattstunde) bei der Kasse geltend machen. Bei manchen Hilfsmitteln, wie dem Sauerstoffkonzentrator, ist dafür sogar einen Stundenzähler im Gerät eingebaut. Anderen wieder nicht, wie zum Beispiel unser Überwachungsgerät oder die Nahrungspumpe.
Wir selbst haben Ende des Jahres 2006 auch einen Antrag eingereicht über unsere Stromkosten für die Geräte. Doch wie stellt man einen Antrag? Zuerst mal formlos und am besten gleich, wenn solche Geräte, wie auch E‑Rolli, in einem Haushalt ihren Platz verlangen. Die Krankenkasse sollte, im besten Fall, sagen, wie sie es gerne abrechnen. Denn manche Kassen wollen vielleicht auch einen extra Stromzähler installieren, worüber nur diese Geräte ihren Strom ziehen, andere reicht eine Aufschlüsselung über Betriebszeit und den stündlichen Verbrauch des Gerätes (entweder den Rehatechniker fragen oder in der Bedienungsanleitung nach lesen). Nach einem Jahr Verbrauch, so möchte es unsere Kasse, sendeten wir diese Aufschlüsselung der Kasse zu und den Preis für die Kilowattstunde (Brutto). Ein Beleg in Kopie über die Preise des Stromanbieters sollte man beilegen, aber nicht vergessen, unnötige Angaben schwärzen. Schließlich, den Stromverbrauch des Haushaltes an sich hat die Kasse nicht zu interessieren.
Noch am Rande: Auch viele Geräte in der Medizintechnik besitzen diese “nette” Standby-Funktion, was heißt, ist das Gerät nicht in Betrieb und man braucht es nicht plötzlich, bitte dies ganz abschalten, also den Stecker ziehen oder eine Stecklosenleiste mit Kippschalter verwenden. Manche Geräte ziehen selbst im Standby bis zu 20 Watt(!), da zum Beispiel ein interner Akku noch betrieben wird.
Und wurde über die Rückerstattung der Stromkosten schon entschieden? Nein, wir warten noch und müssen selbst noch die Preise unseres Stromanbieters nach reichen.